Ja ja, als nächstes kommt dann wohl wieder, dass der Bürger selbst keinen Duschschlauch und Brausekopf wechseln darf, von der Dusch-, Wannen und Waschtischarmatur ganz zu schweigen. und dann die ganze Gardena-Bewässerungsanlage im Garten...
tricotrac wollte ja schon mal verängstigten Leser weismachen, dass er nichts an seinem Toaster zu schrauben hat oder die Deckenlampe von Ikea installieren darf.
Wenn der meine Versuchs-und Experimentieraufbauten meiner Teslatrafos sehen würde...
Ist alles legal. Aber Toaster reparieren...
Nochmals: Ich halte mich bei meinen Arbeiten an die allgemein geltenden Regeln und DIN-Normen, aber nicht weil jemand meint dass ich dazu gesetzlichlich dazu verpflichtet sei. Dazu bekenne ich mich gern. Und wer das möchte darf gern den Staatsanwalt auf mich hetzen.
Noch etwas zu Haftungsfragen (Wohngebäudehaftpflicht): Wenn im Schadensfall ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der gemeldete Schaden im ursächlichen Zusammenhang mit einer nicht fachgerechten Installation steht könnte der Heimwerker Schwierigkeiten bekommen. Dies ist aber recht unwahrscheinlich. Die meisten Versicherungen verzichten nämlich auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, ihre Leistung zu kürzen. Was sagt die HUK in ihrer AGB:
1.2.3 Was gilt bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden?
Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, verzichten wir auf die
gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, unsere Leistung zu kürzen. (...)
Allgemeine Regelung:
Wir ersetzen auch Kosten für die Beseitigung von Schäden, die
unbefugte Personen vorsätzlich an versicherten Gebäuden ange-
richtet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Schaden an
der Innen- oder an der Außenseite des Gebäudes befindet.
Die gleiche Leistung erbringen wir für Schäden, die unbefugte Per-
sonen vorsätzlich an Einfriedungen und fest verankerten Sicht-
schutzelementen angerichtet haben
In keinem Satz wird erwähnt, dass Schäden die infolge eigener handwerklicher Tätigkeiten herbeigeführt wurden von der Haftung ausgeschlossen sind. Vor ungefähr einem Jahr hatte ich interessehalber schon einmal bei der HUK telefonisch nachgefragt. Das ergebnis für mich war positiv.
Zudem: Bei einer Gebrauchtimmobilie weiß der Käufer in der Regel doch nie, was einer der Voreigentümer an den Versorgungsleitungen gebastelt hat.
Dies nur mal nebenbei.