Vaillant VCW180XEU Umstellung von L-Gas auf H-Gas

Diskutiere Vaillant VCW180XEU Umstellung von L-Gas auf H-Gas im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo ich habe eine Frage zur Umstellung der Gastherme von L-Gas auf H-Gas . Unsere Stadtwerke sind dabei von L auf H Gas umzustellen und das...

Kobeso

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Hallo ich habe eine Frage zur Umstellung der Gastherme von L-Gas auf H-Gas .
Unsere Stadtwerke sind dabei von L auf H Gas umzustellen und das kostenlos für die Besitzer von Gasthermen ,werden wohl lediglich die Düsen ausgetauscht.
Auf Nachfrage ob es für meine Therme Bj.1991 überhaupt noch Düsen hierfür gäbe kam nur weiss ich nicht.
Im Internet finde ich keinen Händler der für dieses Gerät was anbietet.
Weiss hier jemand etwas wegen diesen Düsen?
 

Heizungsdoc

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Ersatzteilnummer für H Düse 0020107713 . Sind noch lieferbar.
 
tricotrac

tricotrac

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Da muss sich kein Kunde drum kümmern, weil das Aufgabe des Gasgrundversorgers oder seiner bevollmächtigten Fachbetriebe ist. Die kommen vorab ins Haus und nehmen die Daten aller Gasgeräte auf und prüfen die Verfügbarkeit der erforderlichen Umstellteile.
 

Kobeso

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Ja ,aber wenn es keine Verfügbarkeit der Düsen mehr gibt.Das Gerät ist immerhin 32 Jahre alt.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Eben. Daher ist das ja gut das schonmal vorher zu wissen. Nach 32 Jahren wärs aber auch mal langsam Zeit für was besseres neues....
 

Kobeso

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Ja klar ich werde aber auch eine neue einbauen lassen,ist mir zu unsicher ob andere Düsen verfügbar wären.Weil nach dem Habeckgesetz müsste ich ja dann eine ,wenn meine nicht mehr repariert werden kann,eine einbauen lassen die mindestens diese 65% Co² erfüllen und dann wird es schnell fünfstellig .Ich wohne in einer Eigentümergemeinschaft mit 6 Eigentümern.
Danke für die Antworten ,ich werde es 2 Eigentümern im Haus weitergeben ,die waren bisher der Meinung das wäre alles kein Problem lt. ihrer Installateure.
 

Kobeso

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Soweit ich weiss ist es nicht gekippt ,sondern nur verschoben bis zur Verabschiebung.nach der Sommerpause.
 

Heizungsdoc

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Und so lange keine Wärmeplanung fertig ist kannst du dein Gasgerät auch noch ohne 65% tauschen. Ausserdem sind deine Düsen selbst im Netz kaufbar. Artikelnummer siehe oben.
 
tricotrac

tricotrac

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Soweit ich weiss ist es nicht gekippt ,sondern nur verschoben bis zur Verabschiebung.nach der Sommerpause.
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung im Bundestag vorläufig gestoppt aus bekanntem Grund. Der Wirtschaftsvernichterminister und seine Schergen möchten das "durchpeitschen" im September durchführen und werden sich dabei wieder einen Rüffel einfangen. So ist das eben, wenn Politik durch Ideologie ersetzt wird und eine Regierung gegen den Willen der Wähler ; Bürger und Steuerzahler arbeitet.
 

Kobeso

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Okay stimmt ja die Wärmeplanung hatte ich garnicht mehr auf dem Schirm.
 

Georg Hendrich

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Hier gibt es Auskunft über Vorgehensweise und Abwicklung :
Tatsache ist:

Die Netzbetreiber (umgangssprachlich oft Energieversorger) halten sich sich einfach nicht an den §19a EnWG [1] (1) -- und scheißen auf gesetzliche Vorgaben einen großen Haufen.

Die haben den "längeren" Hebel und stellen einfach das Gas ab -- wenn jemand beim §19a auf sein Recht pocht.

Die Details der Umsetzung des §19a EnWG regelt das "DVGW-Arbeitsblatt G 680 Umstellung und Anpassung von Gasgeräten" [2].

Bei einer über 30 Jahre alten Heizung muss der Energieversorger laut "DVGW-Arbeitsblatt G 680 Umstellung und Anpassung von Gasgeräten" übrigens auch keine Anpassung mehr leisten.

Im Gegensatz zu vielen "Experten" hier war ich selber betroffen -- mein Versorger verweigerte die Anpassung einer 15 Jahre alten DeDietricht bei der laut DeDietrich (jetzt in Deutschland Remeha) online-Teilkatalog die nötige Düsen ab Lager Lieferbar waren und von mir problemlos über den Fachhandel gekauft wurden.


Das "DVGW-Arbeitsblatt G 680" habe ich mir gekauft und durchgearbeitet -- ich weis sehr sehr genau wovon ich spreche.


Also -- Fazit:

Wer die Möglichkeit hat selber die H-Gas Anpassung selbser zu beauftragen und durchführen zu lassen ist gut beraten das auch selbst zu machen.

Wer "Recht und Gesetz" hofft oder gar auf die Kulanz des "Netzbetreibers" ist dumm oder naiv -- und am Ende sicher der "Gelackmaierte".

Verbraucherzentrale und Schlichtungsstelle der Energieversorger verweigern defacto jede Hilfe (2).

Wer hier versucht sein Recht durchzusetzen hat sehr sehr viel "Arbeit" vor sich -- ohne jede Erfolgsgarantie.


Anmerkungen:

(1) Zitat EnGW §19a [1]:

"(1) Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasqualität ...dauerhaft von L-Gas auf H-Gas um, hat er die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte auf eigene Kosten vorzunehmen."

(2) O-Ton Schlichtungsstelle: "Wir können hier nichts entscheiden das ist technisch so kompleziert wir bräuchten ein Gutachten"

Was an einen online-Teile Katalog und einen 2 DIN-A4 Einbauanleitung kompliziert sein soll -- na ja wenn man dumm ist wie ein Jurist ist vielleicht alles "kompliziert".


Quellenangaben:

[1] § 19a EnWG - Einzelnorm

[2] https://shop.wvgw.de/leseprobe/510735_lp_G 680_ 2020_03.pdf
 
tricotrac

tricotrac

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Entgegen dem Beitrag # 17 denke ich, das viele Versorger bemüht sind ihren Kunden zu helfen. Bei musealen Geräten (Ü 30 Jahre) und Gasgeräten deren Hersteller schon lange vom Markt verschwunden sind ist es eben recht schwierig noch passende Umstellteile zu bekommen. Wundersamer Weise
schlagen hier im Forum sehr viele Fragesteller mit DeDietrich (heute Remeha) Gasgeräten auf.
 

Georg Hendrich

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So und jetzt die Praktischen "Tips"


1.) Die nötigen Düsen sind gut verfügbar -- siehe unten (Was Andere dir hier schon mit Teilenummer geschrieben haben).

2.) Einbauen muss muss die Düsen ein "zugelassener Heizungsbauer (Meister)" -- und das "formell" dem Netzbetreiber melden etc..

3.) Für den Heizungsbauer ist das kein "Geschäft" sondern "Kundenpflege" -- du solltest also den Heizungsbauer nehmen der die Heizung eingebaut hat und wartet und annehmen kann dir auch die nächste Heizung liefern zu dürfen (ewig wird die es nicht mehr machen).

4.) Der Heizungsbauer wird nur Neu-Teile verbauen die OVP mit Lieferschein sind und klar ist das mit den Teilen alles "tip-top" in Ordnung ist.

--> Entweder bestellt dein Heizungsbauer die Teile

---> oder du bestellst auf deine Kosten aber mit der Lieferadresse des Heizungsbauers (so das er OVP und Lieferschein hat)


Online-Shops mit den Teilen -- link-liste:



 
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Georg Hendrich

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das viele Versorger bemüht sind ihren Kunden zu helfen.

Kann ich nicht bestätigen -- sonder nur das Gegenteil.

Mein Fall:

1.) Netzbetrreiber "behauptet" nicht anpassbar wegen "Teile nicht verfügbar"

2.) Ich suche Kontakt (auch hier) niemand kann oder will mir helfen -- Remaha Deutschland telefoniert nicht mit Endkunden.

3.) Der Östereichische Remeha/DeDietrich Vertreib hilft -- nennt mir Teile-Nummern etc.und das diese Verfügbar sind.

4.) Mitteilung an den Endbetreiber (EWE) mit Teilenummern etc --FWD der Email des Vertreibs Östereich.

5.) Netzbetreiber sagt -- interessiert Ihn nicht in DVGW-Datenbank stünde "nicht anpassbar" und fertig.
--> ich soll mir gefällig eine neue Heizung kaufen


6.) Ich lege als "Firma" einen Remeha-Dedietrich B2B-Account an.

-- Online Teile-Katalog : Lieferbar auch als dezidierter H-Gas Umrüstsatz mit Anleitung und Aufklebern

-- Wartungsanleitung der Heizung mit Anleitung zur H-Gas-Anpassung als PDF verfübar (was ich Ruterlade).

-- Telefonat zu Remeha B2B -Service (als Firma/Uni-Mitarbeiter) -- dort ist man irritiert: Jeder müsste Wissen das die Heizung anpassbar ist

7.) Ich kaufe den Umrüstsatz im deutschen Fachhandel

8.) Schreiben an den Netzbetreiber mit :

- Mit Lieferschein der Originalteile/Umrüstsatz + Fotos Inhalt + Kopie Anleitung H-Gas-Anpassung

- Kopie gut 100 Seiten der Wartung und Inbetreibnahme-Anleitung.


9.) Antwort Netzbetreiber: Wenn in der DVGW-Datenbank "nicht anpassbar steht" müsse der Netzbetreiber nicht anpassen.


10.) Ich schreibe an die DVGW -- mit Teilennummern Fotos Kopien Lieferschein Auszug online-Teilekatalog und bitte um Klärung.

11.) Die DVGW teilt per email dem Netzbetreiber mit das die Heizung anpassbar ist -- und die Datenbank bald korrigiert wird.
--> ich bin im CC und fordere meinen Netzbetreiber erneut zu Anpassung auf -- mit Verweis auf die email.

12.) Mein Neztbetreiber Antwortet mir : --> Er müsse eine bereits getroffene Entscheidung zu "nicht-Anpassung" jetzt nicht mehr korrgieren.
--> ich soll mir eine neue Heizung kaufen
--> oder einen Heizungsbauer mit der Anpassung beauftragen.

13.) Mein Heizungsbauer kann den Auftrag nicht fristgerecht annehmen -- denn wegen der H-Gas-Umstellung ist er 100% ausgebucht
(X neue Heizungen, endlos viele Störungen bei Kunden wegen Fehlern bei der Anpassung etc.)

14 Mein Netzbetreiber droht eine korstenplfichtige Netzsperrung an wenn ich die Heizung nicht stillegen lasse

15.) Heizungssteillegung für 6 Wochen mitten im Winter -- dann die Anpassung und Wider-In-Betriebnahme durch meinen Heizungsbauer.
(dem das alles wirklich unangenehm ist -- aber macht Überstunden bis zu es geht nicht mehr -- früher gings nicht.)


Da ich die DVGW G 680 komplett gelesen habe kann ich sagen:

--> Der Netzbetreiber handelt komplett rechtswidrig --im Sinne Verstoß gegen Sorgfaltslichten:

--> Sind Heizungen als "Teile nicht verfügbar" in der Datenbank eingetragen -- so muss der Netzbetreiber beim Hersteller nachfragen ob das stimmt.

--> Hat der Netzbetreiber Hinweise auf Fehler in der Datenbank -- so muss der das der DVGW melden.

--> Sind Originalteile bei Kunden vorhanden -- so muss der Netzbetreiber die Teile einbauen.


Der EWE / meinem Netzbetreiber war kein Ausrede und Lüge zu dumm und zu peinlich um meinen Anspruch in Abrede zu stellen.

Die Schlichtungsstelle stellt sich einfach dumm.

Mein Anwalt hat mir geraten nicht zu eskalieren -- was ein Fehler war -- der mich am Ende eine gute Stange Geld kostete (Mietausfall, Kosten Erstatzunterbrinung etc.)

Nach einem "Kaffepausen-Gespärch" mit einer Profiessurin für Produkthaftungsrecht zufolge wäre "eskalieren" bis zum strafrechtlich Relevanten die richtige Strategie gewesen:
Hausverbot erteilen -- warten bis die Leute zur Netzsperrung kommen -- Polizei rufen und die Netzbetreiber-Leute vor die Wahl stellen:

Wenn ihr jetzt sperrt --obwohl ihr hier durch Belege und Beweise die Anpassbarkeit erkennt -- gibs Anzeigen gegen euch als Person:

-- Hausfriedesnbruch
-- Sachbeschädigung
-- Nötigung

---> ruft mal besser schnell euren Chef an ...
 
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