Hallo Fergel,
wenn Du eine Gasbrennwerttherme hast, die jetzt 20 Jahre alt ist, dann gilt nach dem aktuellen Gebäude-Energiegesetz (GEG)
- Die Gasbrennwerttherme muss nach dem aktuellen GEG nicht nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Die Austauschpflicht nach 30 Jahren gilt nur für sogenannte Konstanttemperaturgeräte, aber nicht für Niedertemperaturgeräte und nicht für Brennwertgeräte.
- was 2024 gilt, ist im Moment unsicher. Habeck möchte den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ab 1.1.2024 verbieten. Aber ob der Vorschlag auch Gesetz wird, weiss man nicht. Die FDP ist dagegen.
Wenn man eine neue Gasheizung noch in 2023 einbauen will gilt:
- Anteil der erneuerbaren Energie: 0 % (außer BaWü, Hamburg, Schleswig-Holstein: dort gilt schon heute: 15% erneuerbare Energie nötig)
In welchem Bundesland wohnst Du ?
Altanlagen können und müssen auch weiterhin mit Erdgas betrieben werden. Nur wenn der Hersteller eine Freigabe für ein anderes Gas erteilt hat, darf auch ein anderes Gas verwendet werden. Denn die in dem Gerät eingesetzten Dichtungswerkstoffe sind nicht für jedes Gas geeignet. Wird ein nicht zugelassenes Gas verwendet kann es zu Schäden an den Abdichtungen kommen. Gas-Undichtheit könnte die Folge sein.
Altanlagen (Niedertemperaturgeräte und Brennwertgeräte) dürfen nach dem derzeit veröffentlichten Stand des GEG noch unbegrenzt weitergenutzt werden, sofern sie nicht unter die Geräte fallen, die nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen (Konstanttemperaturgeräte).
Robert Habeck möchte das aber ändern, sodass auch Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel nicht mehr unbegrenzt genutzt werden dürfen.
Das könnte dann bedeuten, dass z.B. Niedertemperaturgeräte und Brennwertgeräte nur noch ca. 35 jahre laufen dürfen.
Wenn das tatsächlich kommt, wäre deine Therme in 2038 ca. 35 Jahre alt.
Nach den Plänen von Habeck müßten beim Neueinbau 65% erneuerbare Energie genutzt werden. Das soll für Neubauten und auch für Bestandsgebäude gelten. Nach Meinung von Fachleuten ist der Gesetzentwurf nicht umsetzbar. Die 65% erneuerbare Energie sind vermutlich nur mit einer Wärmepumpe zu schaffen (oder Pelletkessel). Aber viele ältere Gebäude sind nicht wärmepumpentauglich. Sie sind nicht gut wärmegedämmt und benötigen hohe Vorlauftemperaturen von 60°...70°C bei Minustemperaturen. Wärmepumpen sind für so hohe Vorlauftempersturen nicht geeignet und arbeiten in diesem Temperaturbereich sehr ineffizient, d.h. extrem hoher Stromverbrauch. Deswegen kommen Wärmepumpen bei älteren Gebäuden nur in Kombination mit einem Verbrenner in Frage (Hybridheizung). Der Verbrenner wird dann gebraucht, wenn man höhere Vorlauftemperaturen als 50°....55°C benötigt, d.h. im Winter.
Es könnte allerdings sein, dass deine Therme keine 35 jahre erreicht und vielleicht auch nicht mehr reparabel ist, weil es eventuell keine Ersatzteile mehr gibt. Sollten die geplanten Gesetze aber kommen und schon ab 1.1.2024 mindestens 65% erneuerbare Energie fordern, wird vermutlich die Wärmepumpe nötig werden. Wenn das Haus aber nicht wärmepumpentauglich ist, wäre wahrscheinlich eine Heizung mit Holz (Pelletkessel, Holzvergaserkessel, Scheitholz-, Hackschnitzelkessel die günstigste Lösung, da im Falle Wärmepumpe zuerst das Haus aufwendig saniert werden muss (Wärmedämmung, neue Fenster 3 fach verglast, gedämmte Türen,....).
Deswegen könnte es sinnvoll sein, noch in 2023 die Gastherme zu erneuern. Die neue hält dann wahrscheinlich mindestens bis 2045.
Gruß Gerhard4