Vaillant 9147 Uhrzeiger rausgesprungen

Diskutiere Vaillant 9147 Uhrzeiger rausgesprungen im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, Beim Versuch, die Uhrzeit am o.g. Raumthermostat einzustellen, ist mir der Minutenzeiger samt Plexiglas entgegengekommen. Kann mir jemand...

247Sofa

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Hallo,
Beim Versuch, die Uhrzeit am o.g. Raumthermostat einzustellen, ist mir der Minutenzeiger samt Plexiglas entgegengekommen. Kann mir jemand erklären wie ich das wieder richtig einsetze?

Schönen Sonntag euch.
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Hausdoc

Hausdoc

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Ist an der Rückseite der Scheibe noch ein"Stift" erkennbar?
 

247Sofa

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Nein da ist alles flach.
Scheint also was abgebrochen zu sein. Wissen Sie ob dieser Stift Teil des Minutenzeigers war?
 

247Sofa

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Ja frisch eingezogen, kann also auch schon vorher was faul gewesen sein.
Danke für deine schnelle Hilfe!
 
Hausdoc

Hausdoc

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Vermieter informieren.
Kuck gleich mal nach wann die Heiztherme das letze mal von einer Fachfirma gewartet wurde. Auf dem Gerät klebt dazu ein Hinweis.
Wenn der fehlt oder der letze Messausdruck älter als 1 jahr ist, sollte das der Vermieter auch gkeich in die wege leiten.

Künftig ist dann wartung dein Thema........ du musst dich dann selbst drum kümmern und eine Fachfirma beauftragen ( Ausgenommen es gibt einen Wartungsvertrag über den Vermieter)
 

247Sofa

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Ok, am Thermoblock klebt ein Etikett vom Schornsteinfeger von 2019, das letzte "GasfeuerungsMESSPROTOKOLL" das dort klebt ist von 2013.

Ich kümmer mich nächste Woche einfach drum dass bald ein Schornsteinfeger kommt, dann weiß ich was Sache ist.

Danke für die ausführliche Erklärung.
 
Hausdoc

Hausdoc

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das letzte "GasfeuerungsMESSPROTOKOLL" das dort klebt ist von 2013.
Dann ist Wartung überfällig!!
Ich kümmer mich nächste Woche einfach drum dass bald ein Schornsteinfeger kommt
Was soll der Kaminkehrer da?

Wenn Ölwechsel am Auto fällig ist, fährst du ja auch nicht zum TÜV.

Heizungsfachbetrieb, der sich auch mit Thermen und deren Besonderheiten gut auskennt.
 

247Sofa

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Heizungsfachbetrieb, der sich auch mit Thermen und deren Besonderheiten gut auskennt.
Haha. Ja natürlich, mein Fehler. Ich informiere meinen Vermieter über das Thermostat und die fehlenden Wartungen. Dann sollte sich alles weitere ergeben.
 

KarlZei

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Ich kümmer mich nächste Woche einfach drum dass bald ein Schornsteinfeger kommt, dann weiß ich was Sache ist.
Vorsicht dabei und den Mietvertrag genau prüfen. Mit solchen Dinge wie Schornsteinfeger oder Beauftragung einer Wartung hat der Vermieter grundsätzlich nichts zu tun, weil das gemeinhin Sache des Vermieters ist. Sollten sich im Mietvertrag Formularklauseln zur Wartung o.ä. finden, sind diese in der Regel unwirksam.
 
Hausdoc

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KarlZei

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Steht so auf allen Seiten, die sich mit dem Thema Mietrecht befassen, im BGB sowie in dem einen oder anderen Urteil.
 
Hausdoc

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Steht so auf allen Seiten, die sich mit dem Thema Mietrecht befassen, im BGB sowie in dem einen oder anderen Urteil.

Wo??? :unsure: .

BGB befasst sich nicht mit einer einzigen Silbe bezüglich Heizung, Sanitär , Elektrogegenstände

Ich habe da nämlich einen deutlich anderen Kentnisstand - beweisbar.

Beispiel Heizanlagenverordnung

In Absatz 1 des § 9, Pflichten des Betreibers, wird der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW dazu verpflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Art und Umfang der Bedienung, Wartung und Instandhaltung wird in den Absätzen 2, 3 und 4 beschrieben.

(1) Der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW ist verpflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Bedienung darf nur von fachkundigen oder eingewiesenen Personen vorgenommen werden. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Eingewiesener ist, wer von einem Fachkundigen über Bedienungsvorgänge unterrichtet worden ist.


Betreiber ist Mieter - nicht Eigentümer oder Vermieter!!



Sogar das technische Regelwerk für Gasgeräte benennt den Mieter (Nutzer) zuständig für Wartungen - nicht den Eigentümer.
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

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Beauftragung einer Wartung hat der Vermieter grundsätzlich nichts zu tun, weil das gemeinhin Sache des Vermieters ist.
@KarlZei : bitte erklären !

Steht so auf allen Seiten, die sich mit dem Thema Mietrecht befassen, im BGB sowie in dem einen oder anderen Urteil.
Geht das hier schon wieder los ? Das haben wir doch schon mehrfach durchgekaut ! Ist das im studierten Oberstübchen immer noch nicht zur Kenntnis genommen worden ?
 

KarlZei

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BGB befasst sich nicht mit einer einzigen Silbe bezüglich Heizung, Sanitär , Elektrogegenstände
Ernsthaft jetzt?
Beispiel Heizanlagenverordnung
Die Heizungsanlagen-Verordnung gibt es seit gut 18 (achtzehn) Jahren nicht mehr. Im 'Nachfolger' steht nicht, wer für die Wartung zuständig ist.
Sogar das technische Regelwerk für Gasgeräte [...]
Null Relevanz für mietrechtliche Betrachtungen.

Ich verstehe nicht, warum hier wiederholt eine Sache diskutiert wird, die nach 15 Minuten Googlen eigentlich durch ist. Und dann noch mit solchen Argumenten?!?
Aber gut, Google kann/mag nicht jeder, hier 2 Beispiele von vielen:


Zum Vertiefen finden sich in den beiden Quellen genug Stichworte und Verweise (z.B. auf das BGB) ...
 

247Sofa

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Also in meinem Fall hat jetzt die Hausverwaltung mit der Zustimmung meines Vermieters eine Firma für "Heizung-Lüftung- Sanitär" beauftragt.
Übrigens die Firma, die 2013 das letzte Gasfeuerungs-Messprotokoll angebracht hat.
 

KarlZei

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Also in meinem Fall hat jetzt die Hausverwaltung mit der Zustimmung meines Vermieters eine Firma für "Heizung-Lüftung- Sanitär" beauftragt.
Das ist der richtige Weg.
Übrigens die Firma, die 2013 das letzte Gasfeuerungs-Messprotokoll angebracht hat.
Und das würde mir Sorge bereiten und Grund für eine Nachfrage sein, wann die letzte Wartung tatsächlich durchgeführt wurde. Mir ginge es hier weniger um das Heizgerät (ist Sache des Vermieters ;-)) als vielmehr um die eigene Gesundheit. In der Regel wird der Vermieter verpflichtet sein, eine regelmäßige Wartung des Geräte zu veranlassen; jährlich oder gemäß Vorgabe des Geräteherstellers.
 

247Sofa

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Und das würde mir Sorge bereiten und Grund für eine Nachfrage sein, wann die letzte Wartung tatsächlich durchgeführt wurde
Werde ich morgen machen, dann kommt zum Glück schon jemand. Mein Vermieter wird davon wohl nichts wissen, der hat die Wohnung anscheinend erst neu übernommen.
In der Regel wird der Vermieter verpflichtet sein, eine regelmäßige Wartung des Geräte zu veranlassen; jährlich oder gemäß Vorgabe des Geräteherstellers.
Ich glaube in der Anleitung stand was von alle 1-2 Jahre, soll einfach jährlich gemacht werden und gut ists, die Kosten für die Wartung werden ja nach meinem Wissensstand sowieso auf mich übertragen.

Ist hier jetzt doch ganz schön umfangreich geworden, ich berichte morgen mal was gemacht wird, hinzu kommt nämlich noch dass die Heizung nicht warm wird, auch an der Gastherme steht die Temperatur auf ca 20°C.
Thermostate sind aufgedreht, zum Heizkörper entlüften müsste ich erstmal wissen wo hier Wasser nachgefüllt wird, die Druckanzeige steht nämlich jetzt schon nur knapp über Minimum. Morgen bin ich schlauer.

Danke an alle die sich hieran beteiligen!
 
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