Junkers ZWR 18-3 ke 21 s0092 Heizkörper bleiben kalt, fehlercode EA und beim Anschalten dreht der Br

Diskutiere Junkers ZWR 18-3 ke 21 s0092 Heizkörper bleiben kalt, fehlercode EA und beim Anschalten dreht der Br im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; ja mein nachbar hat dieselbe wie ich. und ich bin mir sicher die anderen wohnungen auch. Oder zumindest einige davon.

DenGreene

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ja mein nachbar hat dieselbe wie ich. und ich bin mir sicher die anderen wohnungen auch. Oder zumindest einige davon.
 
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Dann tut euch doch zusammen und versucht eine "Blockwartung" zu Organisieren.

Je nach Firma geschieht dies zum Festpreis. Da hier relativ wenig Fahrtkosten usw anfallen ist dies die preiswerteste Variante
 

DenGreene

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Also hab vorhin mit meinem gerichtlichen Betreuer telefoniert um über die Sache zu reden. ist verzwickt. Meine vermieterin meinte ja es würde im Mietsvertrag stehen das ich die Kosten für eine wartung tragen muss. Mein Betreuer hat im Mietvertrag aber keinen solchen Punkt gefunden sondern nur das dort steht das es meine pflicht ist die Geräte sorgfältig zu behandeln. Das ich eine eigene gastherme in der Wohnung habe ist im Vertrag wohl nicht festgehalten.

Er rief das Sozialamt an, welche sagten das ihnen so etwas nicht bekannt wäre und der Vermieter solche Kosten tragen müsse. Mein Betreuer hat dann nochmal genauer nachgeforscht und herausgefunden das die Wartung vom Mieter zu tragen ist und die reperatur vom Vermieter. Der genauen definition nach (laut meines Betreuers) kann man nur von einer wartung sprechen wenn dies regelmäßig geschieht, eine Instandsetzung wiederum dir erstmals nach nun 14 Jahren erfolgt wäre de facto keine wartung sondern eine reperatur und Sicherstellung des sicheren betriebs.

Er will nun morgen mit Sozialamt und meiner Vermieterin telefonieren und versuchen auszuhandeln das meine Vermieterin eine höhere monatliche Miete bekommt dafür aber jedes Jahr eine Wartung der Therme beauftragt und zahlt. Da werde ich dann morgen erfahren wie es aussieht und wann dann die Wartung hier durchgeführt werden kann. Die Pumpe soll sich dabei dann auch gleich mal angeschaut werden wegen dem Geräusch und der Tatsache das die wärme mal in die heizkörper läuft und mal nicht. Diese kosten müssten ja so oder so vom Vermieter getragen werden da reperatur.


Er sagte mir auch das ich die gastherme (die ich seit gestern abend aus Sorge ausgestellt habe) ruhig anstellen könnte um zu heizen (momentan ist es hier natürlich saukalt) denn wenn da wirklich gas austreten würde, würde sich die Therme abschalten oder fehler anzeigen.
 
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Grundsätzlich:
Für Reparaturen ist der Vermieter zuständig
Für Wartung der Betreiber - also der Mieter.
Das ist überall so .

Für den Fall daß der Vermieter die Wartung veranlasst, können (und werden) diese Wartungskosten über die Nebenkosten abgerechnet.

Was ist denn dieser Betreuer von Beruf? Sowas ist Grundwissen ;)


DenGreene schrieb:
Er sagte mir auch das ich die gastherme (die ich seit gestern abend aus Sorge ausgestellt habe) ruhig anstellen könnte um zu heizen (momentan ist es hier natürlich saukalt) denn wenn da wirklich gas austreten würde, würde sich die Therme abschalten oder fehler anzeigen.
*kopfschüttel!!!*
 

DenGreene

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Mein Betreuer ist sehr gut, der macht den Job seit 20 Jahren und er hat mir schon in vielen Situationen sehr stark geholfen wo ich ohne ihn hoffnungslos untergenagen wäre. ich arbeite seit fast 7 Jahren mit ihm zusammen und könnte mir keinen besseren wünschen. Aber er ist eben nur für bestimmte Bereiche zuständig und mit solchen Dingen hat er wenig zu tun bzw sowas kommt eher selten vor.

Es ist tatsächlich so das Mieter die wartung übernimmt - wenn dies im Mietvertrag so geregelt ist. Steht im Vertrag nichts dergleichen dann muss der Mieter es auch nicht zahlen. Im übrigen auch der Fachmann der Freitag bei mir war, war überrascht das der Vermieter eine wartung nicht zahlen müsste.

Da in meinem Vertrag nicht explizit steht das ich dazu verpfichtet bin einmal jährlich für eine Wartung der therme zu sorgen (und mich meine vermieterin auch nie darauf hingewiesen hat) ist die Sache nun nicht so klar definierbar. Selbst die beim Sozialamt waren mit sowas nicht vertraut.

dann stellt sich auch die Frage ob es sich immer noch um eine wartung handelt wenn diese nicht regelmäßig sondern erstmals nach 14 Jahren durchgeführt wird. Dann ist es vielmehr eine Instandsetzung und er will jetzt klären ob dies dann auch unter wartung fällt. Das ist jetzt so ein fall davon wo beide seiten was anderes sagen aber im vertrag nichts in der richtung definiert ist.


ich musste übrigens auch vor ein paar tagen mit Schrecken feststellen das das Loch in dem eisenrohr über der therme (was der schornsteinfeger zum messen verwendet) NICHT zugeklebt war. Heisst das nicht das ich monatelang geheizt habe mit nem offenem Rohr und somit die ganze wohnung voller gas sein müsste? habs natürlich nun zugeklebt aber wie kommts das ich nicht längst ne gasvergiftung oder so erlitten habe?
 
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DenGreene schrieb:
Da in meinem Vertrag nicht explizit steht das ich dazu verpfichtet bin einmal jährlich für eine Wartung der therme zu sorgen (und mich meine vermieterin auch nie darauf hingewiesen hat) ist die Sache nun nicht so klar definierbar
Du hast einen Gasliefervertrag unterschieben und demnach der folgenden Vorschrift zugestimmt.
Du bist verpflichtet mindestens 1 x jählich eine Funktionprüfung durchzuführen ( das machst du täglich selbst) und mindestens 1 x jährlich eine Wartung durch eine Fachfirma durchführen lässt. Vgl DVGW Arbeitsblatt G 676 ( hier ist stets vom Betreiber die Rede - nicht vom Vermieter.)


Ihr werdet das aber kostentechnisch sicher ausfechten.... ^^
 

DenGreene

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auf der seite des Deutschen Mieterbundes steht:

"Die Kosten für eine Thermenwartung bzw. für die Wartung der Etagenheizung oder der Warmwassergeräte können als Betriebskosten auf die Mieter der Wohnung abgewälzt werden. Voraussetzung – so der Deutsche Mieterbund (DMB) – ist, dass Mieter und Vermieter eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen haben.



In den meisten Formularmietverträgen wird die „Thermenwartung“ aber nicht bei den Betriebskosten aufgeführt. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes wird stattdessen häufig unter „Instandhaltung / Instandsetzung“ im Mietvertrag vorgegeben, der Mieter müsse „die Kosten für die Thermenwartung übernehmen“. Früher haben die Gerichte entschieden, dass eine solche Klausel nur wirksam ist, wenn sie eine Obergrenze nennt, bis zu der der Mieter die Kosten tragen muss. Da die Kosten aber auch als Betriebskosten umlegbar sind, hat der Bundesgerichtshof diese Vertragsbestimmung als wirksam angesehen (Urt. v. 07.11.2012 – Aktenzeichen VIII ZR 119/12).



Eine Vertragsklausel zur Themenwartung darf den Mieter nicht verpflichten, selbst einen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen (BGH, Urt. v. 15.05.1991 – VIII ZR 38/90). Das ist und bleibt Aufgabe des Vermieters. Die Klausel ist komplett unwirksam. Die Wartungskosten muss der Vermieter dann grundsätzlich selbst bezahlen."


Den gasliefervertrag habe ich doch mit der EWE und nicht mit meiner Vermieterin. Du sagst mir sowas steht im Gaslieferungsvertrag, alle anderen sagen es muss im Mietvertrag stehen.....

Da soll mal einer durchsteigen.


Hm...schade das du nichts zu der Sache mit dem Loch im Rohr gesagt hast.
 
Hausdoc

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DenGreene schrieb:
Hm...schade das du nichts zu der Sache mit dem Loch im Rohr gesagt hast.
Doch, hab ich. Hier.

Keine Panik.
Aus dem Loch kommt nichts raus. Im Gegenteil ist hier Unterdruck durch die Kaminthermik. Halt ein Streichholz davor, dann siehst du wie die Flamme reingezogen wird.
BTW ist etwas weiter unten sogar ein riesengroßes Loch in der Strömungssicherung des Gerätes. ;)
 

DenGreene

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Achso, na dann bin ich froh :) Der Bruder meiner Vermieterin meinte das muss zugeklebt werden weil da sonst Gas rauskommt. Irgendwie hat hier keiner Ahnung in meiner Umgebung :D
 

DenGreene

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hab heute nochmal wieder meine Therme angestellt um kurz zu heizen und warmwasser zu benutzen - und schon wieder gelangt keine wärme in die heizkörper und die temperatur der therme steigt auf über 90. das ratternde geräusch ist auch nicht zu hören wodurch ich jetzt ziemlich sicher bin das es von der Pumpe kam, die ja nun scheinbar wieder nicht läuft. das ist inzwischen wie so ein glücksspiel. mal läuft sie, mal läuft sie nicht. und wenn sie nicht läuft weiss ich nicht wie ich sie zum laufen kriegen kann. In den letzten tagen sprang sie irgendwann einfach an nachdem ich die temperatur ne weile auf 0 hatte oder die anlage ne weile aus hatte und dann wieder angemacht habe.

Mein Betreuer sagte heute das mit der wartung momentan gewartet werden muss weil das Sozialamt erst meinen Mietvertrag prüfen muss um zu sehen ob darin festgehalten ist das ich die Therme warten lassen muss (bzw. dies bezahlen muss). Ist eine solche vereinbarung nämlich nicht im vertrag muss meine Vermieterin die Kosten übernehmen. Da kriegt er vom amt heute oder morgen Bescheid und dann müssen wir mit meiner Vermieterin reden wie weiter verfahren wird.

Mein Nachbar (der ja dieselbe Therme hat wie ich) erzählte mir das er die Therme auch jahrelang nicht warten liess und als dann eine Reperatur anfiel musste er diese selber bezahlen weil er laut meiner vermieterin diese nicht warten lassen hat. War das nicht eigentlich rechtswidrig? oder kann der vermieter echt die bezahlung einer reperatur verweigern weil der mieter das gerät nicht hat warten lassen?
 
ThW

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Habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich tät mal sagen...
Hausdoc schrieb:
Ich würd sagen die Pumpe läuft nicht.
"Butter bei den Fischen"......und fertig ;)

LG ThW
 

DenGreene

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ThW schrieb:
Moin

Habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich tät mal sagen...
Hausdoc schrieb:
Ich würd sagen die Pumpe läuft nicht.
"Butter bei den Fischen"......und fertig ;)

LG ThW
was meinst du damit? Sry verstehe nicht wirklich was du mir mit "Butter bei die Fische" sagen willst
 
ThW

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Entschuldige....mein norddeutscher Slang ist mit mir durchgegengen :p

Ich meine damit, dass du oder der Vermieter bitte die Pumpe erneuern lässt und schon funktioniert das wieder.

LG ThW
 
Hausdoc

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naja........

Da kostet der Verwaltungsakt wieder 10 x so viel wie der Pumpentausch...

Vor allem ist dies eine Reparatur - und keine Wartung.


Bei manchen Abläufen kann man nur den Kopf schütteln....
 

DenGreene

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bei der sache mit dem Mietvertrag geht es ja auch um die Wartung, die unbedingt gemacht werden muss. die reperatur mit der pumpe kommt dann nur noch dazu und das muss ja von der Vermieterin übernommen werden. Soll aber am besten ja zusammen passieren also brauchen wir erst das okay oder eben Absage vom sozialamt wegen der Kosten für die wartung damit wir damit dann zu meiner vermieterin gehen können und diese dann wartung und reperatur in auftrag gibt.

Hab grad in nem anderen Forum gelesen das wenn die Therme älter als 15 Jahre alt ist, sich eine Reperatur nicht lohnt und man gleich ne neue Therme anschaffen soll. Meine Therme ist mindestens 15-16 Jahre alt, wenn nicht mehr. Müsste vermieterin die kosten für eine neue Therme übernehmen?
 
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DenGreene schrieb:
Hab grad in nem anderen Forum gelesen das wenn die Therme älter als 15 Jahre alt ist, sich eine Reperatur nicht lohnt und man gleich ne neue Therme anschaffen soll. Meine Therme ist mindestens 15-16 Jahre alt, wenn nicht mehr. Müsste vermieterin die kosten für eine neue Therme übernehmen?
Ob eine neue Therme fällig wird, bestimmt der Eigentümer.

Dein Schätzchen hält schon noch etwas......
 

OlliJo

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Hallo,
ich lese hier interessiert mit.

Mal abgesehen von der wirtschaftlichen Lage des Verfassers dieses Threads... Ich weiß auch nicht, wie lange er schon in der Wohnung wohnt...
Wenn ich lese, dass seit Jahren vom Mieter keine Wartung durchgeführt wurde geht mir als Vermieter etwas die Hutkrempe hoch. Wenn dies so vereinbart ist, dann hat man das durchzuführen. Wenn man dann aber noch versuchen will Reparaturen auf den Vermieter abzuwälzen, die man womöglich durch nichtdurchgeführte Wartungen herbeigeführt hat... Sorry, da sieht es für den Mieter sehr schlecht aus. Das Geld holt man sich als Vermieter wieder zurück. So kann und darf es nicht sein. Mit einem Mietvertrag übergibt man sein Eigentum (oder das der Bank :)) in gutem Glauben an den Mieter. Dementsprechendes Verhalten der oder des Mieters im Bezug auf den ordnungsgemäßen Umgang muss ich erwarten können.
Leute der Bank ist es so was von egal, ob monatlich die Miete reinkommt, die Bude renoviert werden muss, Instandsetzungen nötig sind... Da zählt nur eins: Rate jeden Monat pünktlich auf dem Darlehenskonto... Ich hafte als Vermieter mit meinem gesamten Vermögen dafür. Zumindest als Privatvermieter. Und nein, davon werde ich nie in meinem Leben reich werden.
Also erwarte ich, dass alle Mieter sich an die Spielregeln halten, genau so wie ich das auch tun muss. Und dazu gehört auch alles das was rechtens im Vertrag steht zu befolgen!
Ergo, sollte also die Therme auf Grund eines Wartungsmangels defekt sein, wird die Vermieterin ihr Recht durchsetzen und den Mieter in Haftung nehmen.

Sorry, das geht gegen keinen persönlich. Musste aber mal sein :) Man mach leider auch so seine Erfahrungen. Auch nur mit einer vermieteten Wohnung...


Einen schönen Abend noch
 

DenGreene

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das stimmt zwar, nur steht wie es aussieht in meinem vertrag eben nichts von einer Vereinbarung das ich als Mieter die Therme regelmäßig warten lassen muss bzw. wusste ich das bis vor ein paar tagen nicht einmal. Mir wurde nie etwas in der Richtung von meiner Vermieterin gesagt, es steht wie es aussieht auch nicht im Mietvertrag. Wie soll ich also einer Vereinbarung nachkommen von der ich nichts weiss bzw. die gar nicht existiert?

Laut Gesetzeslage ist es so das der Mieter nur für die Wartung aufkommen muss wenn eine dementsprechende Vereinbarung im Mietvertrag steht. Fehlt diese Vereinbarung im Vertrag muss der Vermieter die Kosten tragen. Ferner muss der Vermieter die wartung durch eine Fachfirma veranlassen auch wenn der Mieter die Kosten trägt. Ist der Mieter gezwungen selber einen Vertrag für eine wartung mit einer Fachfirma einzugehen, muss der vermieter sämtliche Kosten tragen.

Von der seite mieterbund.de zum Thema Thermenwartung:

"Die Kosten für eine Thermenwartung bzw. für die Wartung der Etagenheizung oder der Warmwassergeräte können als Betriebskosten auf die Mieter der Wohnung abgewälzt werden. Voraussetzung – so der Deutsche Mieterbund (DMB) – ist, dass Mieter und Vermieter eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen haben.

Eine Vertragsklausel zur Themenwartung darf den Mieter nicht verpflichten, selbst einen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen (BGH, Urt. v. 15.05.1991 – VIII ZR 38/90). Das ist und bleibt Aufgabe des Vermieters. Die Klausel ist komplett unwirksam. Die Wartungskosten muss der Vermieter dann grundsätzlich selbst bezahlen."


In all den jahren ist meine Vermieterin nie auf mich zugekommen wegen einer wartung der Therme oder hat mich je darauf hingewiesen, denn dann hätte ich es sicherlich getan. Da sie ohnehin die wartung beauftragen muss (und die Kosten dann über meine betriebskosten abrechnet). Mein Betreuer hat im Mietvertrag auch keine Vereinbarung über eine Wartung der Therme gefunden und wenn das Sozialamt die den Vertrag nun ebenfalls nochmals auf eine solche Vereinbarung prüfen auch keine findet dann MUSS meine Vermieterin aus rechtlicher Sicht die Kosten tragen.

Mir gefällt das auch nicht. Natürlich hätte ich mich regelmäßig um Wartung kümmern sollen. Das war mein Fehler und das sehe ich auch ein. Hätte ich gewusst das ich dazu verpflichtet bin hätte ich es sicherlich nicht soweit kommen lassen. Aber es stand wie es aussieht nichts im Vertrag und meine Vermieterin hat mich auch nie zuvor darauf hingewiesen.
 
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DenGreene schrieb:
nur steht wie es aussieht in meinem vertrag eben nichts von einer Vereinbarung das ich als Mieter die Therme regelmäßig warten lassen muss bzw. wusste ich das bis vor ein paar tagen nicht einmal.
Im Mietvertrag steht auch nicht daß du Rundfunkbeiträge bezahlen musst.... ;)
Manche Dinge sind in meinen Augen einfach logisch.

DenGreene schrieb:
Laut Gesetzeslage ist es so das der Mieter nur für die Wartung aufkommen muss wenn eine dementsprechende Vereinbarung im Mietvertrag steht


Falsch. Der Betreiber einer Feuerstätte ist für die Wartung zuständig. ( Ich hatte hier als Beweis den Link des entsprechenden DVGW Arbeitsblattes gepostet) Der Betreiber in einer Mietwohnung ist der Mieter.



DenGreene schrieb:
auch keine findet dann MUSS meine Vermieterin aus rechtlicher Sicht die Kosten tragen.
Die Vermieterin muss eine funktionstüchtige Heizung zur Verfügung stellen. Also alle Reparaturen zahlen. Mehr nicht.


Von daher würd ich die Sache trennen. ( bei einem einzigen Kundendiensteinsatz.

Der Fachmann kommt vorbei und wartet das Gerät und tauscht die Pumpe.
Dabei zahlt die Vermieterin die hälfte der Arbeitszeit + Fahrtkosten + Pumpe.

Du bezahlst die Wartung ( den Umfang hab ich auch schon mal gepostet) + die andere Hälfte der Arbeitszeit + Fahrtkosten.

Fertig.
Ich verteh nicht warum man hier zuerst zig Behörden tagelang beschäftigen muss.....
 

DenGreene

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nein es ist gesetzlich wirklich so geregelt (ich hab das doch eben erst gepostet) das eine vereinbarung über die Wartung der Gastherme im Mietvertrag Voraussetzung dafür ist das der Mieter die Kosten dafür übernimmt. Fehlt diese Vereinbarung muss der Mieter nicht zahlen bzw. kann der Vermieter Wartungskosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter abwälzen. Das habe ich jetzt nun wirklich mehrfach gelesen und auch die vom Sozialamt haben das so gesagt.

Das muss jetzt leider übers Sozialamt laufen, weil ich mein Geld von denen bekomme. Heisst das wenn ich die Kosten für die Wartung übernehme das Sozialamt das zahlen würde. Bevor die aber bereit sind das zu tun wollen sie nun halt erst prüfen ob sie das denn auch müssen oder ob der Vermieter aus rechtlicher Sicht zahlen müsste. So sind Ämter leider, die zahlen nur wenn sie wirklich gezwungen sind. da ich momentan Grundsicherung über das Sozialamt als mein derzeitiges Einkommen beziehe habe ich keine andere Wahl als den Weg übers Amt zu gehen. Und da das Sozialamt ohnehin meine Miete und die Nebenkosten zahlt und so eine Wartung ja von meiner Vermieterin über die Nebenkosten abgerechnet werden muss wenn ich das zahlen soll, wird in meinem Fall nunmal das Sozialamt das zahlen müssen. Das ist leider jetzt mein Nachteil da ich mein Einkommen derzeit vom Sozialamt beziehe. da muss ich diesen Weg gehen.

mir macht das auch keinen spaß. Im gegenteil ich bin mit meinen Nerven total durch. Die wohnung ist SAU kalt, meine Vermieterin ist ohnehin eine sehr .....sagen wir mal anstrengende Person (schnell aufbrausend, sehr streng) zu der ich seit Jahren ein sehr gespanntes Verhältnis habe. nun gab es schon eine reparatur, nun steht eine weitere an, dann die sache mit der wartung, jetzt das nervenzerrende warten aufs sozialamt und weitere folgende "verhandlungen" mit meiner vermieterin über die kostenfrage die daraufhin folgen werden......

das ganze beginnt mich bereits gesundheitlich zu beeinträchtigen durch den ständigen stress und anspannung und angst und panikzustand. Immer öfter kopf und muskelschmerzen, mein kopf fühlt sich manchmal an als wär er heiss, vorgestern total schwach gefühlt und appetitlosigkeit und total muliges gefühl im magen. Das ging mir gottseidank am nächsten Tag wieder besser aber es beginnt mich echt stark mitzunehmen. Sehr viel länger halte ich das so nicht mehr aus.
 
Thema:

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