Neue Heizung 2024 - verwirrt ohne Ende

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seeigel

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Ich würde es mir aktuell nicht getrauen die Kabel durchzuzwicken und die Zirkulationspumpe so anzuschließen. (meine Anlage ist aber auch erst 2 Monate alt)
 
cephalopod

cephalopod

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Ich würde es mir aktuell nicht getrauen die Kabel durchzuzwicken und die Zirkulationspumpe so anzuschließen. (meine Anlage ist aber auch erst 2 Monate alt)
Wieso duchzwicken? Sind doch bestimmt Schraubklemmen.
Wenn du finanziell auf der Sonnenseite des Lebens stehst, musst du es ja nicht machen.
 

seeigel

Profi
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Und die 5 Jahre Garantie von Vaillant?
Oder die 2 Jahre Gewährleistung vom HB?
Andererseits, wer sich eine WP leistet, steht auf der Sonnenseite des Lebens
Oder welcher normal denkende Mensch würde sich eine WP einbauen, die im Jahr mind. 720€ Kundendienst erfordert.
(Basis) oder die Mitte 940 bzw den Luxus mit 1200.-
Entweder bin ich kein normal denkender Mensch oder stehe auf der Sonnenseite des Lebens.
Blöderweise habe ich mich nicht vorher bei Vaillant erkundigt, was der Mist kostet
von meinem HB steht das Angebot noch aus
alle Vaillant-HB, die ich angerufen habe, haben abgelehnt wegen der Garantie von Vaillant
 
cephalopod

cephalopod

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Und die 5 Jahre Garantie von Vaillant?
Oder die 2 Jahre Gewährleistung vom HB?
Was hat die Zirkulationspumpe mit der Heizung zu tun?
Gar nichts, das ist ein reines Komfortfeature, für die Funktion völlig irrelevant.
Mit der gleichen Begründung darfst du auch keine Heizkörperventilvoreinstellung verstellen.

Die ist doch gar nicht von Vaillant und sitzt auch gar nicht in der Heizung.
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

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Die ist doch gar nicht von Vaillant und sitzt auch gar nicht in der Heizung.
Bevor du weiter debattierst, lese mal folgenden Absatz dazu :

Ein Werkvertrag nach § 631 BGB liegt vor, wenn sich ein Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines bestimmten Werks verpflichtet und dafür vom Auftraggeber (Besteller) entlohnt wird (Werklohn). Wichtig: Der Unternehmer muss einen definierten Erfolg erreichen und nicht einfach eine Dienstleistung erbringen. Zur Vertragserfüllung reicht deshalb das Bemühen um Erfüllung nicht aus. Im Gegenzug schuldet der Besteller den vereinbarten Werklohn. Der Auftragnehmer handelt unternehmerisch selbstständig und entscheidet, mit welchem Zeitaufwand und mit wie vielen Mitarbeitern die Arbeit erledigt wird. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Reparaturen,
  • Wartungen,
  • Erstellung, Einführung und Veränderung von Software,
  • Herstellung von Bauwerken,
  • Beförderung von Personen und Gütern,
  • Herstellung unkörperlicher Arbeitsergebnisse wie Gutachten oder Baupläne.
Bei der Lieferung beweglicher Sachen die erst herzustellen oder zu erzeugen sind, findet das Kaufrecht Anwendung. Beispiele: Lieferung von Fenstern und Türen, oder Lieferung einer Solaranlage.

Typische Kennzeichen für einen Werkvertrag:

  • Herbeiführen eines bestimmten Arbeitsergebnisses für den Besteller;
  • der Unternehmer schafft durch seine Arbeitsleistung das vereinbarte Werk;
  • ist der Unternehmer mit seiner Leistung fertig, muss der Besteller es abnehmen;
  • der Unternehmer übt seine Tätigkeit in eigener Verantwortung aus, er ist selbständig und setzt eigene Arbeitsmittel ein;
  • der Unternehmer trägt das Risiko für das Gelingen des vereinbarten Arbeitsergebnisses;
  • bezahlt wird nach der Herstellung des Werkes oder in zuvor festgelegten Zeitabschnitten.
Zusammengefasst: Beim Dienstvertrag verpflichtet sich der Beauftragte zum Tätigwerden und die Bezahlung erfolgt unabhängig vom erzielten Erfolg. Der Werkvertrag verpflichtet zur Erstellung eines Werks und die Entlohnung erfolgt erst nach Fertigstellung und Abnahme.

Daraus ergibt sich die gesetzliche Sachmängelhaftung und darüber hinaus eventuelle freiwillige Garantieerklärungen eines Geräteherstellers.
 

seeigel

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Zusammengefasst: Beim Dienstvertrag verpflichtet sich der Beauftragte zum Tätigwerden und die Bezahlung erfolgt unabhängig vom erzielten Erfolg. Der Werkvertrag verpflichtet zur Erstellung eines Werks und die Entlohnung erfolgt erst nach Fertigstellung und Abnahme.

Daraus ergibt sich die gesetzliche Sachmängelhaftung und darüber hinaus eventuelle freiwillige Garantieerklärungen eines Geräteherstellers.
Ich bin mit der Funktion meiner WP/Heizung nicht zufrieden
2x VWL 125/6 in Kaskade
1x WW-Speicher
1x Pufferspeicher
1x VWZ MEH 976 Hydraulikstadion
1x Pumpengruppe ohne Mischer
diverses Elektrozeug
WW geht nur über WP1
in dieser Zeit kann WP2 nicht die Heizung übernehmen oder die WP1 unterstützen
am Anfang hatten meine Mieter reklamiert, dass erst an späten Vormittag 20° erreicht wurde.
Eventuell auch deshalb, weil während der WW-Erzeugung keine Heizung ging
eingestellt war 22° Wunschtemperatur und Kurve1,1
Anfang Nov war es noch nicht so kalt, dass der Vorlauf reichte
Dafür wäre bereits bei 2° die max, 50° Vorlauf erreicht worden, die mit ÖL-Heizung das kp Jahr über reichten.
Bei Kälte einen 400l WW-Speicher um 5° erwärmen dauerte ewig (Voreinstellungen)
Vom HB keine echte Hilfe, nur geht nicht anders.
Also habe ich selber versucht, die Heizkurven und Temperaturen in Griff zu bekommen
Das Letzte, was ich vom HB gehört habe, er weiß nicht, was ich alles verstellt habe, als ich um Hilfe rief
Er will mal Vaillant schicken
Die Fachhandwerkerebene sollte heißen "viel Glück beim Probieren - aber verstellt nichts Falsches".
In der Steuerungsbeschreibung steht 1,2 herkömmliche Wärmeerzeuger
WP 0,6 Werkseinstellung

Wenn ich schon die Kurve selber einstellen muss, hätte ich da eine ausführliche Einweisung erwartet wie wo was
 
Defrost

Defrost

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Also wir haben ja auch noch eine alte Gasheizung, zusätzlich noch Splitklimaanlagen die günstig heizen.
Ich überlege ja auch noch wie es mal weiter gehen soll. Welchen Wärmeerzeuger es mal nach dem alten Gaskessel werden soll.
Nur denke ich sollte man nicht zu lang warten bis die Wärmeplanung von der Kommune erstellt ist.
Steht da nämlich drin das es nur noch mit einer Fern oder Nahwärme geht, steh ich doof da und hab dann für immer nur einen
Energieerzeuger den ich nicht mehr wechseln kann. Das ist bestimmt auch so gewollt.
 
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