KfW Förderung 2024 - Klimaanlage + WP

Diskutiere KfW Förderung 2024 - Klimaanlage + WP im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, Ich habe eine spezifische Frage zur aktuellen KfW Förderung von Wärmepumpen. Wir planen in diesem Jahr den Einbau einer...

Andi0815

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Hallo zusammen,

Ich habe eine spezifische Frage zur aktuellen KfW Förderung von Wärmepumpen. Wir planen in diesem Jahr den Einbau einer Klimaanlage (Luft/Luft). Da unser Pelletskessel mittlerweile aber auch ins Seniorenalter kommt, wird zusätzlich in den nächsten 1-3 Jahren ebenfalls ein Austausch und somit Wechsel auf eine Wärmepumpe notwendig. Nun zu meinen Fragen:

1. Nach meinem Verständnis lässt sich jede Art von WP fördern. Somit sollte auch die Klimaanlage förderfähig sein. Liege ich da richtig?

2. Lässt sich grundsätzlich nur ein Projekt pro Haushalt fördern, oder kann ich jetzt die Klimaanlage und dann zu gegebener Zeit (vorausgesetzt die aktuellen Regeln gelten noch, Fördertöpfe nicht leer usw...) zusätzlich die Wärmepumpe fördern lassen? Oder schließt das eine das andere aus?

Ich vermutes ja, es gilt einfach eine Obergrenze für die Förderung per Haushalt, so dass für die Wärmepumpe letztlich eben nur noch die Differenz zwischen maximaler Förderhöhe und bereits erfolgter Förderung für die Klimaanlage bezahlt wird. Das ist jedoch nur eine Vernutung, die ich bislang nirgends bestätigt finden konnte. Welche maximale Förderhöhe würde dann gelten?

Ich hoffe hier gibt es ein paar fachkundige Forenkollegen, die mir bei dieser Fragestellung weiterhelfen können.

MfG
 
kolobezka

kolobezka

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KfW Förderung von Wärmepumpen


gegenüber dem EU Ausland sehr wenig, wie ich meine, ich dachte D wäre so reich ;)

" Beim Heizungstausch werden durchschnittlich 75 Prozent der Kosten einer neuen Heizung durch Förderungen erstattet, kündigte Gewessler an. "

" Vom Superbonus profitieren aber auch “Normalverdiener” weiter: Sie können bis zu 70 Prozent der Kosten steuerlich abschreiben "

" für alle Anlagen, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 in Auftrag gegeben werden, von 30 % auf 50 % erhöht, unter der Bedingung, dass die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2025 ausgestellt wird. "

 
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