Hinnerk
Experte
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Die Pflicht zur Überprüfung von Heizöltanks ist in der ab 1. August 2017 geltenden neuen Verordnung - AwSV - zur Prüfpflicht von Öltanks geregelt. Danach gibt es keine gesetzliche Verpflichtung seine private Öltankanlage nach Einbau und Erstabnahme in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen vergleichbar mit dem TÜV beim Auto. Wer da anderer Meinung ist soll das bitte hier konkret belegen (Link). Ansonsten ist das nur hohles Gerede.
Fazit: Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind sinnvoll aber nicht per Gesetz oder Erlass verpflichtend. Ausnahme: Tankanlagen über 10.000 Liter Fassungsvermögen, Außenlagerung, Aufstellung in Wasserschtz- oder Überschwemmungsgebieten.
Aber ihr sucht ja jetzt sicher nach handfesten Belegen für eure Behauptungen. Dabei hat tricotrac ja bereits einen Hinweis gegeben der da heißt Betreiberhaftpflicht. Das heißt soviel, dass ein Öltankbesitzer im Falle einer Grundwasserverseuchung durch ausgelaufenes Öl ganz allein haftet. Eine entsprechende Versicherung wird für den entstandenen Schaden nicht aufkommen, wenn die Tankanlage nachweislich nicht regelmäßig von einem zertifiziertem Betrieb überprüft wurde. Da muss also ein jeder Ölheizungsbetreiber das bestehende Risiko selbst abwägen.
Fazit: Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind sinnvoll aber nicht per Gesetz oder Erlass verpflichtend. Ausnahme: Tankanlagen über 10.000 Liter Fassungsvermögen, Außenlagerung, Aufstellung in Wasserschtz- oder Überschwemmungsgebieten.
Derartige Anordnungen bedürfen aber einer besonderen Begründung. Beispiel: Bekanntgewordene Leckage oder andere Vorkommnisse. Ohne Begründung wird keine Behörde die regelmäßige Überprüfung einer 4000 oder 6000 Liter Öltankbatterie veranlassen. Damit würde sich eine Behörde auf kommunaler oder Kreisebene über Bundesrecht hinwegsetzen.Betreiberhaftpflicht heißt das Zauberwort. Hat der Betreiber keine erforderliche Sachkunde, so muss er einen zertifizierten Fachbetrieb in Anspruch nehmen.
Überprüfungen können die zuständigen Behörden bei einem Lagervolumen größer 1000 Liter immer anordnen.
Aber ihr sucht ja jetzt sicher nach handfesten Belegen für eure Behauptungen. Dabei hat tricotrac ja bereits einen Hinweis gegeben der da heißt Betreiberhaftpflicht. Das heißt soviel, dass ein Öltankbesitzer im Falle einer Grundwasserverseuchung durch ausgelaufenes Öl ganz allein haftet. Eine entsprechende Versicherung wird für den entstandenen Schaden nicht aufkommen, wenn die Tankanlage nachweislich nicht regelmäßig von einem zertifiziertem Betrieb überprüft wurde. Da muss also ein jeder Ölheizungsbetreiber das bestehende Risiko selbst abwägen.