Dr Schorni
Experte
Ich meine das ist SO auch in der TRGI definiert...
Ich meine das ist SO auch in der TRGI definiert...
Ich hatte damals vermutlich die falsche Entscheidung getroffen. Ich hätte als zweite Fremdsprache doch besser Latein oder Altgriechisch und nicht Französisch genommen. Auch beim Thema Altdeutsch, Stichwort "Warter von der Vogelweide", litt meine Konzentration offensichtlich. Dann wäre es nicht zu diesen ungenauen Formulierungen und in der Folge dann zu den schwerwiegenden Fehlinterpretationen gekommen....
Somit kann logisch und begriffsnotwendig eine Wartung keine Verbesserung eines Zustands herbeiführen, vielmehr bewahrt sie einen Zustand. Träte zugleich auch eine Verbesserung ein, so handelte es sich dann nicht (nur) um eine Wartung, sondern (auch) um eine Reparatur oder Modernisierung.
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Nein. Im Übrigen hast Du eine mutmaßlich erforderliche Verbesserung ins Gespräch eingeführt, nicht ich.Ich vermute, du beziehst das mit der Verbesserung des Zustands auf den Neuzustand.
Besser könnte man seine eigene Argumention nicht ad absurdum führen. Du trägst hier gerade schlüssig vor, daß die Arbeiten auf der Rechnung nicht Reparatur oder Modernisierung heißen dürfen, weil sie sonst nicht auf die Mieter umlegbar seien (was auch zutrifft). Daraus läßt sich schließen, daß der Heizungsbauer im Interesse des Vermieters bewußt eine Bezeichnung auf seiner Rechnung verwendet, die umlagefähig ist. Daraus läßt sich aber gerade nicht schließen, daß diese Arbeiten tatsächlich in vollem Umfange dem Wesen einer Wartung entsprechen. Denn was eine Wartung ist und was nicht, entscheidet nicht der Handwerker, sondern objektivierbare Tatsachen. Im Zweifel wäre es Angelegenheit eines Tatrichters, auszulegen ob bestimmte Tätigkeiten eine Wartung waren oder nicht. So könnte ein Mieter gerichtliche Feststellung begehren, ob die vom VM abgerechneten Betriebskosten "Wartung der Heizungsanlage" denn insgesamt oder überhaupt eine Wartung waren, oder ob da weitere Kosten hineingeschummelt wurden. Wofür der Heizungsbauer es hielt, spielt dann keinerlei Rolle.Der Heizungsbauer verwendet den Begriff "Wartung" auch auf seinen Rechnungen. Das darf nicht Reparatur oder Modernisierung heißen, weil das nicht auf die Nebenkosten umlegbar wäre.
Moin,Ich glaube, du verwechselst prüfen mit warten.
ebenfalls gibt es bei den erwähnten Umbaumaßnahmen keinen Bestandsschutz, wir leben heute in einer Zeitgibt's Bestandschutz.
Da kannst Du auch einen BMW 330d waschen und anschließend erklären, es habe sich (gegenüber dem Zustand vor der Wäsche) um eine Verbesserung gehandelt, weswegen es nunmehr ein BMW 530d sei. xDReinigungsarbeiten des Brennraums und andere Reinigungsarbeiten, Tausch der Ionisations- und Zündelektroden, Austausch von Dichtungen. Ich bleibe dabei, dass es sich dabei um Maßnahmen handelt, die den Zustand des GB112-43 verbessern (gegenüber dem Zustand vor der Wartung)
Wenn ich diesen Satz lese und mir dein Profilbild ansehe komme ich nur zu einem Schluss: Hör jetzt endlich auf,Da kannst Du auch einen BMW 330d waschen und anschließend erklären, es habe sich (gegenüber dem Zustand vor der Wäsche) um eine Verbesserung gehandelt, weswegen es nunmehr ein BMW 530d sei. xD
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Auch hierbei gehst Du fehl, ich bin sogar militanter Nichtraucher. Im Übrigen darf ich doch sehr darum bitten, von diskriminierenden persönlichen Anfeindungen abzusehen, schließlich kann ich nicht dafür, daß Du mit den hohen ästhetischen Standards meines Profilbilds nicht mithalten kannst.Wenn ich diesen Satz lese und mir dein Profilbild ansehe komme ich nur zu einem Schluss: Hör jetzt endlich auf,
dieses Kraut zu rauchen!
Nicht nach über fünf Stunden im OP. xD...nichts dafür, es heißt "nichts"
Was war, musstest Du dringend einen Gehirn-Fortsatz wegoperieren oder nur das kleine S bei Nicht ?Nicht nach über fünf Stunden im OP. xD
Es dürfen aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich originalverpackte neue Hirne durch einen FACHBETRIEB eingesetzt werden!Aber am Gebraucht-Markt müssten noch relativ viele unbenutzte verfügbar sein.