Seit dem Jahr 2003 gibt es keine Pflicht mehr, einen Feuerlöscher wegen der Ölheizungsanlage bzw. Heizölbehälteranlage vorzuhalten. Weil irgendwann ein Bürokraten-Spezi festgestellt hatte, dass Heizöl EL ja dieselähnlich ist und daher nur recht schwer entflammbar (wenn es aber erstmal brennt, dann ist Amadeus). Davor war es zeitweise wohl so, dass man bis 5000 Liter Öl einen 6 kg ABC(Elektro)-Pulverfeuerlöscher brauchte und von 5001 bis 10000 Liter entweder zwei solcher Feuerlöscher oder aber einen 12 kg ABC(E)-Pulverlöscher. Wobei ich mich frage, wie eine 50 kg schwere Hausfrau mit einem 12 kg Löscher bewaffnet ein Feuer löschen soll (der 120 kg Göttergatte sei hier mal auf der Arbeit). Sofern die den überhaupt gehoben bekommt, kippt sie vorne über;-) Das schwache Geschlecht halt - gleich ab in die Kirch' und beim nächsten Engel reklamieren...
Unser Heizraum aus den späten 1960er Jahren ist gleichzeitig auch eine Waschküche. Also dort befinden sich seit Jahrzehnten die Waschmaschine und 30 Meter Wäscheleine (um die feuchte Wäsche im Winter schimmelfrei und zeitnah getrocknet zu bekommen). Die Stahltür gibt es auch aber sie ist nicht selbstschließend, hat keine Brandschutzklasse und geht auch nur entgegen (!) der Fluchtrichtung auf. Der Heizungsnotschalter war früher vielleicht ab 25 kW vorgeschrieben? Wobei mir das WAYNE ist; man sollte frei denken und sich immer von deutlich größeren Anlagen die Sicherheitsmaßnahmen angucken und auf seine kleinere Anlage adaptieren, sofern genug Geld vorhanden ist. Ich persönlich schlafe dann viel ruhiger...
Was mich schon wieder tierisch aufregt, ist der Umstand, dass das Hinweisschild "NOTSCHALTER-FEUERUNG" entfallen ist weil "Heizung Notschalter" in roten Lettern auf dem Heizungsnotschalter anno 1970 draufsteht. Das Hinweisschild von wegen nicht rauchen und keine offene Flamme befindet sich auf der asbestösen feuerhemmenden Stahlblechluke des Heizöllagerraumes. Und eben diese Klappe befindet sich im Vorraum des Heizraumes (der neuerdings nur noch Feuerstätten-Aufstellraum genannt werden darf, da die mittlerweile recht hohen Anforderungen an Heizräume nicht erfüllt werden).