Heizi54
Guest
Der Leistungs- bzw. Energierechner nützt leider nichts, da die Menge die große Unbekannte bleibt.
tricotrac hat recht. Es gibt aber keine Umrüstpflicht von Zweistrang- auf Einstrangsystem. Der Besitzer eines Zweistrangsystems sollte sich aber darüber im klaren sein, dass vom Zweistrangsystem in Kombination mit Mehrbehälteranlagen eine reelle Gefahr ausgehen kann, nämlich ein Überlauf am Behälter 1, also an dem Behälter in den die Rücklaufleitung mündet.Na du schreibst doch immer das es nicht mehr stand der Dinge ist.
Der Leistungs- bzw. Energierechner nützt leider nichts, da die Menge die große Unbekannte bleibt.
Sind 1,8 l/h = 18kW Brennerleistung (die Öltemperatur ist nicht variabel)(Steinen-)Düse 0,40 80°HT
Differenzdruck über der Düse: 13,0 bar
Öltemperatur 55°C, 65°C, 75°C
Richtig. Aber ein Zweistrangsystem ist nicht verboten - im Gegenteil auch nicht, wenn es hier immer wieder behauptet wird. Weil die technische Regel nicht verstanden wird. Wenn es verboten sein sollte, würde / müsste es in einer Verordnung stehen z.B. in der AwSV.Na du schreibst doch immer das es nicht mehr stand der Dinge ist.