Hilfe bei Mengenflusszähler, Viessmann Vitodens 200-W

Diskutiere Hilfe bei Mengenflusszähler, Viessmann Vitodens 200-W im Viessmann Forum im Bereich Heizungshersteller; Guten Abend, ich stehe aktuell vor einer Herausforderung, die ein geerbtes Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung betrifft. Es...

204D_HA

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Guten Abend,

ich stehe aktuell vor einer Herausforderung, die ein geerbtes Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung betrifft. Es geht um das Heizsystem, genauer gesagt, um eine Viessmann Vitodens 200-W Heizung. In der Einliegerwohnung befindet sich ein Allmess-Zwischenzähler, der sowohl die Kilowattstunden als auch die Durchflussmenge in Kubikmetern anzeigt. Laut einigen Unterlagen und Zählerstandsmessungen hat der kWh-Wert seit 2019 nicht mehr variiert, obwohl das Haus erst 2017 erbaut wurde und der Zähler bis dahin von 0 auf 143 kWh (2017-2019) angestiegen war. Die Durchflussmenge in m^3 scheint jedoch korrekt erfasst zu werden und läuft weiter.

Meine Fragen dazu sind:
1) Warum verändert sich der kWh-Wert am Allmess-Zwischenzähler nicht mehr? Könnte dies auf einen Defekt hinweisen?
2) An welcher Stelle kann ich den Gesamtverbrauch der Heizung ablesen? Trotz Durchsicht der Bedienungsanleitung der Viessmann-Therme konnte ich keine entsprechende Funktion finden.

Für Unterstützung und Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar. Hinweise wie "Das sollte man wissen" helfen mir in dieser Situation leider nicht weiter. Ich habe bereits mehrfach versucht, den ursprünglichen Heizungsbauer für eine Wartung zu kontaktieren, jedoch ohne Erfolg. Sollte ich nicht weiterkommen, überlege ich, eine Fachkraft vor Ort zu beauftragen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
 

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cephalopod

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1) Temperaturfühler nicht korrekt montiert
2) Am Gaszähler
 

204D_HA

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1) Temperaturfühler nicht korrekt montiert
2) Am Gaszähler
Vielen Dank für die Antwort.

1) Er schien zu laufen, 2 Jahre lang zu Beginn. Und ging dann vermutlich kaputt, richtig?
2) Wie rechne ich denn den Anteil der Einliegerwohnung heraus? Diese hat keinen eigenen Gaszähler. Würde implizieren, dass der kWh Wert auf dem Mengenflusszähler von Allmess tendenziell richtig laufen müsste / würde, sofern 1) korrigiert ist, richtig?
 
Hausdoc

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Dieser WMZ ist von 2016 - die Eichfrist ist 2021 abgelaufen. Eine Abrechnung darf damit nicht mehr erfolgen.

Ergo solltest du deine Frage umstellen: Wo bekomme ich einen neuen Wärmemengenzähler ;)
 

204D_HA

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Dieser WMZ ist von 2016 - die Eichfrist ist 2021 abgelaufen. Eine Abrechnung darf damit nicht mehr erfolgen.

Ergo solltest du deine Frage umstellen: Wo bekomme ich einen neuen Wärmemengenzähler ;)
Vielen Dank, das ist ein sehr guter Hinweis und würde ich dann umbauen lassen. Rein aus Interesse: Gibt es dazu irgendwo etwas, wie Gesetze, nachzulesen, dass für Vermietungen Zähler geeicht sein müssen?
 
cephalopod

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Gibt es dazu irgendwo etwas, wie Gesetze, nachzulesen, dass für Vermietungen Zähler geeicht sein müssen?
Ist bei zwei Wohneinheiten nicht nötig.
Kannst auch halbe-halbe machen, wenn der Mieter einverstanden ist.
Oder nach Fläche.
Schadet aber auch nicht, wenn er es ist. Sind neue sowieso.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Gibt es dazu irgendwo etwas, wie Gesetze, nachzulesen, dass für Vermietungen Zähler geeicht sein müssen?
Für Abrechnungszwecke müssen Zähler ( egal Welche) geeicht bzw beglaubigt sein.
 

204D_HA

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Für Abrechnungszwecke müssen Zähler ( egal Welche) geeicht bzw beglaubigt sein.
Würde ich auch vermuten, aber könntest du eine konkrete Quelle / Grundlage nennen, wo ich es nachlesen könnte?
 

204D_HA

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Hier ein wenig Aufklärung zum Thema :

.
Das gilt für die Hauptverteiler, die auch durch die Gesellschaften gewartet werden, nicht für private Unter bzw. Zwischenverteiler ("Heizkostenverteiler"), wenn ich es richtig lese. Um so einen geht es ja hier.
 

204D_HA

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Dann lese mal langsam und intensiv den vorletzten Absatz meiner Verlinkung.
Wie im letzten Post beschrieben: Dort geht es um Hauptverteiler. Nicht um private Unterverteiler. Dass der Hauptverteiler geeicht und gewartet werden muss: Kein Zweifel.
 
tricotrac

tricotrac

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Das gilt für die Hauptverteiler, die auch durch die Gesellschaften gewartet werden, nicht für private Unter bzw. Zwischenverteiler ("Heizkostenverteiler"), wenn ich es richtig lese. Um so einen geht es ja hier.
Ich meine, das der Gesetzgeber da überhaupt keinen Unterschied macht. Wer "vermietet" ist juristisch als "geschäftlich" eingestuft. Und dafür zählt allein geltende Rechte und Pflichten.
 

seeigel

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Wie machst du die Abrechnung?
Selber oder beauftragst du eine Firma?
Wenn fremd, dann haben sie bestimmt entsprechende Zähler, die sie einbauen können.
 
Thema:

Hilfe bei Mengenflusszähler, Viessmann Vitodens 200-W

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