memoVOGT
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- 24.01.2022
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Guten Tag,
in unserem Sechs-Familienhaus wurden von einem Fachbetrieb sechs neue WOLF-Gasthermen CGB-2 eingebaut.
Laut WOLF-„Betriebsanleitung für Benutzer“ ist zumindest beim Nachfüllen (um einen ausreichenden Druck der Anlage sicherzustellen bzw. wieder herzustellen) eine Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 zu verwenden:
Der Chef des Unternehmens hat mir dagegen versichert, dass eine solche Befülleinrichtung nicht erforderlich sei. Nach seiner Information / Anleitung reicht eine bloße Schlauchverbindung zwischen Heizungsvorlauf (Rohr ganz links) und Kaltwasseranschluss (zweites Rohr von rechts):
Eine Darstellung, die mir sehr sorgfältig recherchiert erscheint und auf die in mindestens zwei Posts innerhalb dieses Forums verwiesen wurde:
Da die Erfahrung u.a. gezeigt hat, dass in den meisten Fällen aus Bequemlichkeit dieser Füllschlauch regelwidrig ohnehin niemals entfernt wurde, definiert die DIN EN 1717 heute jede Verbindung einer Nichttrinkwasseranlage mit einem Trinkwasseranschluss als potenziell ständige Verbindung und fordert die entsprechende Sicherungseinrichtung gemäß der jeweils angeschlossenen Flüssigkeitskategorie.
Als Sicherungsarmatur kann nach DIN EN 1717 hier nur ein Systemtrenner vom Typ CA oder BA zum Einsatz kommen. Ob hinter dem Systemtrenner der Anschluss starr ausgeführt wird oder flexibel über einen Schlauch, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist lediglich die Absicherung.
Quelle: Klare Regeln DIN EN 1717 schlägt DIN 1988 T.4
=
Meine zwei Fragen:
Ich bedanke mich vorab für kompente Antworten.
in unserem Sechs-Familienhaus wurden von einem Fachbetrieb sechs neue WOLF-Gasthermen CGB-2 eingebaut.
Laut WOLF-„Betriebsanleitung für Benutzer“ ist zumindest beim Nachfüllen (um einen ausreichenden Druck der Anlage sicherzustellen bzw. wieder herzustellen) eine Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 zu verwenden:
Der Chef des Unternehmens hat mir dagegen versichert, dass eine solche Befülleinrichtung nicht erforderlich sei. Nach seiner Information / Anleitung reicht eine bloße Schlauchverbindung zwischen Heizungsvorlauf (Rohr ganz links) und Kaltwasseranschluss (zweites Rohr von rechts):
Eine Darstellung, die mir sehr sorgfältig recherchiert erscheint und auf die in mindestens zwei Posts innerhalb dieses Forums verwiesen wurde:
Da die Erfahrung u.a. gezeigt hat, dass in den meisten Fällen aus Bequemlichkeit dieser Füllschlauch regelwidrig ohnehin niemals entfernt wurde, definiert die DIN EN 1717 heute jede Verbindung einer Nichttrinkwasseranlage mit einem Trinkwasseranschluss als potenziell ständige Verbindung und fordert die entsprechende Sicherungseinrichtung gemäß der jeweils angeschlossenen Flüssigkeitskategorie.
Als Sicherungsarmatur kann nach DIN EN 1717 hier nur ein Systemtrenner vom Typ CA oder BA zum Einsatz kommen. Ob hinter dem Systemtrenner der Anschluss starr ausgeführt wird oder flexibel über einen Schlauch, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist lediglich die Absicherung.
Quelle: Klare Regeln DIN EN 1717 schlägt DIN 1988 T.4
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Meine zwei Fragen:
- Ist das Nachfüllen von Heizungswasser ohne Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 rechtlich zulässig?
- Muss ich, als Hauseigentümer / Betreiber der sechs Anlagen, im eventuellen Schadenfall (Erkrankung durch verunreinigtes Trinkwasser wegen fehlender Befülleinrichtung) mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?
Ich bedanke mich vorab für kompente Antworten.