Der hydraulische Abgleich wurde nicht durchgeführt. Wir haben noch alte Heizkörper bei denen sich die Durchflussmenge nicht einstellen lässt.
Ja, und?!? Du scheißt auch in die Hose, denn man müsste sie ja sonst vorher ausziehen, neh und DAS geht ja einfach nicht. Klar: läufst auch gegen ne geschlossene Türe, denn WARUM sollte man die auch vorher öffnen? Merkste-selber-neh?
Was fehlt muss man eben nachrüsten, aber das scheint für manche NEU zu sein. Du und der Heizer habt wohl GAR KEINEN Plan. Warum ist der hyraulische Abgleich wohl seit 15 Jahr Dauerthema Nr 1 in der Branche und seit paar Jahren auch in der Öffentlichkeit? Damit keine so Trottel-Anlagen "ich tausch den Kessel, das reicht" mehr entstehen, die somit MANGELHAFT sind weil sie nicht dem Stand der Technik entsprechen. Jetzt hat man schon die ungünstigste Lösung und nochmal nen Verbrenner genommen - wahrscheinlich weils mit dem Haus wie mit der Heizkörpern ist: verlottert und vernachlässigt bis verkommen. Denn ohne hy Ab gibts keine präzise Heizkurve, keinen sauberen Anlagenbetrieb UND weniger Kondensation somit vorzeitiger Kesselverschleiß. Aber Dumme merken es halt nicht dass sie dumm sind weil sie sich meist mit Dummen umgeben und sich bestätigt fühlen und weil die Umstehenden mit jaja alles abnicken und stumm bleiben. ICH nicht und deshalb hab ichs deutlich gesagt damit man weiß wo man steht und was man versäumt hat.
Die Messbescheinigung ist fehlerhaft, weil einer auch zu DUMM ist ein Typenschild zu lesen:
- die Kesselleistung ist nicht 9,2 - 14,7 kW, sondern 9,2 - 15,4kW, ebenso ist die Nennleistung 15,4kW
- der Öldurchsatz des Brenners ist nicht NULL, sondern 0,78 - 1,24 kg/h
- bei "Art der Anlage" hat die Luft/Abgasanlagenbeschreibung C93x NICHTS zu suchen
- zur Überprüfung von "Brenner/Heizgasweg" müsste ein entsprechend großes Schauloch vorhanden sein - hats aber nicht und den Kessel wird er nicht geöffnet haben
- zur Überprüfung "Abgasabzug in Brennerhöhe" muss die Verkleidung geöffnet werden damit man innen prüfen kann - hat er das?
- O2-Gehalt 3,2%...na ja, geht so, optimiert ist das NICHT und das ist auch nur bei Vollast gemessen. Wie das bei der weitaus wichtigeren, weil quasi dauerbenutzten Min-Last ist MUSS der Heizer in seiner Dokumentation hinterlassen haben - aber dessen fachliche Qualifikation ist ja schon geklärt.
- Die Lufttemperatur im Ringspalt mit "nur 23 Grad"...hmmm hmmm...KANN sein wenns an dem Tag minus-Gade hatte...die Abgastemperatur ist ja auch nicht hoch...hmmm hmm...wäre aber auch nicht das erste mal dass der schwarze Umwelt-Spezialist NICHT beide Messfühler im Luft-Abgas-System drinhat weil "is doch egal, merkt doch keiner dass ich zu DUMM bin zum Messen"....
- wirklich GUT aber ist der geringe Unterschied zwischen Kesseltemperatur 50 und Abgastemperatur nur 52 (und das liegt ausschließlich am Kessel und seiner Konstruktion und ist auch überwiegend von der Rücklauftemperatur abhängig - und somit schließt sich der Kreis zum fehlenden hyAb)
Nun schau noch auf den Feuerstättenbescheid: Kessel- und Abgasanlage sowie CO-Messung ist hier all ZWEI Jahre zu machen , die Bundes-Immissionsschutzmessung aber nur all DREI Jahre (ab 12 Jahren dann auch all zwei Jahre, ähnlich wie beim Auto-TÜV), somit gibt es auch Termine mal direkt im Folgejahr.
Diese Verluste sind teurer als die Elektroenergie für die Zirkupumpe.
Man sollte diese sowieso nur über eine Zeitschaltuhr anklemmen, damit sie nicht 24 h am Tag in Betrieb ist und die Zeiten so einstellen wie man
Warmwasser benötigt.
Die wird schon "seit immer" auf die REGELUNG geklemmt und NICHT auf ne 5€-Steckdosen-Schaltuhr, so hat man das in den 1980ern gemacht.
Wenn diese Leitungen nicht ausreichen gedämmt sind gibt es Wärmeverluste, wodurch das Heizgerät öffters mal zum aufheizen des Wassers' in Betrieb
geht. Diese Verluste sind teurer als die Elektroenergie für die Zirkupumpe.
Ja genau, deshalb MÜSSEN auch sämtliche warmgehenden Rohrleitungen lückenlos und vorgabenkonform gedämmt werden. Das wird ohnehin schon seit "fast immer" vom Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau überprüft und ggf bemängelt.
Eine Zirkupumpe ist nicht pflicht !!! Sie dient nur dafür wie ich es zuvor beschrieben habe.
NEIN, eine WW-ZP IST de facto PFLICHT, weil eine Schwerkraftzirkulation ungeregelt und somit unzulässig ist.
Ob wir mit oder ohne ZP mehr Öl brauchen, wird sich zeigen.
DIE Frage stellt sich gar nicht, wenn man wird MIT der WW-ZP mehr verbrauchen, das ist physikalisch unabwendbar