Öltanks aus 1974

Diskutiere Öltanks aus 1974 im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Die Pflicht zur Überprüfung von Heizöltanks ist in der ab 1. August 2017 geltenden neuen Verordnung - AwSV - zur Prüfpflicht von Öltanks geregelt...
Hinnerk

Hinnerk

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Die Pflicht zur Überprüfung von Heizöltanks ist in der ab 1. August 2017 geltenden neuen Verordnung - AwSV - zur Prüfpflicht von Öltanks geregelt. Danach gibt es keine gesetzliche Verpflichtung seine private Öltankanlage nach Einbau und Erstabnahme in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen vergleichbar mit dem TÜV beim Auto. Wer da anderer Meinung ist soll das bitte hier konkret belegen (Link). Ansonsten ist das nur hohles Gerede.
Fazit: Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind sinnvoll aber nicht per Gesetz oder Erlass verpflichtend. Ausnahme: Tankanlagen über 10.000 Liter Fassungsvermögen, Außenlagerung, Aufstellung in Wasserschtz- oder Überschwemmungsgebieten.
Betreiberhaftpflicht heißt das Zauberwort. Hat der Betreiber keine erforderliche Sachkunde, so muss er einen zertifizierten Fachbetrieb in Anspruch nehmen.
Überprüfungen können die zuständigen Behörden bei einem Lagervolumen größer 1000 Liter immer anordnen.
Derartige Anordnungen bedürfen aber einer besonderen Begründung. Beispiel: Bekanntgewordene Leckage oder andere Vorkommnisse. Ohne Begründung wird keine Behörde die regelmäßige Überprüfung einer 4000 oder 6000 Liter Öltankbatterie veranlassen. Damit würde sich eine Behörde auf kommunaler oder Kreisebene über Bundesrecht hinwegsetzen.

Aber ihr sucht ja jetzt sicher nach handfesten Belegen für eure Behauptungen. Dabei hat tricotrac ja bereits einen Hinweis gegeben der da heißt Betreiberhaftpflicht. Das heißt soviel, dass ein Öltankbesitzer im Falle einer Grundwasserverseuchung durch ausgelaufenes Öl ganz allein haftet. Eine entsprechende Versicherung wird für den entstandenen Schaden nicht aufkommen, wenn die Tankanlage nachweislich nicht regelmäßig von einem zertifiziertem Betrieb überprüft wurde. Da muss also ein jeder Ölheizungsbetreiber das bestehende Risiko selbst abwägen.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Diese Antwort ist schlichtweg falsch! Eine Bestandsanlage in der beschriebenen Form unterliegt nur einer Überprüfungspflicht, wenn sich diese in einem Wasserschutzgebiet befindet oder die Tankanlage ein Fassungsvermögen von 10.000 liter überschreitet.
Fast.... ;) Jede Tankanlage über 1000 l muss vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Der Eigentümer muss diesen Prüfauftrag unaufgefordert erteilen

Wurde diese Prüfung bei einem 40 Jahre alten Tank nie gemacht , muss das eben nachgeholt werden.

Wiederholungsprüfungen erfolgen in Abhängigkeit von Tankgröße, Tankart und Lage der Tankanlage. Dies steht dann schwarz auf weiß auf dem Prüfberichtes der Erstprüfung vor Inbetriebnahme.
Wenn der Tank 3000l doppelwandig im Gebäude außerhalb Wasserschutzgebiet steht ist künftig eben keine weitere Prüfung nötig.

Eine Kopie dieses Prüfberichtes geht an die untere Wasserbehörde
 
Hinnerk

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Hausdoc, ich habe doch gar nichts anderes behauptet. Klar, vor der Inbetriebnahme muss die Tankanlage von einem Sachverständigen überprüft werden. Auch das habe ich gesagt. Im übrigen geht es doch hier um die Frage, ob eine ältere Bestandsanlage regelmäßig überprüft werden muss (s. Eingangsbeitrag). Und das habe ich verneint, weil dies der Gesetzeslage entspricht.
Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass die besagte Öltankanlage niemals überprüft wurde. dann wäre sie ja so etwas wie ein Schwarzbau. Bei uns in Niedersachsen war die Überprüfung bereits in den 1960er Jahren Pflicht. damals war das noch Ländersache.
Aber wenn der TE ganz sichergehen will kann er ja bei seiner zuständigen Wasserbehörde nachfragen. Da ist jede Ölfeuerungsanlage registriert, außer dem Ölofen mit dem 20 Liter Ölkanister im Keller.
 
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tricotrac

tricotrac

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Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass die besagte Öltankanlage niemals überprüft wurde. dann wäre sie ja so etwas wie ein Schwarzbau
Bei uns hat man 1995 das Wasserschutzgebiet und seine Zonen deutlich erweitert. Du willst gar nicht wissen, was ich da so zu sehen bekam. Ich habe 2 Jahre lang fast nichts anderes gemacht wie Tankanlagen zu ertüchtigen. Erdverlegte Saugleitungen ohne Schutzrohre in die Erde eingekratzt auf Spatenstichtiefe ; 5 Batterietanks von drei verschiedenen Herstellern ( wer hat da eine Abnahme gemacht) usw.

Bei uns in Niedersachsen war die Überprüfung bereits in den 1960er Jahren Pflicht. damals war das noch Ländersache.
Und selbst da gibt es noch genügend Schwarzbauten, wo ein Abnehmer die Anlage vor Ort nie gesehen hat.

Aber wenn der TE ganz sichergehen will kann er ja bei seiner zuständigen Wasserbehörde nachfragen
Das sollte er sich reiflich überlegen, ob er da schlafende Hunde wecken will. Wenn in den Bauakten nichts zu finden ist, wird das richtig haarig.

Da ist jede Ölfeuerungsanlage registriert
Sollte man meinen, ich wurde da auch schon eines besseren belehrt.
 
Hinnerk

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Wenn hier jemand nachfragt, ob eine Bestandsanlage regelmäßig überprüft werden muss gehe ich natürlich davon aus, dass es sich dabei nicht um einen Schwarzbau handelt.
Dein Argument mit dem erweiterten Wasserschutzgebiet ist nun wirklich ein Sonderfall und betrifft mit Sicherheit nicht jede Ölfeuerungsanlage. Das ist also ein Totschlagargument. Ich gehe hier von einem "Regelfall" aus solange der TE dazu nichts anderes sagt.
 

Thomas_1982

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100 Liter ausgelaufen, das geht ja noch. Wie war das noch (Grundschulwissen)? 1 Tropfen (Heiz)öl verunreinigt 1000 Liter Wasser. Naja, so ungefähr...

tricotrac, meinst du nicht auch dass ein Erdgas- oder Propangasaustritt schlimmer gewesen wäre?
 
Hinnerk

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Dieser Vorfall macht zwar deutlich, dass eine regelmäßige Überprüfung einer Öltankanlage erforderlich ist, nicht mehr und nicht weniger.
 

KarlZei

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Naja, "Ursache ... vermutlich". Da ist es eigentlich müßig, drüber zu reden.
 
Hinnerk

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Vielleicht hat der Öllieferant ja auch geschlammt?
 
tricotrac

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Vielleicht eine Unaufmerksamkeit des Fahrers oder eine Leckage des Schlauchs oder tatsächlich ein undichter Füllstutzen. Die Rohrleitung aus schwarzem Eisenrohr ist nach Jahrzehnten in der Erde weg gegammelt. Fragen über Fragen, aber auch hier schwebt die Frage nach der Betreiberpflicht drüber.
 

Thomas_1982

Guest
levonio, referiere doch bitte endlich in St. Florians und St. Donatus Namen zur Brandschutzanalyse!
 
AxelF

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Betreiberhaftpflicht heißt das Zauberwort. Hat der Betreiber keine erforderliche Sachkunde, so muss er einen zertifizierten Fachbetrieb in Anspruch nehmen.
Überprüfungen können die zuständigen Behörden bei einem Lagervolumen größer 1000 Liter immer anordnen.
Wenn das wirklich so wichtig wäre gäbe es da ein Gesetz für Privatbetreiber seine Tanks regelmäßig prüfen zu lassen und das würde dann auch kontrolliert, scheinbar passiert da so wenig das man es nicht für nötig hält........
 
tricotrac

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Wenn das wirklich so wichtig wäre gäbe es da ein Gesetz für Privatbetreiber seine Tanks regelmäßig prüfen zu lassen
Das was wichtig ist (Umwelt- und Gewässerschutz) wird wie immer in Deutschland versäumt. Als LKW-Fahrer muss ich alle fünf Jahre eine ärztliche und augenärztliche Prüfung meiner Fitness ablegen. Als zertifizierter Monteur nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz muss ich alle zwei Jahre eine Schulung und eine erneute Prüfung über mich ergehen lassen. Und mein mitverantwortlicher Kundendienstmeister ebenfalls.

und das würde dann auch kontrolliert, scheinbar passiert da so wenig das man es nicht für nötig hält........
Es wurden noch nicht einmal alle errichteten Tankanlage abgenommen und in einem Kataster erfasst. Ich habe eine Batterietankanlage besichtigt, die bestand aus drei verschiedenen Tankherstellern und waren mit Den Füll- und Entlüftungsleitungen sowie der Tankentnahme zusammen gedengelt worden.
Welcher Behördenmitarbeiter hat die so abgenommen ? Natürlich keiner. Ich habe diese Anlage der unteren Wasserbehörde gemeldet, dort war nicht bekannt
das sich eine Heizöllagerstätte in diesem Gebäude befand.
Passieren tut sich da viel zu viel, nur kommt selten etwas an die Öffentlichkeit. Am häufigsten sind es Überfüllschäden beim Tanken.
 

KarlZei

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Wenn das wirklich so wichtig wäre gäbe es da ein Gesetz für Privatbetreiber seine Tanks regelmäßig prüfen zu lassen und das würde dann auch kontrolliert, scheinbar passiert da so wenig das man es nicht für nötig hält........
Naja, dieses "Gesetz" gibt es de facto in Form der AwVS. Die Überprüfung ist u.a. in §46 AwVS geregelt.
 

KarlZei

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Ok, vorgemerkt für den Nomenklator. Danke für Deine Bemühungen und die geschenkte Aufmerksamkeit.
 

Thomas_1982

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No·men·kla·tor
/Nomenklátor/

Substantiv, maskulin [der]
  1. 1.
    Verzeichnis der für ein bestimmtes Fachgebiet, einen bestimmten Wissenschaftszweig gültigen Namen und Bezeichnungen

  2. 2.
    Geschichte
    altrömischer Sklave, der seinem Herrn die Namen seiner Sklaven, Besucher usw. anzugeben hatte
 
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