Tim Hunter
Threadstarter
- Mitglied seit
- 08.10.2012
- Beiträge
- 8
Hallo Leute, ich bin neu und hoffe, ihr könnt mir helfen, folgende Situation:
In meiner Mietswohnung knacken die
Heizungsrohre, wenn die Heizung morgens hochläuft. Davon wache ich auf
und das 1,5 Stunden bevor ich eigentlich aufstehen müsste. Es ist
"leider" ein Altbau und deshalb lassen sich die Heizungsrohre nicht
austauschen, um sie z.B. zu isolieren.
Ich habe mich schon beim
Mieterbund erkundigt und ich habe das Recht, 8% meiner Gesamtmiete
einzubehalten. Ich verstehe mich aber mit dem Vermieter ganz gut und
möchte das so drastisch nicht formulieren bzw. würde ihm gerne eine
Lösung vorschlagen, wie man das ganze händeln kann. Und zwar hatte ich
mir überlegt, die Heizung nachts durchlaufen zu lassen und sie nicht in
den Nachtbetrieb zu schicken.
Das Aufheizen des Kessels würde für
natürlich für alle Bewohner (mich zzgl. 2 Parteien à eine Person,
Wohnraum ca. 80 qm) zusätzliche Kosten verursachen.
Ich wollte dem
Vermieter vorschlagen, die Heizung auf eigene Kosten nachts durchlaufen
zu lassen, dafür kürze ich keine Miete.Jetzt komme ich zur
eigentlichen Frage: Leider habe ich keine Ahnung, ob das Verhältnis da
überhaupt passt. Miete zahle ich 650 €, 8 % davon sind 52 €. Könnte man
damit einen Monat lang die Heizung nachts durchlaufen lassen? Es geht
vorrangig nicht um das Heizen der Räume (Thermostate können ja in den
Wohnungen abgestellt werden), aber eben um die Vorlauftemperatur, die ja
kostant gehalten werden muss (das sind bei uns glaube ich so um die
50-60°C, je nach Außentemperatur). Normalerweise ist die Heizung von
22.30 bis 05.30 Uhr abgeschaltet, es müsste also 7 Stunden à 30 Tage die
Vorlauftemperatur nachts kostant gehalten werden. Ist das mit 52 Euro
möglich?
Viele Grüße und vielen Dank!
PS: Heizung ist eine Buderus Logano G115
In meiner Mietswohnung knacken die
Heizungsrohre, wenn die Heizung morgens hochläuft. Davon wache ich auf
und das 1,5 Stunden bevor ich eigentlich aufstehen müsste. Es ist
"leider" ein Altbau und deshalb lassen sich die Heizungsrohre nicht
austauschen, um sie z.B. zu isolieren.
Ich habe mich schon beim
Mieterbund erkundigt und ich habe das Recht, 8% meiner Gesamtmiete
einzubehalten. Ich verstehe mich aber mit dem Vermieter ganz gut und
möchte das so drastisch nicht formulieren bzw. würde ihm gerne eine
Lösung vorschlagen, wie man das ganze händeln kann. Und zwar hatte ich
mir überlegt, die Heizung nachts durchlaufen zu lassen und sie nicht in
den Nachtbetrieb zu schicken.
Das Aufheizen des Kessels würde für
natürlich für alle Bewohner (mich zzgl. 2 Parteien à eine Person,
Wohnraum ca. 80 qm) zusätzliche Kosten verursachen.
Ich wollte dem
Vermieter vorschlagen, die Heizung auf eigene Kosten nachts durchlaufen
zu lassen, dafür kürze ich keine Miete.Jetzt komme ich zur
eigentlichen Frage: Leider habe ich keine Ahnung, ob das Verhältnis da
überhaupt passt. Miete zahle ich 650 €, 8 % davon sind 52 €. Könnte man
damit einen Monat lang die Heizung nachts durchlaufen lassen? Es geht
vorrangig nicht um das Heizen der Räume (Thermostate können ja in den
Wohnungen abgestellt werden), aber eben um die Vorlauftemperatur, die ja
kostant gehalten werden muss (das sind bei uns glaube ich so um die
50-60°C, je nach Außentemperatur). Normalerweise ist die Heizung von
22.30 bis 05.30 Uhr abgeschaltet, es müsste also 7 Stunden à 30 Tage die
Vorlauftemperatur nachts kostant gehalten werden. Ist das mit 52 Euro
möglich?
Viele Grüße und vielen Dank!
PS: Heizung ist eine Buderus Logano G115