Heizi54
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Auszug aus einem Mustermietvertrag von Haus&Grund, Ausgabe 05.2020:Auf das Vertretenmüssen kommt es für einen Mietmangel nicht an. Ist eine beheizbare Bude geschuldet, dürfte sich ein Mietmangel durchaus begründen lassen.
"Beheizung bzw. Ersatzbeheizung kann nicht verlangt werden bei Störungen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder bei sonstiger Unmöglichkeit der Leistung (z. B. Brennstoffknappheit), es sei denn, die Unmöglichkeit beruht auf dem Verschulden des Vermieters. Die Rechte des Mieters aus §536 BGB bleiben unberührt. Der Vermieter hat für alsbaldige Beseitigung etwaiger Störungen zu sorgen."