TRGI 2008 Pflicht ?

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hohleweg

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Hallo
Wir haben einen Gastank im Garten mit zwei Häusern als Abnehmer
so hat jedes Haus einen G4 Zähler die Leitung vom Tank bis einschließlich Zähler erfolgt vom Lieferanten.

Was ist mit der Strecke vom Zähler bis zur Gastherme

ist die Prüfung alle 12 Jahre PFLICHT?
von Gesetzgeber aus, den unsere Hausversicherung verlangt diese Prüfung NICHT.

und bitte nicht so etwas als Antwort wie: ja würde ich empfehlen, oder schaden kanns nicht, kostet nicht so viel

Danke.
Gruß Jo
 
hohleweg

hohleweg

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..ach ja und greift die TRGI 2008 überhaupt wegen Flüssiggas oder ist hier die TRA anzusetzen?Danke.
 
ThW

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Hier ein Auszug aus der TRF 1996....
Unbenannt.PNG

LG ThW
 
hohleweg

hohleweg

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Hi
Ja aber.... :)

ist das "gesetzlich" den "irgendeine" Verordnung kann ja jeder schreiben,d.h. WER verpflichtet mich das zu machen?

und es gibt, so glaube ich auch schon die TRF 2012
Gruß Jo
 
ThW

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Sollte es zu einem Vorfall kommen, wird der Richter nach "Technischen Regeln" fragen.....

hohleweg schrieb:
und es gibt, so glaube ich auch schon die TRF 2012
Jopp...das ist eine Ergänzung im Bezug auf Wechsellagerbehälter

LG ThW
 
tricotrac

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Ich zitiere mal aus dieser TRF : Die wiederkehrenden Prüfungen von Verbrauchsanlagen, die aus einem Flüssiggasbehälter versorgt werden, sind alle 10 Jahre von einem Fachbetrieb oder einem TRF-Sachkundigen durchzuführen. die Fristen der Prüfungen laufen vom Tag der Inbetriebnahme und müssen spätestens sechs Monate nach Ablauf der Fälligkeit durchgeführt sein. Für die Einhaltung der Prüftermine hat der Anlagenbetreiber zu sorgen.
 
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