Heizungstausch: Prüfung der 15% Erneuerbare Energie durch Heizungsbauer?

Diskutiere Heizungstausch: Prüfung der 15% Erneuerbare Energie durch Heizungsbauer? im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, ist denn üblich, dass der Heizungsbauer beim Ersatz einer alten Ölheizung durch eine neue Ölheizung die Erfüllung der 15% Erneuerbare...

oli32

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Hallo,

ist denn üblich, dass der Heizungsbauer beim Ersatz einer alten Ölheizung durch eine neue Ölheizung die Erfüllung der 15% Erneuerbare Energie prüft und ggf. bestätigt? Oder bedarf es der Beauftragung eines Energieberaters?

Viele Grüße
Oli
 
mops14

mops14

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Wie kommst du darauf, dass 15% Erneuerbare Energie sein muss ?
 

oli32

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Das ist Inhalt des EWaermeG. Vlt. gibt es außerhalb von Ba-Wü andere Regeln.
 

oli32

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Ist mir erst nachträglich bewusst geworden, dass es ein Landesgesetz sein könnte
 

bendo

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Hallo,
ja, es ist ein Gesetz, hier bei uns in BW ;)...
Extra einen Energieberater beauftragen musst du nicht. Du bist letztendlich verpflichtet, den IST-Zustand gegenüber der Behörde nachzuweisen. Das kannst entweder du selbst (mit entsprechenden Bestätigungen), oder der HB oder der Schorni macht das gleich für dich mit... Die Erfüllung des EWärmeG musst du gegenüber der unteren Bauverwaltungsbehörde (in meinem Fall das Landratsamt) nachweisen.
Gruß, bendo
 

oli32

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Hallo, herzlichen Dank für den Tipp. Das wusste ich nicht.

Bei uns geht es um den Nachweis, dass eine Kachelofenheizung (Baujahr 2013) 25% oder besser 30% der Gebäudewohnfläche abdeckt. Weißt Du, ob der Herstellernachweis, dass der Kachelofen einen Wirkungsgrad von mehr als 80% hat und die Wohnflächenberechung aus der Baubeschreibung ausreichen würde? Mit der Wohnflächenberechnung könnte ich die Fläche der vom Kachelhofen direkt beheizten Räume aufzeigen.

VG
 
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