Wer hat die Verantwortung wenn so eine Anlage abbrennt wegen mangelnder Reinigung?
"Mangelnde" Reinigung heißt FEHLENDE Reinigung. Dafür ist der Nutzer/Eigentümer verantwortlich wie sonst auch.
Bei "mangelHAFTER" Reinigung natürlich der zur Reinigung beauftragte. Für den Brandschutz ist der Eigentümer/Nutzer bzw der Errichter bzw der für die BRANDSCHUTZ-Kontrolle zuständige verantwortlich.
@Techniker 2 DANKE für den aufklärenden Link!! Ich hab mit diesen Berufs-Separatisten rechts daneben (oh doppelt doppel-deutig) nichts gemeinsam. Wenn die meinen, als einzige von 16 Bundesländern eine eigene lokale Berufsbezeichnung zu verwenden, dann frag ich mich nach welchen bundeseinheitlichen Gesetzesregel die arbeiten in denen lediglich von "Schornsteinfegern" die Rede ist. Auch wenn DIE die geweblichen Dunstabzugsanlagen in deren KÜO drin haben (selber schuld), dann ist das DENEN ihre Sache. Wie dort ausgewiesen ist das die Überprüfung, Reinigung UND der Brandschutz. Also, DANN sind sie PFLICHTgemäß da voll drin (in diesem ganzen triefenden Schmodder). Klappt das nicht muss also eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde ergehen - und zwar zügig und massiv.
Wenn ich auch schon sehen muss, dass man nach x Jahren aufm Beruf immernoch zu DUMM ist "Immissionsschutzmessung"
(hier, ganz unten) RICHTIG zu schreiben UND das auch noch öffentlich publiziert ist für MICH mal wieder alles klar:
Keine Ahnung WOVON man spricht, WAS man tut, WOZU man da ist und WIE man es macht - aber man macht halt.