Der Verzweifelte
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Das folgende Problem ist eher ein Rechtliches, aber vielleicht hatte jemand ein Ähnliches. Wir haben uns im Oktober 2015 eine neue Junkers mit Speicher einbauen lassen und einen 5 Jahres Wartungsvertrag abgeschlossen, haben also auch 5 Jahre Garantie. Man sagte uns die Garantie betrifft die ganze Heizung. Beim Einbau meinte der Monteur, dass die Sicherungsgruppe ja noch neu wäre (1 Jahr alt) und man die ja drin lassen könnte. Ich sagte ja, aber wenn sie innerhalb der 5 Jahre kaputt geht will ich Garantie. Man bestätigte mir das leider nur mündlich.
Nun ist die Sicherungsgruppe kaputt, keiner will was von Garantie wissen und wir bekamen eine Rechnung über 400 Euro. Meine Frage ist:
Zu allem kommt noch hinzu, dass man uns versprochen hat, dass mit der neuen Heizung auch der Verbrauch sinkt. Der Verbrauch ist aber um 20% gestiegen. Wir haben mit einen 20 Jahre alten Heizung 20% weniger Verbrauch gehabt, bei gleicher Heizleistung und man kann die Einstellung nicht besser machen sagt die Firma.
Nun ist die Sicherungsgruppe kaputt, keiner will was von Garantie wissen und wir bekamen eine Rechnung über 400 Euro. Meine Frage ist:
- Dürfen die überhaupt beim Neueinbau einer Heizung die alte Sicherungsgruppe drin lassen?
- Wenn ja, gilt dann trotzdem die Garantie?
- Wie wende ich die Forderung ab, hätte man mir gesagt, dass auf die alte Sicherungsgruppe keine Garantie gewährt wird, so hätte ich auf einen Austausch bestanden.
Zu allem kommt noch hinzu, dass man uns versprochen hat, dass mit der neuen Heizung auch der Verbrauch sinkt. Der Verbrauch ist aber um 20% gestiegen. Wir haben mit einen 20 Jahre alten Heizung 20% weniger Verbrauch gehabt, bei gleicher Heizleistung und man kann die Einstellung nicht besser machen sagt die Firma.