Dann wirds ein neues Regelgerät.Scheint also was abgebrochen zu sein
Dann ist Wartung überfällig!!das letzte "GasfeuerungsMESSPROTOKOLL" das dort klebt ist von 2013.
Was soll der Kaminkehrer da?Ich kümmer mich nächste Woche einfach drum dass bald ein Schornsteinfeger kommt
Haha. Ja natürlich, mein Fehler. Ich informiere meinen Vermieter über das Thermostat und die fehlenden Wartungen. Dann sollte sich alles weitere ergeben.Heizungsfachbetrieb, der sich auch mit Thermen und deren Besonderheiten gut auskennt.
Vorsicht dabei und den Mietvertrag genau prüfen. Mit solchen Dinge wie Schornsteinfeger oder Beauftragung einer Wartung hat der Vermieter grundsätzlich nichts zu tun, weil das gemeinhin Sache des Vermieters ist. Sollten sich im Mietvertrag Formularklauseln zur Wartung o.ä. finden, sind diese in der Regel unwirksam.Ich kümmer mich nächste Woche einfach drum dass bald ein Schornsteinfeger kommt, dann weiß ich was Sache ist.
r oder Beauftragung einer Wartung hat der Vermieter grundsätzlich nichts zu tun,
Nö...... woher diese Info?Sollten sich im Mietvertrag Formularklauseln zur Wartung o.ä. finden, sind diese in der Regel unwirksam.
Steht so auf allen Seiten, die sich mit dem Thema Mietrecht befassen, im BGB sowie in dem einen oder anderen Urteil.
@KarlZei : bitte erklären !Beauftragung einer Wartung hat der Vermieter grundsätzlich nichts zu tun, weil das gemeinhin Sache des Vermieters ist.
Geht das hier schon wieder los ? Das haben wir doch schon mehrfach durchgekaut ! Ist das im studierten Oberstübchen immer noch nicht zur Kenntnis genommen worden ?Steht so auf allen Seiten, die sich mit dem Thema Mietrecht befassen, im BGB sowie in dem einen oder anderen Urteil.
Ernsthaft jetzt?BGB befasst sich nicht mit einer einzigen Silbe bezüglich Heizung, Sanitär , Elektrogegenstände
Die Heizungsanlagen-Verordnung gibt es seit gut 18 (achtzehn) Jahren nicht mehr. Im 'Nachfolger' steht nicht, wer für die Wartung zuständig ist.Beispiel Heizanlagenverordnung
Null Relevanz für mietrechtliche Betrachtungen.Sogar das technische Regelwerk für Gasgeräte [...]
Weil es diskussionswürdig ist. Aber klar, man kann sich ja sein Urteile dazu immer wieder zurecht legen.Ich verstehe nicht, warum hier wiederholt eine Sache diskutiert wird,
Das ist der richtige Weg.Also in meinem Fall hat jetzt die Hausverwaltung mit der Zustimmung meines Vermieters eine Firma für "Heizung-Lüftung- Sanitär" beauftragt.
Und das würde mir Sorge bereiten und Grund für eine Nachfrage sein, wann die letzte Wartung tatsächlich durchgeführt wurde. Mir ginge es hier weniger um das Heizgerät (ist Sache des Vermieters ;-)) als vielmehr um die eigene Gesundheit. In der Regel wird der Vermieter verpflichtet sein, eine regelmäßige Wartung des Geräte zu veranlassen; jährlich oder gemäß Vorgabe des Geräteherstellers.Übrigens die Firma, die 2013 das letzte Gasfeuerungs-Messprotokoll angebracht hat.
Werde ich morgen machen, dann kommt zum Glück schon jemand. Mein Vermieter wird davon wohl nichts wissen, der hat die Wohnung anscheinend erst neu übernommen.Und das würde mir Sorge bereiten und Grund für eine Nachfrage sein, wann die letzte Wartung tatsächlich durchgeführt wurde
Ich glaube in der Anleitung stand was von alle 1-2 Jahre, soll einfach jährlich gemacht werden und gut ists, die Kosten für die Wartung werden ja nach meinem Wissensstand sowieso auf mich übertragen.In der Regel wird der Vermieter verpflichtet sein, eine regelmäßige Wartung des Geräte zu veranlassen; jährlich oder gemäß Vorgabe des Geräteherstellers.
Wenn der Vermieter sich nicht zu dumm angestellt hat (mit dem Mietvertrag), dann ja.die Kosten für die Wartung werden ja nach meinem Wissensstand sowieso auf mich übertragen.