Nachfüllen von Heizungswasser ohne Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 rechtlich zulässig?

Diskutiere Nachfüllen von Heizungswasser ohne Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 rechtlich zulässig? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Guten Tag, in unserem Sechs-Familienhaus wurden von einem Fachbetrieb sechs neue WOLF-Gasthermen CGB-2 eingebaut. Laut WOLF-„Betriebsanleitung...

memoVOGT

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Guten Tag,

in unserem Sechs-Familienhaus wurden von einem Fachbetrieb sechs neue WOLF-Gasthermen CGB-2 eingebaut.

Laut WOLF-„Betriebsanleitung für Benutzer“ ist zumindest beim Nachfüllen (um einen ausreichenden Druck der Anlage sicherzustellen bzw. wieder herzustellen) eine Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 zu verwenden:

1717.png


Der Chef des Unternehmens hat mir dagegen versichert, dass eine solche Befülleinrichtung nicht erforderlich sei. Nach seiner Information / Anleitung reicht eine bloße Schlauchverbindung zwischen Heizungsvorlauf (Rohr ganz links) und Kaltwasseranschluss (zweites Rohr von rechts):

1707297239925.png


Eine Darstellung, die mir sehr sorgfältig recherchiert erscheint und auf die in mindestens zwei Posts innerhalb dieses Forums verwiesen wurde:

Da die Erfahrung u.a. gezeigt hat, dass in den meisten Fällen aus Bequemlichkeit dieser Füllschlauch regelwidrig ohnehin niemals entfernt wurde, definiert die DIN EN 1717 heute jede Verbindung einer Nichttrinkwasseranlage mit einem Trinkwasseranschluss als potenziell ständige Verbindung und fordert die entsprechende Sicherungseinrichtung gemäß der jeweils angeschlossenen Flüssigkeitskategorie.

Als Sicherungsarmatur kann nach DIN EN 1717 hier nur ein Systemtrenner vom Typ CA oder BA zum Einsatz kommen. Ob hinter dem Systemtrenner der Anschluss starr ausgeführt wird oder flexibel über einen Schlauch, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist lediglich die Absicherung.


Quelle: Klare Regeln DIN EN 1717 schlägt DIN 1988 T.4

=

Meine zwei Fragen:

  1. Ist das Nachfüllen von Heizungswasser ohne Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 rechtlich zulässig?

  2. Muss ich, als Hauseigentümer / Betreiber der sechs Anlagen, im eventuellen Schadenfall (Erkrankung durch verunreinigtes Trinkwasser wegen fehlender Befülleinrichtung) mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?

Ich bedanke mich vorab für kompente Antworten.
 

Digifritz

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Wenn aufbereitetes Wasser laut Hersteller für die Anlage verwendet werden muss, ist ein Schlauch nicht gut. Es sei denn euer Leitungswasser entspricht den Anforderungen. Falls dem so ist geht die Schlauchbefüllung. Muss nur hinterher vom Brauchwassernetz getrennt werden.
 

memoVOGT

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Danke für Ihre Antwort. - Es wird kein aufbereitetes Wasser, also normales Frischwasser zum Auffüllen genutzt.
 
tricotrac

tricotrac

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Als Sicherungsarmatur kann nach DIN EN 1717 hier nur ein Systemtrenner vom Typ CA oder BA zum Einsatz kommen. Ob hinter dem Systemtrenner der Anschluss starr ausgeführt wird oder flexibel über einen Schlauch, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist lediglich die Absicherung.
Das sagt doch eigentlich alles klar und deutlich aus, oder nicht ?
 

G1967

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Das stimmt so auch nicht ganz.
Natürlich kannst du auch mit einer Handpumpe Wasser aus einem Eimer in die Anlage pumpen.
 
tricotrac

tricotrac

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Das stimmt so auch nicht ganz.
Ha Ha.

Natürlich kannst du auch mit einer Handpumpe Wasser aus einem Eimer in die Anlage pumpen.
Wenn die Handpumpe gegen Rückströmen oder Rückfließen gesichert ist, dann ja. Entspricht der Eimer denn den Hygienevorschriften für Trinkwasser ?
Nicht das da ein ungereinigter Wischwassereimer Verwendung findet.
 

Digifritz

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Willste das Wasser trinken oder in die Heizung Pumpen
 

memoVOGT

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Das sagt doch eigentlich alles klar und deutlich aus, oder nicht ?
Für mich leider nicht, weil ich daraus nicht schließen kann, ob die DIN EN 1717 nur eine Empfehlung oder ein Muss ist.

Wenn es ein Muss wäre: Müsste dann jede neue Gastherme 'automatisch' mit einer entsprechenden Befülleinrichtung ausgestattet werden? - Falls die Befülleinrichtung fehlt, wäre das ein 'Mangel', der - für den Auftraggeber kostenfrei - beseitigt werden muss / 'Gewährleistungsfall' (oder ähnliches)?
 

CalibraTraum

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Es ist kein muss bei einer trennbaren Verbindung, man muss sie halt nur danach trennen.
Bei einer festverrohrung hingegen schon.

Also in deinen Fall nicht, auch wenn es der Vormund trictrac gerne hätte.
 
tricotrac

tricotrac

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Also in deinen Fall nicht, auch wenn es der Vormund trictrac gerne hätte.
Das hat nix mit Vormund zu tun du Mantaersatzfahrer.

Eben doch. Es geht um die Einzelabsicherung einer jeden Zapfstelle einer Trinkwasserinstallation. Selbst Standrohre der Feuerwehren sind mittlerweile auch damit ausgerüstet. Aber Typen wie du füllen illegalerweise nach alter Väter Sitte Heizungsfüllwasser nach. Haben wir schließlich immer schon so gemacht. :kopfnuss: :kopfnuss: :kopfnuss:
 

rechenzwo

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Hallo,
ich wollte bereits zu der selben Thematik eine Frage stellen. Da sich hier alle so schön streiten, werf ich meine Frage einfach mal dazu.

Also ich hab hier 5 Heizungen, die im Ernstfall mit einem Schlauch, der mit einem Wasserhahn und dem Heizkreislauf verbunden ist, aufgefüllt werden.
Mal ist der Schlauch dauerhaft, weil er nicht stört, mal wird er nach Benutzung abgebaut.
Das war hier immer so. Von dieser Trenneinrichtung gemäß DIN tralala hab ich hier nur zufällig mal gelesen. Nun sind mir Vorschriften eigentlich egal, aber das sichere Verhindern einer Verschmutzung von Trinkwasser durch Heizungswasser scheint mir sinnvoll.

Nun die eigentliche Frage(n):
1. Ist das mit dem Eimer und der Pumpe ein humoristischer Einwurf, oder ein praktikabler Ansatz? Es würde mir ja 1 Eimer, 1 Pumpe und 1 Schlauch reichen, da nie alle Heizungen gleichzeitig aufgefüllt werden müssen.
2. Könnte ich mir auch so eine Trenneinrichtung, die der Vorschrift entspricht, zwischen 2 Stücke Schlauch bauen, und dann mit dieser "Füllvorrichtung" rumgehen und auffüllen?

Beide Varianten wären billiger wie 5 solcher Trenneinrichtungen zu verbauen, zumal man in 2 Fällen auch ganz schlecht hinkommt, weil der Hahn in einem Schrank ist.

Vielen Dank für etwaige Einschätzungen.
 

CalibraTraum

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Das Thema wurde doch schon totgekaut,
Du kannst es noch so mantraartig predigen, ist es dennoch keinen Pflicht unter gewissen Umständen
 

G1967

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Der Systemtrenner CA ist die MINDESTanforderung zum Trinkwasserschutz. Darüber kann man natürlich hinausgehen, zB also mit "Eimer und Pumpe" - denn das wäre ein freier Auslauf (wie sonst kommt das Wasser in den Eimer), der höchstmögliche Schutz. Allerdings auch einer, der mehr Arbeit macht zum Füllen.
 

rechenzwo

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meinst Du so etwas?


Das könnte man doch zwischen 2 Schläuche montieren und dann damit die jetzt vorhandenen "einfachen" Schläuche ersetzen.

Bei der Pumpe dachte ich eher an sowas:


und einen Akkuschrauber dazu.
 

memoVOGT

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Jetzt kann ich auch eine Aussage beisteuern, die ich soeben als Antwort vom hiesigen Wasserwerk erhalten habe:

= = =​

bezüglich Ihrer Anfrage in Bezug auf die DIN-Vorgabe DIN EN 1717 für Heizungsanlagen habe ich folgendes in Erfahrung gebracht. Diese Norm wurde im Rahmen der europäischen Normungsarbeit entwickelt und im Mai 2001 in nationales Recht umgesetzt. Sie trägt den Titel "Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen".

Gemäß DIN EN 1717 dürfen Heizungsanlagen ausschließlich über Systemtrenner der Bauart BA oder CA befüllt werden. Die Verwendung von Systemtrennern ist erforderlich, um das Zurückfließen von Heizungswasser in das Trinkwassernetz zu verhindern. Dies kann beispielsweise bei einem starken Druckanstieg im Heizungsnetz oder einem Druckabfall im Trinkwassersystem auftreten.

Seit dem 1. August 2011 ist eine kurzzeitige Verbindung einer trinkwasserführenden Armatur mit dem Heizungsbefüllstutzen über eine Schlauchverbindung ohne Systemtrennung nicht mehr zulässig.

Um Ihre Fragen zu beantworten:
  • Nein, eine Befülleinrichtung ohne gemäß DIN EN 1717 ist rechtlich nicht zulässig.
  • Im Schadensfall sind mit Konsequenzen zu rechnen und der Betreiber / Hauseigentümer wäre haftbar.
Wir empfehlen daher die Installation nach dem technischen Regelwerk umsetzen zu lassen.

= = =
Daraus ergibt sich für mich folgende neue Frage:

Ist ein Installationsbetrieb bei einer Neuinstallation verpflichtet, einen entsprechenden Systemtrenner einzubauen, damit auch ein Nutzer / Wohnungsmieter die Möglichkeit hat, selber Wasser nachzufüllen, um den Druck zu erhöhen - ganz konkret zum Beispiel über die Weihnachtsfeiertage, wenn ein Installationsbetrieb typischerweise nicht erreichbar ist.
 
tricotrac

tricotrac

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Ist ein Installationsbetrieb bei einer Neuinstallation verpflichtet, einen entsprechenden Systemtrenner einzubauen,
Eindeutig ja, denn es ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik ( aaRdT).
 

Digifritz

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Das hat nix mit Vormund zu tun du Mantaersatzfahrer.

Eben doch. Es geht um die Einzelabsicherung einer jeden Zapfstelle einer Trinkwasserinstallation. Selbst Standrohre der Feuerwehren sind mittlerweile auch damit ausgerüstet. Aber Typen wie du füllen illegalerweise nach alter Väter Sitte Heizungsfüllwasser nach. Haben wir schließlich immer schon so gemacht. :kopfnuss: :kopfnuss: :kopfnuss:
Warum ist er eigentlich immer so nett
 
Thema:

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