tricotrac
Fachmann
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Genau diese Tatsache entscheidet darüber. Warum versuchen Sie wieder diese Dinge so zu verbiegen, wie Sie es gerne lesen ?Nicht schon wieder. Das spielt bei der Einstufung als NT-Kessel doch keine Rolle.
Wo bitte sollen wir da eine "Regelung" erkennen ? Der kann vielleicht automatisch geregelt werden, vorhanden und sichtbar ist da keine.Aber gut, wenn Du eine Regelung haben willst, dann schau mal in das 1. Bild vom Kessel oder in die Anleitung zum Kessel. Der kann 'automatisch geregelt' werden und möglicherweise wird er das sogar bereits
Mit welcher Regelung der Fa. Junkers soll das möglich sein ? Und welchen Sinn ergibt es, eine Nachrüstung nach dreißig oder mehr Jahren durch zu führen ?Und wenn nicht, ist das nachrüstbar, was das GEG sowieso fordert, und macht aus diesem vermeintlichen Konstanttemperaturkessel nach Deiner Logik einen GEG-konformen NT-Kessel.
Wenn das nicht explizit im GEG ausgewiesen ist, so ist das eine unsinnige Lücke die sofort geschlossen werden muss. Die ehemalige EnEV ist doch mehr oder weniger "Eins zu Eins" übernommen worden. Welche anderen Unterscheidungsmerkmale zwischen einem Konstanttemperaturkessel und einem NT-Kessel gibt es denn ? Ich erwarte sehr gespannt Ihre Antwort.Und der soll austauschpflichtig sein? Im Übrigen kennt das GEG keine Konstanttemperaturkessel und die haben zudem noch andere Eigenschaften, die sie von NT-Kesseln unterscheiden.