Nachfüllen von Heizungswasser ohne Befülleinrichtung gemäß DIN EN 1717 rechtlich zulässig?

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CalibraTraum

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Jetzt kann ich auch eine Aussage beisteuern, die ich soeben als Antwort vom hiesigen Wasserwerk erhalten habe:

= = =​

bezüglich Ihrer Anfrage in Bezug auf die DIN-Vorgabe DIN EN 1717 für Heizungsanlagen habe ich folgendes in Erfahrung gebracht. Diese Norm wurde im Rahmen der europäischen Normungsarbeit entwickelt und im Mai 2001 in nationales Recht umgesetzt. Sie trägt den Titel "Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen".

Gemäß DIN EN 1717 dürfen Heizungsanlagen ausschließlich über Systemtrenner der Bauart BA oder CA befüllt werden. Die Verwendung von Systemtrennern ist erforderlich, um das Zurückfließen von Heizungswasser in das Trinkwassernetz zu verhindern. Dies kann beispielsweise bei einem starken Druckanstieg im Heizungsnetz oder einem Druckabfall im Trinkwassersystem auftreten.

Seit dem 1. August 2011 ist eine kurzzeitige Verbindung einer trinkwasserführenden Armatur mit dem Heizungsbefüllstutzen über eine Schlauchverbindung ohne Systemtrennung nicht mehr zulässig.

Um Ihre Fragen zu beantworten:
  • Nein, eine Befülleinrichtung ohne gemäß DIN EN 1717 ist rechtlich nicht zulässig.
  • Im Schadensfall sind mit Konsequenzen zu rechnen und der Betreiber / Hauseigentümer wäre haftbar.
Wir empfehlen daher die Installation nach dem technischen Regelwerk umsetzen zu lassen.

= = =
Daraus ergibt sich für mich folgende neue Frage:

Ist ein Installationsbetrieb bei einer Neuinstallation verpflichtet, einen entsprechenden Systemtrenner einzubauen, damit auch ein Nutzer / Wohnungsmieter die Möglichkeit hat, selber Wasser nachzufüllen, um den Druck zu erhöhen - ganz konkret zum Beispiel über die Weihnachtsfeiertage, wenn ein Installationsbetrieb typischerweise nicht erreichbar ist.
Wenn du einen Reifendienst fragst ob Edelgas oder Luft, was wäre die Antwort?

Wir empfehlen... sagt schon alles.
Mit etwas gesundem Menschenverstand und einer trennbaren Verbindung ist nichts zu befürchten.
 

memoVOGT

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Schlusssatz meiner eMail-Anfrage an die zuständigte Innung:

Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar, damit
  • ich mich entweder mit den aktuellen Installationen zufriedengeben muss oder
  • damit ich gegenüber dem Chef des Unternehmens – mit Hinweis auf Ihre Auskunft – energischer auftreten kann.
Der komplette Text von Anfrage und Antwort der Innung: siehe angehängte PDF - Was sollte / könnte ich jetzt tun?
 

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memoVOGT

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meinst Du so etwas?

Danke für diesen Produkthinweis!

Ich habe soeben den Hersteller angeschrieben:

ich habe – als Laie – Ihre PDF https://www.heima24.de/shop/images/products/media/db-caleffi-systemtrenner.pdf nur überflogen.

Können Sie mir bitte bestätigen, ob / dass Ihr Systemtrenner 'Caleffi Systemtrenner zur Heizungsbefüllung CA 573 - 1/2'' - 573415' der DIN EN 1717 für den Einbau von sechs Gasthermen in einem Mehrfamilienhaus entspricht?

Es geht mir um eine rechtskonforme Installation der Gasthermen und der Verwendung eines Schlauches zum Nachfüllen von Heizwasser, sofern der Mindestdruck unterschritten wird.
 

G1967

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Ist ein Installationsbetrieb bei einer Neuinstallation verpflichtet, einen entsprechenden Systemtrenner einzubauen, damit auch ein Nutzer / Wohnungsmieter die Möglichkeit hat, selber Wasser nachzufüllen, um den Druck zu erhöhen - ganz konkret zum Beispiel über die Weihnachtsfeiertage, wenn ein Installationsbetrieb typischerweise nicht erreichbar ist.
Ich würde sagen - nein! Denn es kommen, wie bereist gesagt, mehrere Lösungen in Frage - und ggf ist "selbst nachfüllen" auch von manchem Vermieter nicht erwünscht.
Er ist nur verpflichtet, normkonform zu befüllen. Der Einbau (= Verkauf) einer normkonformen Nachfüllmöglichkeit ist keine Pflicht. Es ist aber üblich.
 

rechenzwo

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rechenzwo

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Danke. Da steht zwar nichts zur Funktionsweise, aber präzise, was wofür zu verwenden ist. Demnach kann ich getrost das Teil, das ich verlinkt hab so verwenden wie angedacht.
 

memoVOGT

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meine Frage vom 08.02.204:

"Ist ein Installationsbetrieb bei einer Neuinstallation verpflichtet, einen entsprechenden Systemtrenner einzubauen, damit auch ein Nutzer / Wohnungsmieter die Möglichkeit hat, selber Wasser nachzufüllen, um den Druck zu erhöhen - ganz konkret zum Beispiel über die Weihnachtsfeiertage, wenn ein Installationsbetrieb typischerweise nicht erreichbar ist."

Inzwischen habe ich eine Antwort eines Ingenieurs für Versorgungstechnik erhalten, der Mitglied bei DVGW, VDI, VSIA ist und Mitarbeiter im 'Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.- Technisch-wissenschaftlicher Verein' sowie Mitautor am Kommentar zu DIN EN 1717.

Meine Frage hatte ich diesem Ingeineur gegenüber noch erweitert: "oder hätte Herr XY in seinem Angebot die Systemtrenner zumindest als 'eigentlich notwendige' Zusatzleistungen mit anbieten müssen?"

Antwort des Ingenieurs auf beide Fragen. "Nein!"
 
Thema:

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