Problem Zirkulation Warmwasserkreislauf - nach 5 neuen Pumpen, neuer Therme und neuem Speicher ist selbst der Techniker ratlos

Diskutiere Problem Zirkulation Warmwasserkreislauf - nach 5 neuen Pumpen, neuer Therme und neuem Speicher ist selbst der Techniker ratlos im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Für fast jedes Problem der privaten Werkzeugkiste und soweit der Baumarkt wie auch das Internet das hergibt, werden eben Lösungen möglich gemacht...

Techniker 2

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Für fast jedes Problem der privaten Werkzeugkiste und soweit der Baumarkt wie auch das Internet das hergibt, werden eben Lösungen möglich gemacht, und wenn das ganze ins Stocken geraten sollte, nun warum gibt es die vielen Forums wo einer dann garantiert eine Hilfe bekommt...

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Hinnerk

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Leider ist das mit den Eintragungen bei den Stadtwerken deutschlandweit so vorgeschrieben. Ohnegültigen Ausweis keine Installation an Gas und Wasserleitungen. Ohne Ausweis bekommst du keine Zähler. Ist bei den Elektrikern das gleiche. Ein verantwortlicher Fachmann muss gerade stehen für den Einbau. Tue ich arbeiten ausserhalb meiner Stadtwerke durchführen,muss ich mich bei den zuständigen Stadtwerken anmelden. Das hat nichts mit Norm Vertinbarung beim Kunden zu tun.
Es geht um die Trinkwasserinstallation hinter dem Wasserzähler, nicht um den Hausanschluss. Dass ich den nicht selbst legen darf ist mir durchaus klar und auch, dass dies auch für Gas gilt.
 
tricotrac

tricotrac

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Es geht um die Trinkwasserinstallation hinter dem Wasserzähler,
Das hatten wir beide doch schon mehrfach. Auch wenn du es immer noch nicht wahr haben willst, für die häusliche Trinkwasserinstallation sind nur beim örtlichen Wasserversorger zugelassene Fachbetriebe zuständig.
 

Hinnerk

Guest
@Heizungsdoc : Das ist vergebliche Mühe bei dem Typen. Ich habe es ihm mehrfach schriftlich hier auseinander gelegt. Er kann und will das nicht begreifen. Auch Hinweise zur AVB WasserV und der NDAV interessieren ihn keineswegs. Der Typ leidet unter einer chronischen Fachbetriebspflichtallergie.
Noch einmal, damit hier niemand verängstigt wird: AVB Wasser und NDAV sind für den Unternehmer der dem Kunden gegenüber für die Sicherheit seiner Arbeit garantieren soll verbindlich. Natürlich sollte sich daran auch der Heimwerker richten und auch an die geltenden DIN-Normen. Aus diesen Anordnungen und DIN-Normen können für den Heimwerker aber keine Rechtsvorschriften abgeleitet werden.
Zitat DIN e.V.: "Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen."
Und komme hier nicht ständig mit deiner Fachbetriebspflicht. Damit willst du den Hobbyhandwerkern doch nur Angst einjagen. Dieser Fachbegriff existiert einzig im Zusammenhang mit Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe wie Heizöl gem. § 62 Abs. 4 Nr. 7 WHG1/§ 62 AwSV. Nirgends sonst taucht der Begriff Fachbetriebspflicht irgendwo auf.

Sehr gern verweist du ja auch immer wieder auf Paragraf 13 Abs. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) der festlegt, wer an der Gasanlage Arbeiten vornehmen darf. Dabei unterschlägst du allerdings stets den Absatz 1 wo es heißt:

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen.
Na dämmerts? Es geht bei dieser Verordnung wie die Bezeichnung schon sagt um den Gasanschluss, also um die Gaszuleitung einschl. Druckregler und Gasuhr und nicht um die Hausinstallation. Deshalb heißt es ja auch „Niederdruckanschlussverordnung.
Ende der Nachhilfe
 
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Hinnerk

Guest
Das hatten wir beide doch schon mehrfach. Auch wenn du es immer noch nicht wahr haben willst, für die häusliche Trinkwasserinstallation sind nur beim örtlichen Wasserversorger zugelassene Fachbetriebe zuständig.
... sofern sie entsprechende Arbeiten im Kundenauftrag ausführen.
 
tricotrac

tricotrac

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Und komme hier nicht ständig mit deiner Fachbetriebspflicht.
Ich werde bei der Begrifflichkeit bleiben, weil es nur konzessionierten Fachbetrieben und deren Mitarbeitenden vorbehalten ist, an Gas- Trinkwasser- und eingeschränkt auch Elektroinstallationsanlagen zu arbeiten. Welche Konzessionen hast du denn vorzuweisen ?
Wann wurde denn deine häusliche Gasinstallation letztmalig auf Dichtigkeit geprüft ?
 

Heizungsdoc

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Noch einmal, damit hier niemand verängstigt wird: AVB Wasser und NDAV sind für den Unternehmer der dem Kunden gegenüber für die Sicherheit seiner Arbeit garantieren soll verbindlich. Natürlich sollte sich daran auch der Heimwerker richten und auch an die geltenden DIN-Normen. Aus diesen Anordnungen und DIN-Normen können für den Heimwerker aber keine Rechtsvorschriften abgeleitet werden.
Zitat DIN e.V.: "Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen."
Und komme hier nicht ständig mit deiner Fachbetriebspflicht. Damit willst du den Hobbyhandwerkern doch nur Angst einjagen. Dieser Fachbegriff existiert einzig im Zusammenhang mit Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe wie Heizöl gem. § 62 Abs. 4 Nr. 7 WHG1/§ 62 AwSV. Nirgends sonst taucht der Begriff Fachbetriebspflicht irgendwo auf.

Sehr gern verweist du ja auch immer wieder auf Paragraf 13 Abs. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) der festlegt, wer an der Gasanlage Arbeiten vornehmen darf. Dabei unterschlägst du allerdings stets den Absatz 1 wo es heißt:



Na dämmerts? Es geht bei dieser Verordnung wie die Bezeichnung schon sagt um den Gasanschluss, also um die Gaszuleitung einschl. Druckregler und Gasuhr und nicht um die Hausinstallation. Deshalb heißt es ja auch „Niederdruckanschlussverordnung.
Ende der Nachhilfe
Es gibt die TRGI und die Trinkwasserverordnung. Das sind keine Normen. Da ist klar geregelt wer die Hausinstallation durchführt. Du schlägst hier nur auf Normen rum. Frag bei den Stadtwerken nach, die sagen dir dann wer was installieren darf. Das tust du anscheinend ja nicht. Könnte ja was anderes rauskomnen.
 

Heizungsdoc

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Selbst der Toom Baumarkt verweist darauf, dass alle Wasserleitungen, die mit dem Zähler verbunden sind vom Fachbetrieb verlegt werden müssen. Das betrifft dann alle Kalt und Warmwasserleitungen nach dem Zähler. Und auch dein Zitat aus der Ndav hast du nicht verstanden. Der Anlageneigentümer ist ja verantwortlich aber nicht im selbstversuch. Er ist dafür verantwortlich, die anfallenden Prüfungen usw. durchführen zu lassen und zwar vom Fachbetrieb. Da wird er nicht von den Stadtwerken drauf hingewiesen. Und die Versicherung zahlt dann auch nicht beim Schaden. Muss der Fachbetrieb dann manchmal auch der Versicherung bestötigen. Wer bestätigt schon einen Schaden den er nicht verursacht hat. Hab ich gerade life im Leben. Versicgerung wird nicht zahlen, da Anlage nicht vom Fachbetrieb installiert.
 

Hinnerk

Guest
Ja ja, als nächstes kommt dann wohl wieder, dass der Bürger selbst keinen Duschschlauch und Brausekopf wechseln darf, von der Dusch-, Wannen und Waschtischarmatur ganz zu schweigen. und dann die ganze Gardena-Bewässerungsanlage im Garten...
tricotrac wollte ja schon mal verängstigten Leser weismachen, dass er nichts an seinem Toaster zu schrauben hat oder die Deckenlampe von Ikea installieren darf.
Wenn der meine Versuchs-und Experimentieraufbauten meiner Teslatrafos sehen würde...
Ist alles legal. Aber Toaster reparieren...

Nochmals: Ich halte mich bei meinen Arbeiten an die allgemein geltenden Regeln und DIN-Normen, aber nicht weil jemand meint dass ich dazu gesetzlichlich dazu verpflichtet sei. Dazu bekenne ich mich gern. Und wer das möchte darf gern den Staatsanwalt auf mich hetzen.

Noch etwas zu Haftungsfragen (Wohngebäudehaftpflicht): Wenn im Schadensfall ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der gemeldete Schaden im ursächlichen Zusammenhang mit einer nicht fachgerechten Installation steht könnte der Heimwerker Schwierigkeiten bekommen. Dies ist aber recht unwahrscheinlich. Die meisten Versicherungen verzichten nämlich auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, ihre Leistung zu kürzen. Was sagt die HUK in ihrer AGB:
1.2.3 Was gilt bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden?
Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, verzichten wir auf die
gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, unsere Leistung zu kürzen. (...)
Allgemeine Regelung:
Wir ersetzen auch Kosten für die Beseitigung von Schäden, die
unbefugte Personen vorsätzlich an versicherten Gebäuden ange-
richtet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Schaden an
der Innen- oder an der Außenseite des Gebäudes befindet.
Die gleiche Leistung erbringen wir für Schäden, die unbefugte Per-
sonen vorsätzlich an Einfriedungen und fest verankerten Sicht-
schutzelementen angerichtet haben
In keinem Satz wird erwähnt, dass Schäden die infolge eigener handwerklicher Tätigkeiten herbeigeführt wurden von der Haftung ausgeschlossen sind. Vor ungefähr einem Jahr hatte ich interessehalber schon einmal bei der HUK telefonisch nachgefragt. Das ergebnis für mich war positiv.
Zudem: Bei einer Gebrauchtimmobilie weiß der Käufer in der Regel doch nie, was einer der Voreigentümer an den Versorgungsleitungen gebastelt hat.

Dies nur mal nebenbei.
 

Hinnerk

Guest
Selbst der Toom Baumarkt verweist darauf, dass alle Wasserleitungen, die mit dem Zähler verbunden sind vom Fachbetrieb verlegt werden müssen.
Wenn der Baumarkt solch einen Hinweis gibt dann einzig um sich als Verkäufer vor möglichen Folgen in einem Rechtsstreit zu schützen. Auch in vielen Bedienungsanleitungen von elektrischen Kleingeräten wie Toastern finden sich aus diesem Grund entsprechende Hinweise. Diese dienen aber einzig dem Schutz der Hersteller damit der Bastler später nicht argumentieren kann "aber das hat mir keiner gesagt". Und jeder kennt wohl den Satz aus der Werbung "außer Reichweite von Kindern aufbewahren."
 
tricotrac

tricotrac

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Nochmals: Ich halte mich bei meinen Arbeiten an die allgemein geltenden Regeln und DIN-Normen, aber nicht weil jemand meint dass ich dazu gesetzlichlich dazu verpflichtet sei. Dazu bekenne ich mich gern. Und wer das möchte darf gern den Staatsanwalt auf mich hetzen.
Gerne. Nenne bitte deiner vollständige Anschrift per PN.
 

Heizungsdoc

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Bist du verantwortlicher Fachmann für Gas oder Wasserinstallation? Oder eine andere Berufsgruppe.
 

Heizungsdoc

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Noch einmal, damit hier niemand verängstigt wird: AVB Wasser und NDAV sind für den Unternehmer der dem Kunden gegenüber für die Sicherheit seiner Arbeit garantieren soll verbindlich. Natürlich sollte sich daran auch der Heimwerker richten und auch an die geltenden DIN-Normen. Aus diesen Anordnungen und DIN-Normen können für den Heimwerker aber keine Rechtsvorschriften abgeleitet werden.
Zitat DIN e.V.: "Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen."
Und komme hier nicht ständig mit deiner Fachbetriebspflicht. Damit willst du den Hobbyhandwerkern doch nur Angst einjagen. Dieser Fachbegriff existiert einzig im Zusammenhang mit Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe wie Heizöl gem. § 62 Abs. 4 Nr. 7 WHG1/§ 62 AwSV. Nirgends sonst taucht der Begriff Fachbetriebspflicht irgendwo auf.

Sehr gern verweist du ja auch immer wieder auf Paragraf 13 Abs. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) der festlegt, wer an der Gasanlage Arbeiten vornehmen darf. Dabei unterschlägst du allerdings stets den Absatz 1 wo es heißt:



Na dämmerts? Es geht bei dieser Verordnung wie die Bezeichnung schon sagt um den Gasanschluss, also um die Gaszuleitung einschl. Druckregler und Gasuhr und nicht um die Hausinstallation. Deshalb heißt es ja auch „Niederdruckanschlussverordnung.
Ende der Nachhilfe
Und Absatz 2 bezieht sich auf die Anlage nach der Hauptabsperreinrichtung. Dort steht doch drin nur von eingetragenen Installationsunternehmen. Den Hausanschluss solltest du wissen, darf kein normales eingetragenes Installationsunternehmen legen. Die Hausanschlüsse werden vom Netzbetreiber und deren beauftragten und dafür zugelassenen Firmen gemacht. Du scheinst hier nicht vom Fach zu sein
 

Techniker 2

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Zitat: Wenn der meine Versuchs-und Experimentieraufbauten meiner Teslatrafos sehen würde... Ist alles legal.

Unser Elektromeister hat auch so ein Spannendes Hobby in seiner Wohnung... das ist sein Lehrstück bei der Unterrichtung
vom Häuslichen Blitzschutz unserer Elektro-Auszubildenden

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Heizungsdoc

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Die NDAV ist eine Bundesrechtsverordnung und damit ein Gesetz im materiellen Sinn welches gleichsam für alle gilt und einzuhalten ist. Kann man nachlesen. Wurde vom Bundesrat beschlossen.
 

Hinnerk

Guest
Das mag ja stimmen, aber: Es geht bei der NDAV um den Netzanschluss und nicht um die Hausinstallation hinter dem Zähler. Und da ich bei Arbeiten an meiner Hausinstallation den Netzanschluss incl. Zähleinrichtung nicht berühre tangiert mich die NDAV nicht.
Bitte mal im Ganzen lesen und verstehen.
Im übrigen ging es hier ursprünglich um Wasser. Aber da sieht es auch so aus.
 
tricotrac

tricotrac

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Es geht bei der NDAV um den Netzanschluss
Mir ist kein Netzbetreiber deutschlandweit bekannt, der eine selbst verlegte und nicht von einem konzessionierten Fachbetrieb geprüfte Gasleitung frei gibt zur Gasversorgung eines Gebäudes. Die NDAV reicht eben weiter über dem Hausanschluss hinaus, weil sie Gesetzescharakter hat. Außerdem sind die technischen Regeln Gas-Installation einzuhalten. Siehe Arbeitsblatt G 600.

Im übrigen ging es hier ursprünglich um Wasser.
Eben drum. Da gilt die Trinkwasserverordnung. Genauso wie eine Straßenverkehrsordnung Gesetzescharakter hat.
 

Rogal

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Ihr Lieben, ich danke euch allen für eure Beiträge und euer Engagement. Ich bin ganz begeistert, dass ich hier so schnell Tipps bekommen habe ❤
Jedoch habe ich das Gefühl, dass hier eine Diskussion abseits des Themas entstanden ist, der ich und womöglich auch andere leider nicht mehr folgen können.
Lasst uns doch bitte wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren, sofern noch jemand dazu etwas sagen kann/möchte. Falls ihr noch Informationen zu dem Fall von mir haben möchtet, fragt mich gerne. Danke!
 
cephalopod

cephalopod

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Schon alles aus #9 eingestellt?

WLAN Steckdose+ Taster bestellt?
 
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