Heizer21
Experte
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Ich kenne die verworrene rechtliche Situation nördlich des Rheins nicht, aber warum soll dem Bauträger das eigentlich sinnvolle Wärmecontracting verboten sein ?sondern ich lebte auch damals in einer Eigentumswohnung, wo der Bauträger still und heimlich die Heizstationen seiner Gebäude an eine Wärmecontractingfirma verpachtete (kein Grundbucheintrag und kein Vermerk im Kaufvertrag) und einige Eigentümer damit in den Ruin getrieben wurden.
IMHO muss er die anderen Eigentümer dazu garnicht befragen, insofern gibt es auch keine Heimlichkeiten.
Sollten die Heiznebenkosten den Eigentümern der Wohnungen zu teuer vorkommen, können diese sich beim Bauträger erkundigen. Dazu besteh sicher auch bei euch eine Auskunftspflicht.
Wenn man sich nicht einig wird, trifft man sich vor dem Mietgericht wieder.
Vielleicht wird diese Unterhaltung in einem neuen Beitrag weiter diskutiert…