jolli
Threadstarter
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- 10.11.2020
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Wer hat Recht?(nochmal 10.11. um 21.42 überarbeitet)
Haus seit 1999 auf mich übertragen.
Jetzt schrieb unser Schornsteinfeger unsere Standard Heizkessel Viessmann 32,6kw Ölheizung von 1975 darf in 6 Monaten nicht mehr betrieben werden,Werte sind alle Top ,neuer Brenner Mhg RE 1,19 HK kam 2015.
Evtl .weiss er nicht das uns das Haus schon 1999 überschrieben wurde.
Es gibt doch die Verordnung:
Von der Pflicht zum Heizungstausch ausgenommen sind Hausbesitzer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen schon seit 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnen. Während diese auch weiterhin mit der alten Technik heizen dürfen, müssen neue Eigentümer die Anforderungen der EnEV erfüllen.
Muss ich erneuern?
Haus seit 1999 auf mich übertragen.
Jetzt schrieb unser Schornsteinfeger unsere Standard Heizkessel Viessmann 32,6kw Ölheizung von 1975 darf in 6 Monaten nicht mehr betrieben werden,Werte sind alle Top ,neuer Brenner Mhg RE 1,19 HK kam 2015.
Evtl .weiss er nicht das uns das Haus schon 1999 überschrieben wurde.
Es gibt doch die Verordnung:
Von der Pflicht zum Heizungstausch ausgenommen sind Hausbesitzer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen schon seit 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnen. Während diese auch weiterhin mit der alten Technik heizen dürfen, müssen neue Eigentümer die Anforderungen der EnEV erfüllen.
Muss ich erneuern?
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