Das lässt sich doch sicherlich individuell nachfragen, vertraglich vorher festlegen, oder nicht?
Totaler Schmarrn! Verzeihung. Nein.
Das muss(!) von selbst vom Planer kommen - sonst von niemanden.
Da gibts auch von den Herstellern keinerei Unterstützung.
Das ist Regelwerk der
ChemKlimaschutzV
Wir werden künftig NUR noch Anlagen mit Kältemittel mit geringem GWP haben. Zunehmend brennbare Mittel auf R32 Basis.
Die sind bei weitem nicht so effizient wie derzeit verbreitete Mittel. Demnach sinken künftig auch die Leistungszahlen der Anlagen deutlich .
Das muss man dem Bauherren auch ehrlich mitteilen. Auch daß künftig die Kältemittelpreise explodieren. Da kostet dann eine Neubefüllung im kleinen Fehlerfall auch mal schnell 1000€ - nur das Kältemittel. Statistisch gesehen muss man 2 dieser Befüllungen in einer Vollkostenrechnung einfließen lassen. Wer das nicht tut , betrügt einen Kunden.
Wenn ein Anlagenbauer eine xy WP verbaut, ohne über die hierfür
notwendige Fachkompetenz zu verfügen, was dann?
Dann erleidet er Schiffbruch......
Gott sei dank hat der Gesetzgeber reagiert. Es dürfen NUR noch Firmen Wärmepumpen einbauen und reparieren die eine entsprechende
Zertifizierung nachweisen können.
Diese Firmen dürfen sich zurecht Wärmepumpenfachmann nennen- diese Fachleute brauchen für Kleinanlagen bis wenigstens 50 KW aber sicher keinen Planer.