Erneuern oder weiter nutzen?

Diskutiere Erneuern oder weiter nutzen? im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Wir beabsichtigen ein Haus aus dem Jahr 1964 zu kaufen. Dort ist eine Buderus S315 T verbaut. Macht es aus Energiesicht Sinn diese weiter zu...

RBoll

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Wir beabsichtigen ein Haus aus dem Jahr 1964 zu kaufen.
Dort ist eine Buderus S315 T verbaut.
Macht es aus Energiesicht Sinn diese weiter zu nutzen?
Welche Nachteile hätten wir dabei?
Würde eine Wartung ausreichen oder sollte die Anlage ersetzt werden?

Danke Euch, Ralf.
 
tricotrac

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Wir beabsichtigen ein Haus aus dem Jahr 1964 zu kaufen.
Dort ist eine Buderus S315 T verbaut.
Dann bist du als Käufer verpflichtet innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist den Wärmeerzeuger zu erneuern. Ab dem 01.01.2015 dürfen Gaswandgeräte sowie Öl-und Gasheizkessel, die älter dreißig Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.
 

RBoll

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Danke tricotrac,

Dann gilt es also die Anlage zu ersetzen. Auf welche Energiequelle setzt man da? Bei der heutigen weltpolitischen Lage ist mir eine Pelletheizung sympathisch. Muss/sollte ich dann Leitungen und Heizkörper ebenfalls ersetzen?
 
tricotrac

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ist mir eine Pelletheizung sympathisch.
Mir weniger, weil nicht wartungsarm und ungelöstes Problem mit Feinstaub. Außerdem spricht der Brennstoff Holz dagegen. Es wird dauerhaft nicht genügend davon zur Verfügung stehen. Kümmere dich fix um einen Energieberater zwecks Gebäudedämmung ; Erneuerung der Fenster ; Dachsanierung mit Photovoltaikanlage ; eventueller Einbau einer Flächenheizung und verschiedenes mehr.
 

RBoll

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Ich fasse mal zusammen wie ich es verstanden habe:

Wärmeerzeuger ersetzen
Leitungen behalten
Gebäude dämmen
Photovoltaik integrieren
"Heizkörper" erneuern

Richtig?
 
tricotrac

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Wärmeerzeuger ersetzen
Ja.

Leitungen behalten
Kommt auf das verwendete Material an. Ist das Eisenrohr und geschweißt, dann besser raus damit. Wenn man eine solch umfangreiche Sanierung angeht, dann muss alles was unsichtbar liegt in einen ordentlichen Zustand sein.

Unbedingt, dann geht vielleicht auch eine Wärmepumpe.

Photovoltaik integrieren
Ja. entweder einen Heizstab in den Warmwasserspeicher integrieren oder besser eine Brauchwasserwärmepumpe damit betreiben.

"Heizkörper" erneuern
Bleibt eine "vor Ort" Entscheidung. Flächenheizung wie Wand- oder / und Fußbodenheizung ist besser geeignet für eine Wärmepumpe.
 

RBoll

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Danke, also "nur" eine Frage des Geldbeutels ;-)
 
tricotrac

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Ja, das ist leider so bei einer Immobilie die sechzig Jahre und älter ist. Sicherlich werden die momentanen Preise nicht so hoch bleiben, aber das bisherige gewohnte Preisniveau werden wir nicht mehr bekommen. Zu große Nachfrage in Asien, zu viele Spekulanten, eine völlig unsinnige CO²-Strafsteuer usw. werden die Preise in die Höhe treiben.
 
Patze-T3

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Gib mal alle Daten die du zu dem hast....
Typenschild, Fotos?

Datenbank sagt zum S315: Niedertemperaturkessel
Muss also NICHT ausgetauscht werden....

Ab dem 01.01.2015 dürfen Gaswandgeräte sowie Öl-und Gasheizkessel, die älter dreißig Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.
Bla bla bla.....
Wenn ich das schon immer lese kriege ich das große kotzen!!
Wenn du schon schreibst, denn informiere auch RICHTIG! Das es Ausnahmen gibt!
Der normale und unwissende Bürger der Rat sucht vertraut darauf und gerät in Panik 'ohje ich darf die schon lange nicht mehr betreiben und sitze im kalten... sofort eine neue Anlage!'
Und die entsprechenden Leute reiben sich die Hände.
Was ja leider auch gewollt ist.....
Aber du als 'Fachmann' musst doch eine Ehre haben und es richtig machen........
 
tricotrac

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Bla bla bla.....
Wenn ich das schon immer lese kriege ich das große kotzen!!
Wenn du schon schreibst, denn informiere auch RICHTIG! Das es Ausnahmen gibt!
Selber nur Bla, bla. Verschlucke dich nicht daran. Informiere du dich doch erst einmal richtig. Hier handelt es um einen Wechsel des Eigentümers.. Da gibt es keinen Bestandsschutz drauf. Beweise mir das Gegenteil.

Der normale und unwissende Bürger der Rat sucht vertraut darauf und gerät in Panik 'ohje ich darf die schon lange nicht mehr betreiben und sitze im kalten... sofort eine neue Anlage!'

Dann bist du als Käufer verpflichtet innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist den Wärmeerzeuger zu erneuern
Lesen und verstehen ❗

Und die entsprechenden Leute reiben sich die Hände.
Was ja leider auch gewollt ist.....
Das ufert schon wieder aus. Kennst du eigentlich nur draufkloppen ?

Aber du als 'Fachmann' musst doch eine Ehre haben und es richtig machen......
Ich habe mit meinen Beiträgen nichts verkehrt gemacht. Du versuchst dich im Buchstaben verbiegen.
 

RBoll

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Hallo Patze....

Anbei Bilder vom Typenschild.IMG_20220429_111255.jpgIMG_20220429_111433.jpgIMG_20220429_111253.jpgIMG_20220429_111248.jpgIMG_20220429_111255.jpgIMG_20220429_111433.jpgIMG_20220429_111433.jpg
 

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Gib mal alle Daten die du zu dem hast....
Typenschild, Fotos?

Datenbank sagt zum S315: Niedertemperaturkessel
Muss also NICHT ausgetauscht werden....


Bla bla bla.....
Wenn ich das schon immer lese kriege ich das große kotzen!!
Wenn du schon schreibst, denn informiere auch RICHTIG! Das es Ausnahmen gibt!
Der normale und unwissende Bürger der Rat sucht vertraut darauf und gerät in Panik 'ohje ich darf die schon lange nicht mehr betreiben und sitze im kalten... sofort eine neue Anlage!'
Und die entsprechenden Leute reiben sich die Hände.
Was ja leider auch gewollt ist.....
Aber du als 'Fachmann' musst doch eine Ehre haben und es richtig machen........
Nicht aufregen, setz ihn einfach auf ignorieren und gut ist, funktioniert bei mir wunderbar. Nachteil, du kannst/musst nicht mehr lesen was er schreibt und kannst dann anderen auch nicht mehr so helfen wie hier z. B.
Ansonsten hast du Recht, Niedertemperaturkessel müssen nicht getauscht werden.
 

RBoll

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Hallo Patze....

Anbei Bilder vom Typenschild.
 
tricotrac

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Nicht aufregen, setz ihn einfach auf ignorieren und gut ist, funktioniert bei mir wunderbar
Beruht anscheinend auf Gegenseitigkeit.

Nachteil, du kannst/musst nicht mehr lesen was er schreibt und kannst dann anderen auch nicht mehr so helfen wie hier z. B.
Warum soll es dir dabei besser ergehen ?

Ansonsten hast du Recht, Niedertemperaturkessel müssen nicht getauscht werden.
Das geht aus dem Eingangsbeitrag nicht hervor. Daher ist meine Antwort aus Beitrag # 2 nicht falsch.

Mit den Bildern aus Beitrag # 11 sieht das natürlich anders aus. Ist ein NT-Kessel und darf bleiben. Ob das bei einer Totalsanierung sinn macht bleibt dem Ersteller dieses Themas selbst überlassen.

Ist ein NT Kessel und muss nicht getauscht werden, wer dir etwas anderes erzählt hat schlicht keine Ahnung davon.
Es sprach der Kesselheld persönlich. Amen !
 
Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Richtig: für diesen NT-Kessel besteht keine Austauschpflicht. Vielleicht "ists auch ganz gut wenn der noch ne Weile tut", denn ein Haus BJ 1964 ist meist reif für eine Totalsanierung bzw Wiederaufbau nach Versetzung in den Rohbauzustand: Elektrik, Wasser- Stromleitungen, san Einrichtung, Fenster, Außendämmung, Dach etc, das greift ja teilweise alles ineinander ein und manches kann man nur oder besser im noch unbewohnten Zustand machen. Ich hoffe das hat man sich schon bewusst gemacht.
 
Patze-T3

Patze-T3

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Informiere du dich doch erst einmal richt
Habe ich.....
Deswegen helfe ich anderen.
Hier handelt es um einen Wechsel des Eigentümers.. Da gibt es keinen Bestandsschutz drauf. Beweise mir das Gegenteil.
Völlig Banane ob Eigentümerwechsel oder nicht!
Die uralten konstantkessel haben bestandsschutz bei Alteigentümern...
Hier handelt es sich um einen NT Kessel und die sind nicht betroffen... kann bleiben....
Lesen und verstehen
🤦‍♂️
Das was du rätst setzt du nicht um!
Meine Aussagen: richtig.
Deine Aussagen: falsch, kriegst es aber nicht auf die Reihe (als 'Gott-Fachmann') sagst aber anderen sie machen alles falsch.
Geh mal in die aktuell Politik, da bist du damit genau richtig. Leider.

Ich habe mit meinen Beiträgen nichts verkehrt gemacht. Du versuchst dich im Buchstaben verbiegen.
Du hast sogar 100% falsch gemacht.....
Verbiege nichts, ist nur die Wahrheit.

Kennst du eigentlich nur draufkloppen ?
Das machst du!
Hast keine Ahnung um was es für einen Kessel geht und haust einfach 'verboten, muss getauscht werden' raus.... gerade du als allwissender 'Fachmann' musst das wissen.
Aber es tut schon echt weh.

Das geht aus dem Eingangsbeitrag nicht hervor. Daher ist meine Antwort aus Beitrag # 2 nicht falsch.
Doch!
Erst informieren (umfangreich!), verstehen und denn handeln.... rätst du doch selbst.
Man kann gar nicht glauben das du 'Fachmann',... kriegt nicht einmal die einfachsten sachen hin.....
Und als Krönung in jedem zweiten Satz 'Fachbetriebspflicht'......
Das sagt schon alles.. Aber überall als allwissend aufführen..
Mit den Bildern aus Beitrag # 11 sieht das natürlich anders aus.
Auf einmal....
Wie wäre es gewesen mit vorher fragen und nicht sinnlos und unwissend Fakten schaffen und die Leute verunsichern....
Genau darauf beruht das ganze Geschäft und unwissende sind am arsch und machen was der 'Fachmann' sagt....
Genau wegen solchen Figuren habe ich das alles selbst in die Hand genommenen und selbst angeeignet....
 
Patze-T3

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Nicht aufregen, setz ihn einfach auf ignorieren und gut ist, funktioniert bei mir wunderbar. Nachteil, du kannst/musst nicht mehr lesen was er schreibt und kannst dann anderen auch nicht mehr so helfen wie hier z. B.
Ansonsten hast du Recht, Niedertemperaturkessel müssen nicht getauscht werden.
Habe ich schon....
Meine Armen nerven...
Aber helfe gern anderen, besonders wenn son Müll kommt, muss man eingreifen.... und das vom 'Fachmann'
 
tricotrac

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Habe ich.....
Deswegen helfe ich anderen.
Stelle dir vor, ich auch.

Völlig Banane ob Eigentümerwechsel oder nicht!
Die uralten konstantkessel haben bestandsschutz bei Alteigentümern
Genau das sagt mein Beitrag # 2 auch aus. außerdem klärt ein Typenschild im Beitrag # 11 dann das Baujahr : hier 1992 auf. Lag ich doch mit meinen dreißig Jahren gar nicht verkehrt.

Das machst du!
Hast keine Ahnung um was es für einen Kessel geht und haust einfach 'verboten, muss getauscht werden' raus..
Wenn die Themenersteller nicht mit Informationen rüber kommen, so gehe ich grundsätzlich vom schlechtesten Fall aus.
Ist wie mit dir, dir muss man auch alles aus der Nase ziehen. Fasse mal ganz schnell daran.

Erst informieren (umfangreich!), verstehen und denn handeln.... rätst du doch selbst.
Man kann gar nicht glauben das du 'Fachmann',... kriegt nicht einmal die einfachsten sachen hin
Du bist echt eine toller Typ. Unglaublich.

Und als Krönung in jedem zweiten Satz 'Fachbetriebspflicht'......
Das sagt schon alles.. Aber überall als allwissend aufführen..
Ist auch so, auch wenn es hier vielen nicht in ihr Weltbild passt. Gas ; Wasser und Elektro sind konzessionierte Berufe. Warum wohl ?

Wie wäre es gewesen mit vorher fragen und nicht sinnlos und unwissend Fakten schaffen und die Leute verunsichern....
Habe ich schon in einem oberen Absatz beantwortet. Gut das du doppelt darauf hinweist. Solltest du künftig bei jedem deiner verbogenen Beiträge machen.

Genau darauf beruht das ganze Geschäft und unwissende sind am arsch und machen was der 'Fachmann' sagt....
Genau wegen solchen Figuren habe ich das alles selbst in die Hand genommenen und selbst angeeignet....
Der Hecht im Karpfenteich. Scheint aber deine Berufung zu sein.
 
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