Fsi1000
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten
Hallo HausdocKaminkeher fragen ob der Kaminschacht offiziell noch als Kamin gilt - Wenn ja: Rausstreichen lassen.
Ansonsten spricht nichts dagegen wenn der Schacht oben und unten belüftet ist ( weil man ja Gasleitungen nicht in unbelüfteten Hohlräumen verlegen darf)
Das wird nur ein Sachverständiger nach Vorlage Baugenehmigung/ Brandschutzkonzept beantworten können.Ich bin Eigentümer im EG und frag mich ob das so alles versicherungstechnisch Sauber ist
Weil keine ausreichende Hinterlüftung des Kaminschachts ohne größeren Aufwand wegen der Brandabschottung zu schaffen ist. Und das verlegen einer Gasleitung durch einen Hohlraum ohne Hinterlüftung ist nach der TRGI nicht zulässig.Aber Gasleitung auch noch wird schwierig