Im Rahmen einen Mängelbeseitung durch den Heizungsbauer würde es nicht viel kosten ;-)
1.) Wie konkret stellst Du Dir diese Mängelbeseitigung anders vor, als durch einen Austausch des kompletten Wärmeerzeugers?
2.) Angenommen wir sind uns einig, daß nur der Austausch des kompletten Wärmeerzeugers den Mangel abzustellen vermag, für wie wahrscheinlich hältst Du es dann, daß der Heizungsbauer den Mangel ohne titulierten Anspruch (Urteil) abstellen wird?
3.) Ein diesbezüglicher Rechtsstreit hätte einen beträchtlichen Streitwert, jedenfalls oberhalb von 5.000 €, also wäre er bereits in der Eingangsinstanz beim Landgericht anhängig und damit anwaltspflichtig für beide Parteien, was das Prozeßrisiko stark erhöht. Auch kann ich jetzt schon sagen, daß es in diesem Verfahren nicht ohne ein Sachverständigengutachten mit detaillierter Berechnung der Heizlast und Gegenüberstellung mit den Parametern des verbauten Wärmeerzeugers abgeht, was mehrere Tausend Euro Gutachtenkosten bedeutet.
4.) Daß man den Rechtsstreit gewinnt, ist aus meiner Sicht selbst dann nicht sicher, wenn sich eine schwerwiegende Diskrepanz zwischen Heizlast und Heizleistung durch das GA ergeben würde.