Öltanks aus 1974

Diskutiere Öltanks aus 1974 im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, die Öltanks im meinem Haus sind recht betagt. Es handelt sich um vier einwandige Kunststofftanks a 2000L. NAU-NYLON. Fertigungsjahr 1974...
levonio

levonio

Threadstarter
Mitglied seit
07.02.2017
Beiträge
73
Hallo,

die Öltanks im meinem Haus sind recht betagt.
Es handelt sich um vier einwandige Kunststofftanks a 2000L.
NAU-NYLON. Fertigungsjahr 1974.
Sie stehen in einem dunklen Tankraum. Also kein Einfluss von UV-Licht.
Die Tanks stehen optisch noch gut da.

Irgendwelche Unterlagen über Prüfungen oder Prüfplaketten sind nicht vorhanden.
Bisher hat sich auch noch niemand für die Tanks interessiert.
Muss ich mich da um irgendetwas (ausser den Tanks selbst) kümmern?

Gruß Klaus
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.389
Muss ich mich da um irgendetwas (ausser den Tanks selbst) kümmern?
Ich denke, hier besteht erheblicher Informationsbedarf. Der Anlagenbetreiber einer Heizöllagerstätte ist alleine für deren betriebssicheren Zustand verantwortlich. Das heißt, diese Lagerstätte muss den geltenden technischen Regeln entsprechen. Hier gilt der Grundsatz der doppelten Sicherheit. Das heißt, die Heizöllagerung erfolgt mit einem Primär- und einem Sekundärschutz. Der Primärschutz, der das Heizöl zurückhält, ist bei jedem Öltank die Barriere, die im direkten Kontakt mit dem Heizöl steht (Tankwandung ; Leckschutzauskleidung). Der Sekundärschutz ist die Barriere, die bei Versagen des Primärschutz verhindert, dass das Heizöl in die Umwelt gelangt. Bei doppelwandigen Öltanks ist der Sekundärschutz die äußere zweite Tankwandung, bei einwandigen Öltanks ist der Sekundärschutz die erforderliche Rückhalteeinrichtung z. B. der Auffangraum.

Es handelt sich um vier einwandige Kunststofftanks a 2000L.
NAU-NYLON. Fertigungsjahr 1974.
Diese müssen in einem Auffangraum gemäß Herstellervorgaben aufgestellt und angeschlossen sein. Wie ist dieser Auffangraum beschaffen ?

Fertige uns mal bitte einige Fotos von den Öltanks und deren Auffangwanne !

Dateianhänge >>> in Beitrag hochladen. Maximal 500 KB pro Bild, verkleinern geht mit "PAINT".
 
levonio

levonio

Threadstarter
Mitglied seit
07.02.2017
Beiträge
73
Danke für die Infos.

Die Tanks sind fachgerecht und gemäß den Herstellervorgaben aufgestellt und stehen in einem Tankraum mit einer entsprechenden Brandschutzklappe. Der Tankraum/Auffangraum ist mit Primaster Heizölsperre beschichtet. Somit ist der Sekundärschutz gegeben.
Aus meiner Sicht ist der betriebssichere Zustand gegeben.

Was mich interessiert ist, ob ich verpflichtet bin, dass regelmäßig prüfen und bestätigen zu lassen. Oder ob 46 Jahre alte Tanks per se nicht mehr betrieben werden dürfen?

Gruß Klaus
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.389
Die Tanks sind fachgerecht und gemäß den Herstellervorgaben aufgestellt
Woher ist dir das bekannt ? Du schreibst in Beitrag # 1 :

Irgendwelche Unterlagen über Prüfungen oder Prüfplaketten sind nicht vorhanden
Für mich steht das im Widerspruch !

Der Tankraum/Auffangraum ist mit Primaster Heizölsperre beschichtet. Somit ist der Sekundärschutz gegeben
Hier genauso ! Oder bist du ein zertifizierter Fachmann und stellst uns hier nur auf die Probe ?

Aus meiner Sicht ist der betriebssichere Zustand gegeben.
Alle Achtung ! DAS kannst du als Laie behaupten ? Wir Fachleute müssen dafür regelmäßige Schulungen besuchen und nachweisen können damit unser Zertifikat nicht abläuft.

Was mich interessiert ist, ob ich verpflichtet bin, dass regelmäßig prüfen und bestätigen zu lassen. Oder ob 46 Jahre alte Tanks per se nicht mehr betrieben werden dürfen?
Da du schon so allwissend bist, wird dir die Beantwortung deiner weiteren Fragen auch nicht schwer fallen. Ich bin hier raus.
 

KarlZei

Experte
Mitglied seit
04.11.2018
Beiträge
6.096
Was mich interessiert ist, ob ich verpflichtet bin, dass regelmäßig prüfen und bestätigen zu lassen. Oder ob 46 Jahre alte Tanks per se nicht mehr betrieben werden dürfen?
Das solltest Du unbedingt selbst in der AwSV nachlesen. Bezüglich der Prüfung kann das etwas komplizierter sein, weil es hier ev. auch auf vorherige landesrechtliche Bestimmungen ankommt. Wenn die Anlage bislang nicht prüfpflichtig war, gibt es konkrete Fristen in der AwSV für die erstmalige Prüfung. Mit Glück ist bei Dir noch alles i.O. und Du bist erst dieses Jahr dran ;-)
 
levonio

levonio

Threadstarter
Mitglied seit
07.02.2017
Beiträge
73
Ich habe das Haus 2018 geerbt. Bisher habe ich keine Dokumentation von Tankprüfungen gefunden. Die Heizungsanlage und Tankanlage sind alt, wurden aber von einer Fachfirma installiert. Deshalb ist die Installation fachgerecht. Jetzt bin ich dabei mir Angebote von Fachfirmen für die Sanierung der Heizung einzuholen. Auch deren Fachleute haben meine Tankanlage gesehen und bisher keinen Anstoß daran genommen. Aber meine Frage, ob da eine regelmäßige Prüfung oder evtl. auch eine Sanierung notwendig ist, haben sie mir nicht schlüssig beantwortet. Der Umbau auf ein Einrohrsystem soll bei neuer Heizung notwendig werden.

Aus den Antworten, die ich hier erhalten haben, entnehme ich, dass das Alter und die Bauart kein grundsätzliches KO für die Tanks / den Tankraum darstellt.
Aber ob, wann, wie und durch wen eine evtl. notwendige oder sogar verpflichtende Prüfung ausgelöst wird, weiß ich immer noch nicht.

PS: Standort Hessen / auf dem Dorf
 

KarlZei

Experte
Mitglied seit
04.11.2018
Beiträge
6.096
Das musst Du in den entsprechenden Vorschriften suchen; die bundesweit gültige Vorschrift AwSV hatte ich oben verlinkt und ansonsten dürfte die hessische Anlagenverordnung-VAwS zutreffen. Wichtig aus Sicht AwSV ist hier, ob die Anlage vor Inkrafttreten der AwSV bereits prüfpflichtig war oder nicht. Im Zweifel müsstest Du Dich dazu beraten lassen; Fachbetrieb, zuständige Behörde ...

Verantwortlich für den ganzen Kram bist Du als Betreiber und an der Anlage arbeiten darf nur ein zugelassener Fachbetrieb.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.389
Das musst Du in den entsprechenden Vorschriften suchen; die bundesweit gültige Vorschrift AwSV hatte ich oben verlinkt und ansonsten dürfte die hessische Anlagenverordnung-VAwS zutreffen.
IRRTUM ; Herr Forumspolizist !Es gilt bundesweit nur noch die seit August 2017 zulässige AwSV. Die bis dahin geltende VAwS aller Länder wurde damit abgelöst.

Wichtig aus Sicht AwSV ist hier, ob die Anlage vor Inkrafttreten der AwSV bereits prüfpflichtig war oder nicht.
Nein, alle oberirdischen Heizöllagerstätten außerhalb von Schutzgebieten bis 10.000 Liter Gesamtvolumen sind prüfpflichtig bei Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung. sonst bestehen aktuell keine weiteren Pflichten !
Innerhalb von Schutzgebieten gelten bei 10.000 Liter Gesamtvolumen folgende Prüfpflichten A) bei Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung B) eine wiederholende Prüfung alle fünf Jahre und C : bei Stilllegung
 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
36.371
Was mich interessiert ist, ob ich verpflichtet bin, dass regelmäßig prüfen und bestätigen zu lassen
Bist du verprlichtet dein Auto regelmäßig der Hauptuntersuchung zuzuführen? ;)

Nimm dir das alles mal zur Brust.
Fakt dürfte sein: Du musst deine Tankanlage sicher von einem Sachverständigen prüfen lassen müssen.
Mit ziemlicher Sicherheit würde der Sachverständige mehrere Mängel finden, die innerhalb bestimmter Frist beseitigt werden müssten. An dieser Stelle kommt der Betreiber dann in Not.

Hol dir einen Heizungsfachmann ins Haus der eine Zertifizierung für Ölanlagen hat. Er zeigt dir diese Mängel und beseitigt sie, sofern möglich
 

KarlZei

Experte
Mitglied seit
04.11.2018
Beiträge
6.096
Nimm dir das alles mal zur Brust.
Ja, nur leider gehen die weniger auf Verbraucheranlagen und auch nicht auf die §§ 69 und 70 ein. Schließlich hat er eine Anlage, die weit vor Inkrafttreten der AwSV in Betrieb genommen wurde. Er muss also prüfen, was mit der Anlage in der Vergangenheit war (VAwS-Text, Behörde) und danach sehen, ob was und wann was zu erfolgen hat.
Fakt dürfte sein: Du musst deine Tankanlage sicher von einem Sachverständigen prüfen lassen müssen.
Sinnvoll wäre das sicherlich. Aber zu klären wäre, ob es zwingend erforderlich ist. Da hat aber möglicherweise die Behörde auch noch ein Wort mitzureden.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.389
Er muss also prüfen, was mit der Anlage in der Vergangenheit war (VAwS-Text, Behörde) und danach sehen, ob was und wann was zu erfolgen hat.
[/Q

Hessen und einige andere Bundesländer waren vor August 2017 nicht von der 1000 Liter Regelung betroffen. Stellt sich die Frage, ob diese Heizöllagerstätte tatsächlich durch einen Fachbetrieb errichtet worden ist. Da muss es ein Abnahme- bzw. Inbetriebnahmeprotokoll für die untere Wasserbehörde geben. Da muss er mal in die Baustellenakten nachschauen.

Sinnvoll wäre das sicherlich. Aber zu klären wäre, ob es zwingend erforderlich ist.
Sinnvoll auf jeden Fall. Vor allem würde ich mal genau in die Police der Gebäudeversicherung nachsehen, ob die Tankanlage überhaupt versichert ist und falls ja, dann zu welchen Konditionen. viele dieser Versicherungen sind unterversichert. Ich stelle das immer wieder bei Beratungsgesprächen fest.

Da hat aber möglicherweise die Behörde auch noch ein Wort mitzureden.
Ja, vor allem wenn sich diese Heizöllagerstätte innerhalb eines Schutzgebiets befindet.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.438
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Die Heizungsanlage und Tankanlage sind alt, wurden aber von einer Fachfirma installiert. Deshalb ist die Installation fachgerecht
😆 Wenn Du wüsstest welch mega-runnig-gag Du damit befeuerst, herrlich absolut herrlich 😆
Klingt so wie "Junge Menschen sind in der katholischen Kirche in guten Händen"😆 Fehlt nur noch die Krönung durch den Klassiker: "Der Schornsteinfeger sagt immer alles super toll in Ordnung". Und wenn Du dann hier so eine Messbescheinigung postest kommen uns die Tränen, vor Lachen und vor Trauer zugleich. Bitte BITTE BITTTEEE geb uns diesen Knaller schnell und original!
 
levonio

levonio

Threadstarter
Mitglied seit
07.02.2017
Beiträge
73
Guten Morgen die Herren, ich hoffe alle haben gut geschlafen. Ich habe nur ein Foto von der Tankanlage und kann auch nicht schnell weitere machen, da ich selbst nicht vor Ort wohne. Das Haus ist vermietet. Ich habe aber inzwischen eine Rechnung gefunden über den Wechsel der Ölentnahmegarnituren an allen 4 Tanks aus 2005 gefunden. Wie ich schon schrieb, soll die Heizung erneuert werden. Ob die Tanks mit oder nicht ist eben die Frage. Wenn ich nicht unbedingt muss, würde ich es lieber lassen. Gruß Klaus
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.389
Ich will ja keine Spassbremse sein ;)
Ich auch nicht, aber es fehlen auf den Tanks die erforderlichen Füllstandsanzeiger ! Und so wie es ausschaut wurden die nicht ganz fachgerecht eingebaut. Mir fehlen zwei Seitenabstände zwischen Tanks und Kellerwand. Für den Einstrangbetrieb ist die Saugleitung zu groß dimensioniert !
Ich hoffe, das dieser Baustellenstrahler mit LED Leuchtmittel ausgestattet ist. Beim Halogenbrennstab habe ich es durch Unwissenheit der Kunden erfahren, dass die Kunststofftanks keinen Wärmeeinfluss mögen. Sie brannten sich damit Löcher in die Tankwandung ! Teurer Ersatz anstatt Füllstandsanzeiger nachzurüsten.
 
levonio

levonio

Threadstarter
Mitglied seit
07.02.2017
Beiträge
73
Vor und rechts der Tanks ist Platz zur Wand. Nach vorne mehr als 1m. Rechts werde ich bei Gelegenheit nachmessen. Das mit dem Rohrquerschnitt im Einstrangbetrieb hat man mir schon gesagt. Der Umbau auf einen kleineren Querschnitt wäre aber keine große Sache wenn die Heizung neu kommt. Das mit dem Baustellenstrahler (kein LED) ist richtig. Ist zwar immer nur kurz an zur Füllstandkontrolle. Kann ich aber gegen LED tauschen (< 50€).
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.389
Ist zwar immer nur kurz an zur Füllstandkontrolle. Kann ich aber gegen LED tauschen (< 50€).
Lasse die Füllstandsanzeiger nachrüsten. Der Tankwagenfahrer muss sicher sein, das genügend Freiraum für die bestellte Heizölmenge vorhanden ist. Sonst darf er die Füllung verweigern !
 
Thema:

Öltanks aus 1974

Öltanks aus 1974 - Ähnliche Themen

  • Öltank Dichtung wechseln, kann wer die Reparatur erklären...

    Öltank Dichtung wechseln, kann wer die Reparatur erklären...: Hallo Zusammen, wir haben 4 Öltanks a 2000 Liter von Dehoust. Bezeichnung auf dem Tank 01/bam401/14/71 Sie wurden 1980 installiert. Die...
  • Öltank Reinigung vor dem Einbau einer neuen Heizung?

    Öltank Reinigung vor dem Einbau einer neuen Heizung?: Hallo, ich bekomme in 12 Wochen eine Ölbrennwertanlage eingebaut. Der Tank (10000L Erdtank) hat noch ca. 1500Liter Öl. Ich habe ein Angebot zur...
  • Unterschiedlicher Öltank Stand .

    Unterschiedlicher Öltank Stand .: Hallo . Ich wohne zur Miete und bin absoluter Laie was das angeht . Öltank jeweils 750 Liter Fassungsvermögen -2 Stück. Der vordere Tank ist noch...
  • Öltanks Verbindung defekt, müssen einzeln entleert werden

    Öltanks Verbindung defekt, müssen einzeln entleert werden: Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Ich habe ein Zweistrang-Öltank-System von 1975 mit 1500 l Öltanks Von Nau-Nylon. Seit einer Weile...
  • Brötje SOB 26c Entriegelung nach Fehler 131 wegen leerem Öltank

    Brötje SOB 26c Entriegelung nach Fehler 131 wegen leerem Öltank: Ich bin zu blöd. Einmal hat die Entriegelung funktioniert und die Heizung hat eine Weile versucht zu starten. Aber es ist noch Luft in der Leitung...
  • Ähnliche Themen

    Oben