Flüssiggasfan
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Nun ist auf dieser Bescheinigung beim Mieter, der wie ich auch eine neue Heizung bekam (Doppelhaus), angekreuzt: "vom Eigentümer selbst bewohnt" und bei mir, dem Eigentümer seltsamerweise nicht. Ein Fehler oder gar vorteilhaft? Wenn früher jemand ein Haus kaufte, konnte er bei Selbstnutzung die alte Heizung drinlassen (wenn er vor dem 1. Februar 2002 einzog), bei Vermietung aber musste sie erneuert werden. Könnte das Kreuz in Zukunft wieder eine Bedeutung haben oder spielt das keine Rolle mehr? Zudem könnte ich als Eigentümer ja jederzeit nachweisen, dass ich Eigentümer bin und seit wann, also wäre für mich das fehlende Kreuz eigentlich nicht relevant. Leider kenne ich die gesetzlichen Hintergründe nicht. Kann hier jemand bitte Licht ins Dunkel bringen?