willi-heinrich
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…und er findet vermutlich das neue Heizungsgesrtz total geil, endlich noch mehr Vorschriften
Mir ist eigentlich egal, ob er Bestandsschutz hat oder nicht. Mir ist wichtig, dass er Rückfluss verhindert, und das tut er…Den kannst du getrost ausbauen, der hat keinen Bestandsschutz mehr. Es zählt nur noch der Rohrtrenner zur Absicherung einer Zapfstelle.
Und das hast du überprüft ?Mir ist wichtig, dass er Rückfluss verhindert, und das tut er…
Also ich habe so einen Caleffi Füllautomaten. Allerdings nicht wegen der Norm (vermutlich ist der nicht einmal zulässig), sondern aus praktischen Gründen. Mit einem 500Liter Puffer, einem 80Liter Ausgleichsbehälter, Fußbodenheizung und fast einem Dutzend Heizkörpern sowie laufenden Umbauten, ist die Befüllung ohne Automat recht aufwändig, zumal das Manometer vom Ventil aus nicht sichtbar war.So mache ich es ja auch. Zusätzlich ist ein Rückflussverhinderer
Treffer versenkt !Also ich habe so einen Caleffi Füllautomaten. Allerdings nicht wegen der Norm (vermutlich ist der nicht einmal zulässig),
Geht aber auch mit den Rohrtrennerkombis genauso gut. Einmal den gewünschten Enddruck des Füllvorgangs einstellen. Und ist durch die doppelte Absicherung bei Bauart "BA" Stand der Technik.ist die Befüllung ohne Automat recht aufwändig,
Hat ja nur ein Rückschlagventil und keine doppelte Trennung mit Schnorchel.Treffer versenkt !
Das ist mir schon klar. Das Caleffi Dings habe ich für einige EUR gebraucht auf ebay geschossen. Mindestens 170.- EUR für einen BA oder CA Trenner, werde ich vorerst garantiert nicht ausgeben.Geht aber auch mit den Rohrtrennerkombis
Ist deine Entscheidung. Du bist verantwortlicher Betreiber deiner Trinkwasserinstallationsanlage.Mindestens 170.- EUR für einen BA oder CA Trenner, werde ich vorerst garantiert nicht ausgeben.
Nicht nur du, sondern auch dein Haus wird älter.Fluch der modernen Technik...
Das mache ich zum Teil auch jetzt so, bei 1.8bar Anlagendruck, muß ich aber auf mindestens über 18Meter steigen und die Kranmiete ist doch etwas teuer.früher konnte man mit einem Eimer aufs Dach gehen und in das Schwerkraftausdehnungsgefäß einfach was reinschütten
Vier Rückschlagventile und das Öffnen des Füllers nur unter Aufsicht und zum Zwecke der Befüllung, betrachte ich als ausreichende Absicherung. Bis 2012 war es ohnehin so vorgesehen.deiner Trinkwasserinstallationsanlage
Und nun ist es fast 2024 ! die DIN EN 1717 ist eine allgemein anerkannte technische Regeln und damit Stand der Technik. Da sollte es sich in Fachkreisen herum gesprochen haben, dass nur ein RV unzulässig geworden ist und es eben keinen Bestandsschutz darauf gibt.Bis 2012 war es ohnehin so vorgesehen.