Umrüstung von Strom auf Gas

Diskutiere Umrüstung von Strom auf Gas im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Ich meine das ist SO auch in der TRGI definiert...
Andreas1956

Andreas1956

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Ich ging nicht von einer TRGI aus, sondern von der sprachlichen Herkunft des Wortstammes "Wart". Das kann hier aber dahinstehen, da wir uns im Kern dahingehend einig sind, daß das Vorliegen einer Wartung eben nicht voraussetzt, daß sich ein wie auch immer gearteter Zustand durch diese Maßnahme verbessert, woraus hier ja der Schluß gezogen wurde, wenn sich nichts verbessert, könne es sich um keine Wartung handeln. Es geht bei der Wartung wie ich schon darlegte um das Erhalten eines bestimmten Zustands (Sollzustand) oder anders formuliert um eine vorbeugende Maßnahme gegen eine Verschlechterung einer Sache. Erhalten bedeutet nicht verbessern und verbessern bedeutet nicht erhalten. Aus der TRGI ergibt sich insoweit sicherlich nichts Gegenteiliges.
 

Heizi54

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Somit kann logisch und begriffsnotwendig eine Wartung keine Verbesserung eines Zustands herbeiführen, vielmehr bewahrt sie einen Zustand. Träte zugleich auch eine Verbesserung ein, so handelte es sich dann nicht (nur) um eine Wartung, sondern (auch) um eine Reparatur oder Modernisierung.
...
Ich hatte damals vermutlich die falsche Entscheidung getroffen. Ich hätte als zweite Fremdsprache doch besser Latein oder Altgriechisch und nicht Französisch genommen. Auch beim Thema Altdeutsch, Stichwort "Warter von der Vogelweide", litt meine Konzentration offensichtlich. Dann wäre es nicht zu diesen ungenauen Formulierungen und in der Folge dann zu den schwerwiegenden Fehlinterpretationen gekommen.

Ich vermute, du beziehst das mit der Verbesserung des Zustands auf den Neuzustand. Ich meinte selbstverständlich den Zustand der Anlage bzw. des Gerätes zum Zeitpunkt, an dem die Wartung gemacht wird. Das man durch eine Wartung typischerweise nicht mehr den Originalzustand erreicht, ist klar.

Lass es mich an einem Beispiel aus der Heizungstechnik verdeutlichen:
Stell dir einen 20 Jahre alten Buderus GB112-43 vor. Zurzeit kommt mein Heizungsbauer alle 2 Jahre und macht dort eine Wartung. Bei solch einer Wartung reinigt er z. B. den Brennraum und unternimmt weitere Reinigungsarbeiten; alle ca. 4 bis 6 Jahre tauscht er, immer in Absprache mit mir, die Ionisations- und Zündelektroden. Irgendwann sind jetzt auch die großen Dichtungen dran, usw....
Durch diese Arbeiten erreicht er es, dass sich der Zustand des GB112-43 nach Durchführung der Wartungsarbeiten gegenüber dem Zustand vor den Wartungsarbeiten verbessert. Selbstverständlich erreicht er durch noch so gründliche Wartung nicht mehr den Originalzustand.
Mein Heizungsbauer und ich sind uns über die Verwendung des Begriffs "Wartung" einig. Er hatte weder Latein noch Altdeutsch. Der Heizungsbauer verwendet den Begriff "Wartung" auch auf seinen Rechnungen. Das darf nicht Reparatur oder Modernisierung heißen, weil das nicht auf die Nebenkosten umlegbar wäre.
 
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Heizi54

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Sorry: Doppelt gepostet
 
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Andreas1956

Andreas1956

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Ich vermute, du beziehst das mit der Verbesserung des Zustands auf den Neuzustand.
Nein. Im Übrigen hast Du eine mutmaßlich erforderliche Verbesserung ins Gespräch eingeführt, nicht ich.

Der Heizungsbauer verwendet den Begriff "Wartung" auch auf seinen Rechnungen. Das darf nicht Reparatur oder Modernisierung heißen, weil das nicht auf die Nebenkosten umlegbar wäre.
Besser könnte man seine eigene Argumention nicht ad absurdum führen. Du trägst hier gerade schlüssig vor, daß die Arbeiten auf der Rechnung nicht Reparatur oder Modernisierung heißen dürfen, weil sie sonst nicht auf die Mieter umlegbar seien (was auch zutrifft). Daraus läßt sich schließen, daß der Heizungsbauer im Interesse des Vermieters bewußt eine Bezeichnung auf seiner Rechnung verwendet, die umlagefähig ist. Daraus läßt sich aber gerade nicht schließen, daß diese Arbeiten tatsächlich in vollem Umfange dem Wesen einer Wartung entsprechen. Denn was eine Wartung ist und was nicht, entscheidet nicht der Handwerker, sondern objektivierbare Tatsachen. Im Zweifel wäre es Angelegenheit eines Tatrichters, auszulegen ob bestimmte Tätigkeiten eine Wartung waren oder nicht. So könnte ein Mieter gerichtliche Feststellung begehren, ob die vom VM abgerechneten Betriebskosten "Wartung der Heizungsanlage" denn insgesamt oder überhaupt eine Wartung waren, oder ob da weitere Kosten hineingeschummelt wurden. Wofür der Heizungsbauer es hielt, spielt dann keinerlei Rolle.
 
derfux

derfux

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Ich glaube, du verwechselst prüfen mit warten.
Moin,

nö, ich weiß, wo von ich spreche, bin vom Fach, alles andere wurde in den weiteren Beiträgen ja schon erwähnt.
Aber was doch zwei Begriffe für Diskusionen auslösen können. :)

gibt's Bestandschutz.
ebenfalls gibt es bei den erwähnten Umbaumaßnahmen keinen Bestandsschutz, wir leben heute in einer Zeit
in der jede von einem Laien benutzte Steckdose über einen RSD abgesichert sein muß. Die Zeit der klassischen
Nullung ist nicht mehr Stand der Technik. :oops:
 

Heizi54

Guest
Ich gebe zu, meine Begründung "Das darf nicht Reparatur oder Modernisierung heißen, weil das nicht auf die Nebenkosten umlegbar wäre." ist schlecht. Ich hätte besser geschrieben: Das darf nicht Reparatur oder Modernisierung heißen, weil es weder eine Reparatur noch eine Modernisierung ist. Hinweis: Reparaturen und Modernisierungen dürfen nicht in Nebenkostenabrechnungen umgelegt werden.

Ich bezog mich auf meinen Post vom 17.1.20, 11.33 Uhr. Darin hatte ich als Wartungsbeispiele, die den Zustand des GB112-43 verbessern, aufgeführt: Reinigungsarbeiten des Brennraums und andere Reinigungsarbeiten, Tausch der Ionisations- und Zündelektroden, Austausch von Dichtungen. Ich bleibe dabei, dass es sich dabei um Maßnahmen handelt, die den Zustand des GB112-43 verbessern (gegenüber dem Zustand vor der Wartung) und als Wartungsarbeiten bei Nebenkostenabrechnungen umlegbar sind. Die von mir beschriebenen Zeitintervalle sind zu beachten.

Schau dir mal folgendes Gerichtsurteil an (den Richter hast du ins Spiel gebracht). Das muss man zweimal lesen.

Ich könnte jetzt noch erklären, wie man bei der Wartung durch z. B. Reinigung des Brennraums des GB112-43 den Zustand des Gerätes verbessert - geschenkt.

Der Themenstarter hat sich hier offensichtlich auch schon verabschiedet, weil ihn die genaue Definition der Begriffe Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Modernisierung im Sinne gesetzlicher Bestimmungen bei der Nebenkostenabrechnung nicht so sehr interessieren.

Vielleicht denkt er auch schon über den Austausch seiner technischen Berater nach und ist zu dem Schluss gekommen: Die gesamte Elektrik muss wohl doch neu gemacht werden oder - noch besser - niemand zwingt mich dieses Haus zu kaufen.
 
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Andreas1956

Andreas1956

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Reinigungsarbeiten des Brennraums und andere Reinigungsarbeiten, Tausch der Ionisations- und Zündelektroden, Austausch von Dichtungen. Ich bleibe dabei, dass es sich dabei um Maßnahmen handelt, die den Zustand des GB112-43 verbessern (gegenüber dem Zustand vor der Wartung)
Da kannst Du auch einen BMW 330d waschen und anschließend erklären, es habe sich (gegenüber dem Zustand vor der Wäsche) um eine Verbesserung gehandelt, weswegen es nunmehr ein BMW 530d sei. xD

Die von Dir genannten Arbeiten an einem Wärmeerzeuger erhalten diesen in einem regelrechten und betriebsfähigen Zustand, oder versetzen ihn in diesen Zustand zurück. Ausgehend vom Zustand sowohl nach der Installation wie auch nach jeder Wartung haben wir es zunächst mit einer allmählichen "Verschlechterung" gegenüber dem Ausgangszustand zu tun, etwa weil Elektroden verschleißen oder der Brennraum zunehmend verunreinigt. Diese "Verschlechterung" wird dann im Zuge der Wartung ggf. erkannt und behoben, das heißt man stellt den früheren Zustand lediglich wieder her. Solange die "Verbesserung" nicht die zuvor im Betrieb eingetretene "Verschlechterung" übersteigt, handelt es sich rechtlich gesehen um keine Verbesserung, sondern nur um eine Kompensation. Anders läge der Fall dann, wenn beispielsweise eine ungeregelte alte Umwälzpumpe durch eine geregelte energieeffiziente Pumpe ersetzt werden würde, das wäre dann in der Tat eine Modernisierung / Verbesserung. Ersetzt man die ausgenudelte alte Pumpe hingegen nur durch eine ebenfalls ungeregelte, liegt keine Modernisierung vor, sondern eine Instandhaltung. Daß die neue Pumpe dann noch ohne Verschleiß ist oder man das rostige alte Pumpenunterteil losgeworden ist, macht aus einer Instandhaltung keine Modernisierung. Klingt doof, is aber so.
 

Heizi54

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Da kannst Du auch einen BMW 330d waschen und anschließend erklären, es habe sich (gegenüber dem Zustand vor der Wäsche) um eine Verbesserung gehandelt, weswegen es nunmehr ein BMW 530d sei. xD
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Wenn ich diesen Satz lese und mir dein Profilbild ansehe komme ich nur zu einem Schluss: Hör jetzt endlich auf,
dieses Kraut zu rauchen!
 
Andreas1956

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Wenn ich diesen Satz lese und mir dein Profilbild ansehe komme ich nur zu einem Schluss: Hör jetzt endlich auf,
dieses Kraut zu rauchen!
Auch hierbei gehst Du fehl, ich bin sogar militanter Nichtraucher. Im Übrigen darf ich doch sehr darum bitten, von diskriminierenden persönlichen Anfeindungen abzusehen, schließlich kann ich nicht dafür, daß Du mit den hohen ästhetischen Standards meines Profilbilds nicht mithalten kannst.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Gehirn gibt es doch kaum noch. xD
 
Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Ja, absolute Rarität mittlerweile. Aber am Gebraucht-Markt müssten noch relativ viele unbenutzte verfügbar sein.
 
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Umrüstung von Strom auf Gas

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