DenGreene
Threadstarter
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- 12.02.2015
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ja mein nachbar hat dieselbe wie ich. und ich bin mir sicher die anderen wohnungen auch. Oder zumindest einige davon.
*kopfschüttel!!!*DenGreene schrieb:Er sagte mir auch das ich die gastherme (die ich seit gestern abend aus Sorge ausgestellt habe) ruhig anstellen könnte um zu heizen (momentan ist es hier natürlich saukalt) denn wenn da wirklich gas austreten würde, würde sich die Therme abschalten oder fehler anzeigen.
Du hast einen Gasliefervertrag unterschieben und demnach der folgenden Vorschrift zugestimmt.DenGreene schrieb:Da in meinem Vertrag nicht explizit steht das ich dazu verpfichtet bin einmal jährlich für eine Wartung der therme zu sorgen (und mich meine vermieterin auch nie darauf hingewiesen hat) ist die Sache nun nicht so klar definierbar
Doch, hab ich. Hier.DenGreene schrieb:Hm...schade das du nichts zu der Sache mit dem Loch im Rohr gesagt hast.
"Butter bei den Fischen"......und fertigHausdoc schrieb:Ich würd sagen die Pumpe läuft nicht.
was meinst du damit? Sry verstehe nicht wirklich was du mir mit "Butter bei die Fische" sagen willstThW schrieb:Moin
Habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich tät mal sagen...
"Butter bei den Fischen"......und fertigHausdoc schrieb:Ich würd sagen die Pumpe läuft nicht.
LG ThW
Ob eine neue Therme fällig wird, bestimmt der Eigentümer.DenGreene schrieb:Hab grad in nem anderen Forum gelesen das wenn die Therme älter als 15 Jahre alt ist, sich eine Reperatur nicht lohnt und man gleich ne neue Therme anschaffen soll. Meine Therme ist mindestens 15-16 Jahre alt, wenn nicht mehr. Müsste vermieterin die kosten für eine neue Therme übernehmen?
Im Mietvertrag steht auch nicht daß du Rundfunkbeiträge bezahlen musst....DenGreene schrieb:nur steht wie es aussieht in meinem vertrag eben nichts von einer Vereinbarung das ich als Mieter die Therme regelmäßig warten lassen muss bzw. wusste ich das bis vor ein paar tagen nicht einmal.
DenGreene schrieb:Laut Gesetzeslage ist es so das der Mieter nur für die Wartung aufkommen muss wenn eine dementsprechende Vereinbarung im Mietvertrag steht
Die Vermieterin muss eine funktionstüchtige Heizung zur Verfügung stellen. Also alle Reparaturen zahlen. Mehr nicht.DenGreene schrieb:auch keine findet dann MUSS meine Vermieterin aus rechtlicher Sicht die Kosten tragen.