Überprüfung von gewerblichen Dunstabzügen durch den Kaminkehrer

Diskutiere Überprüfung von gewerblichen Dunstabzügen durch den Kaminkehrer im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Siehe Überschrift. Welches "Regelwerk" gibt es hier, das der Kaminkehrer anwendet? Welche Bauteile werden betrachtet? Wann wird bemängelt?
Hausdoc

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Siehe Überschrift.
Welches "Regelwerk" gibt es hier, das der Kaminkehrer anwendet? Welche Bauteile werden betrachtet? Wann wird bemängelt?
 
Dr Schorni

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Überprüfung und Reinigung ist gewerksnahe FREIE Tätigkeit ohne hoheitlichen restriktiven Hintergrund oder Pflicht wie Rauchmelder-Installation, Kesselreinigungen etc.
 
Hausdoc

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Wie siehts da bezüglich vorbeugenden Brandschutz aus?
 
Hausdoc

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Das kann dann nur ein "Brandschutztechniker" bewerten - vermute ich.
Eben nicht.
Ich selbst bin da etwas vom Fach........ meine Frau ist kommunaler Brandschutzbeauftragter. Dort schiebt man die technische Überprüfung dem Kaminkehrer zu...... Der sagt das selbe wie du.

Ergo werden de facto derartige Dunstabzüge bislang vollkommen sinnlos "überprüft" .

Da ich wohl "draußen " der bin, der das technische Regelwerk kennt werd ich immer mit ganz großen Augen angeschaut, wenn ich aufkläre was am Dunstabzug alles falsch ist.
Dann kommt jedesmal (!!!) die Ausrede: "Der Kaminkehrer hat da noch nie was gesagt...." Beispielsweise werden meist nur Flammschutzfilter verwendet - im Glauben das wären Fettfilter........ Motoren laufen entgegen der Zulassung innerhalb des fetthaltigen Luftstromes - so sehen die dann auch aus....


Kein einziger Kaminkehrer in unserer Gegend weiß daß gewerblich nur die Kombination aus Flammschutzfilter plus Fettfilter zulässig sind.
 
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Defrost

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Wer überprüft denn den Fettgehalt einer Dunstabzugshaube und Dunstwege wer hat die Verantwortung und muss dem Betreiber sagen das eine Reinigung zu machen ist? Wer hat die Verantwortung wenn so eine Anlage abbrennt wegen mangelnder Reinigung?
 
derfux

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Wer überprüft denn den Fettgehalt einer Dunstabzugshaube
Moin,

ich, :mad: trotz regelmäßiger Säuberung der Fettfilter, wenn dann das Fett anfängt an den Fliesen runter zu laufen. :oops:
Wer eine Dunstabzugshaube von innen nach jahrelangem Gebrauch einmal gesehen hat, weiß wovon ich spreche.
Eigentlich gehört nach vielen Jahren Gebrauch eine Haube wegen Brandgefahr ausgetauscht.
Bei mir werkelt eine AEG Flachschirm Unterbauhaube.
 
Dr Schorni

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Dort schiebt man die technische Überprüfung dem Kaminkehrer zu...... Der sagt das selbe wie du.
Ja, eben, warum wohl? Aufgrund welcher Rechtslage schiebt man das dem zu ?!? Dazu ist er weder verpflichtet noch eindeutig der Fachmann.
Ergo werden de facto derartige Dunstabzüge bislang vollkommen sinnlos "überprüft" .
Von WEM?? Wenn es für ihn keine Pflicht-Kenntnis und Pflicht-Aufgabe ist, er aber die (Funktions-)Überprüfung und Reinigung anbietet, dann muss er nicht zwangsläufig den Brandschutz betrachten.
Dann kommt jedesmal (!!!) die Ausrede: "Der Kaminkehrer hat da noch nie was gesagt...."
Eben, genau so: er hat NICHTS gesagt, weil er dazu gar nichts zu sagen HAT! Solange er keinerlei Bescheinigung oder Erklärung abgibt die mit Brandschutz was zu tun hat ist doch alles geklärt.
Kein einziger Kaminkehrer in unserer Gegend weiß daß gewerblich nur die Kombination aus Flammschutzfilter plus Fettfilter zulässig sind.
Eben! WEIL er diese Kenntnis nicht haben muss, das ist weder Teil seines Berufsbildes noch Ausbildung. Er muss auch keine speziellen Kenntnisse zu Tankräumen oder Tankanlagen oder Garagen haben und kann damit trotzdem Kontakt haben und auch "nichts dazu sagen".
 
Defrost

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Wer hat die Verantwortung wenn so eine Anlage abbrennt wegen mangelnder Reinigung?
 

Techniker 2

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Zitat vom Hausdoc : Kein einziger Kaminkehrer in unserer Gegend weiß daß Gewerblich nur die Kombination aus Flammschutzfilter plus Fettfilter zulässig sind.

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Gerade bei Goggele Geschaut, und hier der Erste Treffer im Jura Forum , dann hier sogar ein Schornsteinfegermeister... Kaminkehrer Schweiger, (Dr. Schorni, sogar aus deiner Ecke) und hier Schornsteinfeger Malte Klenner (Hamburg) mit den weiteren Angaben der Gesetzlichen Ausführungen. Hier sind aber einige andere schon mit dieser Überprüfung etwas weiter gekommen...


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Dr Schorni

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Wer hat die Verantwortung wenn so eine Anlage abbrennt wegen mangelnder Reinigung?
"Mangelnde" Reinigung heißt FEHLENDE Reinigung. Dafür ist der Nutzer/Eigentümer verantwortlich wie sonst auch.
Bei "mangelHAFTER" Reinigung natürlich der zur Reinigung beauftragte. Für den Brandschutz ist der Eigentümer/Nutzer bzw der Errichter bzw der für die BRANDSCHUTZ-Kontrolle zuständige verantwortlich.

@Techniker 2 DANKE für den aufklärenden Link!! Ich hab mit diesen Berufs-Separatisten rechts daneben (oh doppelt doppel-deutig) nichts gemeinsam. Wenn die meinen, als einzige von 16 Bundesländern eine eigene lokale Berufsbezeichnung zu verwenden, dann frag ich mich nach welchen bundeseinheitlichen Gesetzesregel die arbeiten in denen lediglich von "Schornsteinfegern" die Rede ist. Auch wenn DIE die geweblichen Dunstabzugsanlagen in deren KÜO drin haben (selber schuld), dann ist das DENEN ihre Sache. Wie dort ausgewiesen ist das die Überprüfung, Reinigung UND der Brandschutz. Also, DANN sind sie PFLICHTgemäß da voll drin (in diesem ganzen triefenden Schmodder). Klappt das nicht muss also eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde ergehen - und zwar zügig und massiv.
Wenn ich auch schon sehen muss, dass man nach x Jahren aufm Beruf immernoch zu DUMM ist "Immissionsschutzmessung" (hier, ganz unten) RICHTIG zu schreiben UND das auch noch öffentlich publiziert ist für MICH mal wieder alles klar: Keine Ahnung WOVON man spricht, WAS man tut, WOZU man da ist und WIE man es macht - aber man macht halt. :thumbdown:
 
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derfux

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1mal jährlich vom Schornsteinfeger/in auf die Brandsicherheit hin überprüft.
Moin,

da wird aber von gewerblichen Betreibern geschrieben, und

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 3 am 31. Dezember 2018 außer Kraft.
 
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Aber ein Leihe kann doch nicht entscheiden wo der Brandschutz anfängt? Und unsere deutschen und erst recht ausländischen Restaurantbetreiber haben ja auch keine Ahnung. Da wird alles laufengelassen bis es nicht mehr geht. Das muss doch jemand kontrollieren und dann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
 
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Das muss doch jemand kontrollieren und dann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Es sieht so aus als ob von "höherer Stelle" nicht mehr geprüft wird.

Analog wie TÜV beim Auto hat sich der mündige Betreiber gefälligst selbst drum zu kümmern.
......... wie bei Tankanlagen......... weiß nur Niemand daß prinzipbedingt erst mal jeder (!) Tank durch einen Sachverständigen überprüft werden muss.
 
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Es sieht so aus als ob von "höherer Stelle" nicht mehr geprüft wird.

Analog wie TÜV beim Auto hat sich der mündige Betreiber gefälligst selbst drum zu kümmern.
......... wie bei Tankanlagen......... weiß nur Niemand daß prinzipbedingt erst mal jeder (!) Tank durch einen Sachverständigen überprüft werden muss.
Beim Tüv weiß ich ja wo ich hin muss, aber wen frage ich bei einer Abluftanlage?
 
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Es sieht so aus als ob von "höherer Stelle" nicht mehr geprüft wird.

Analog wie TÜV beim Auto hat sich der mündige Betreiber gefälligst selbst drum zu kümmern.
......... wie bei Tankanlagen......... weiß nur Niemand daß prinzipbedingt erst mal jeder (!) Tank durch einen Sachverständigen überprüft werden muss.
Na dann hat die Feuerwehr ja bald mehr zu tun. Welche höhere Stelle hat den früher geprüft?
 
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Das fällt vermutlich in den Bereich "Baurechtsamt" oder so, die machen/ veranlassen auch die Brandverhütungsschau.
 
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die machen/ veranlassen auch die Brandverhütungsschau.
Die machen nur Bestandaufnahme ( und auch nur das was man dem Sachbearbeiter zeigt oder dieser von selbst sieht). Die Prüfung hat der Kaminkeher in seiner Beauftragung bezüglich vorbeugender Brandschutz zu erledigen.
Problem 1: er weiß nichts davon
Problem 2: es gibt keinerlei Dokumentation , analog wie bei Kehrbüchern.
Problem 3: Die meisten Kaminkehrer verfügen nicht über erforderliche Fachkunde ( wie es Prüfsachverständige haben) .


Also beisst sich die Katze derzeit ständig selbst in den Schwanz. Ein behördlicher Fauxpas erster Güte.
Dass das existenzgefährdende Folgen für die Gastronomen haben kann , wissen diese armen Teufel nicht. Eine Information von ihren Sachversicherern bekommen sie auch nicht.
 
Dr Schorni

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Problem 1: er weiß nichts davon
Problem 2: es gibt keinerlei Dokumentation , analog wie bei Kehrbüchern.
Problem 3: Die meisten Kaminkehrer verfügen nicht über erforderliche Fachkunde ( wie es Prüfsachverständige haben) .
Aber wie kann er nichts davon wissen wenn es dort seine PFLICHTaufgabe ist?? Dann MUSS es eine Dokumentation UND selbstverständlich Qualifikation geben. Wenn Du weißt dass sie nichts davon wissen, es aber ihre PFLICHT ist, was für dumme Antworten kommen denn dann von denen mit denen Du Dich abspeisen lässt?
Wenn das offensichtlich ein flächendeckendes Problem ist , dann ist das ein klarer Fall für die Schornsteinfeger-Aufsichtsbehörde, DIE löst den Kreis auf und tritt denen mal wo hin DASS es klappt!
 
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Überprüfung von gewerblichen Dunstabzügen durch den Kaminkehrer

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