Neue Heizung vor ca. 16 Monaten,, jetzt will der Schorni schon messen

Diskutiere Neue Heizung vor ca. 16 Monaten,, jetzt will der Schorni schon messen im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt, nämlich Einbau meiner neuen Heizung: 10.09.2014: Einbau einer neuen Vaillant ecotecPlus...

condor

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Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt, nämlich Einbau meiner neuen Heizung:

10.09.2014: Einbau einer neuen Vaillant ecotecPlus incl. WW-Speicher
13.10.2014: Abnahme durch den Bez.-Schornsteinfeger
22.09.2015: 1. Wartung durch Heizungsfirma

Nun lag ein Zettel im Briefkasten, dass der Schornsteinfeger in ein paar Tagen käme zur Immissionsschutzmessung.

Fragen:
1. Ich meine mal gehört zu haben, dass 2 Jahre nach Installation einer neuen Brennwertanlage der Schornsteinfeger erst wieder kommen muss
2. Die Wartung vor ca. 4 Monaten hat doch sicherlich diese Messung beinhaltet, oder gilt diese Messung durch die Firma nicht, also inoffiziell?
3. Darf der Schornsteinfeger jetzt schon wieder messen kommen, und zwar natürlich kostenpflichtig?

Danke vorab ... :)
 
Hausdoc

Hausdoc

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Die Messung der Wartung ersetzt nicht die Messung durch den Kaminkehrer.

Da die Kaminkehrer auch ihre festen Touren haben, kann es schon pasieren, daß die erste Messung nach 16 Monaten stattfindet.
Die nächte Messung ist demnach Jan/Feb 2018
 

heizungsservice

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Bei der Abnahme der neuen Heizung macht jeder Schornsteinfeger eine Abgasmessung und protokollliert diese auch. Dieses Protokoll bekommt auch der Kunde ausgeändigt. Das sollte auch so auf der Rechnung des Schornsteinfegers stehen.

Die erste wiederkehrende Messung findet 1. nach zwei Jahres - bzw. 2. bei selbstkalibrierenden Geräten nach drei Jahren statt. Früheste Messung daher erst im Oktober 2016 oder wenn 2. zutrifft Oktober 2017.

Und sich nicht einlullen lassen..., ich bin gerade in Ihrer Nähe kann ich auch zu Ihnen schnell messen kommen. Eine altbekannte Masche mancher Schornsteinfeger.

Schornsteinfeger anrufen und um eine Klärung bitten oder gleich einen neuen Schornsteinfeger für die Messung suchen wenn dieser sich quer stellt. Zertifizierte Handwerksbetriebe dürfen mittlerweile auch anerkannte Messungen durchführen. Machen aber nur die wenigsten um keinen Stress mit dem Russputtel zu bekommen, da die Kehrbezirke trotzdem einem Schornsteinfeger unterstehen.

Hier steht alles dazu
https://www.zukunftsheizen.de/technik/gesetzliche-regeln/schornsteinfeger-kueobimschv.html
http://www.schornsteinfeger.de/bilder_ziv/files/tabellemessfristenlundgas0.pdf
http://www.bau-web.de/informationen/magazin/magazin07_42.htm
 

condor

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heizungsservice schrieb:
...
Die erste wiederkehrende Messung findet 1. nach zwei Jahres - bzw. 2. bei selbstkalibrierenden Geräten nach drei Jahren statt. Früheste Messung daher erst im Oktober 2016 oder wenn 2. zutrifft Oktober 2107.
...
Hallo und Danke!
Noch eine Nachfrage. Aber bitte wo steht, wann in meinem Fall (Vaillant ecotecPlus") eine "erste wiederkehrende" Messung stattfindet nach meiner Neuinstallation. Das fehlt mir noch als Info, alles andere sehe ich genau so. Ich brauche die Antwort aber leider bald, weil ich noch nachher den Schornsteinfeger anrufen muss. Danke ...

Die Anlage habe ich im Sept. 14 bekommen, also wäre jetzt Sept. 16 dran. Er möchte aber 8 Monate eher kommen, was ich nicht einsehe, dann kann er doch 4 Monate später kommen, wenn er seinen "festen Straßenplan" einhalten möchte.

Ach ja, Habe ich eine Unterdruck- oder Überdruck-Gasanlage???
Ist diese raumluftabhängig oder unabhängig? Wahrscheinlich durch das doppelte Abgasrohr "unabhängig", oder?
 

Pfälzer

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Hi.

... ähäm.. da steht "in jedem 2. Kalenderjahr" und nicht "alle 2 Jahre". Ergo ist es wurscht wann der Schorni vorbeikommt - Anlage 2014 in Betrieb, also 2016 Messen.
 
ThW

ThW

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Richtig. Ruf ihn doch einmal an....das sind doch keine Unmenschen ;)

LG ThW
 

Pfälzer

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Hi.

... keine Unmenschen... biste da sicher ? ;) Mein vorheriger Bez.Sch.feg.meist. hat mich 2 Tage extraarbeit und 850,- gekostet, weil ihm der VA-Kamin für nur 1 Putztürchen 15cm zu hoch war. Deshalb musste ich auf der Balkonhöhe ein weiteres Element einbauen ( natürlich nachdem der Kamin errichtet und das Gerüst abgebaut war ). Ratemal was der Putzhansel dann nie gemacht hat - richtig, das 2. Türchen benutzt. Die Glasfaserspirale ist nämlich >10 meter lang, und der Kamin hat nur knapp über 8. Soviel dazu.
 
ThW

ThW

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Zum Glück sind die "Arschlöcher" in der Minderheit :p
Aber hinter dem alles steckt nun einmal eine Rechtsordnung und er kann sich auf Einhalten dieser Richtinien berufen.

LG ThW
 

condor

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Hi, und genau das ist Problem. Irgendwie ist man von denen ja abhängig, vor allem, wenn man auch einen Kamin hat. Wenn er will, findet er da immer
etwas.

Ansonsten DANKE für die Unterstützung, auch besonders ThW.
Da ich ein Doppelrohr-Abzug habe, ist die Anlage also raumluftunabhängig, wie vermutet.

Und es heißt wirklich in §15: ... einmal in jedem 2. Kalenderjahr ..."! Also ist mein 2. Kalenderjahr nach der Abnahme 2014 jetzt im Jahr 2016. Und ich vermute, den eigentlichen Termin kann er bestimmen, so wie es zu seinen "Touren" passt, so wie Hausdoc schrieb.

Ich werde mal anrufen, um so auch alles für die Zukunft zu wissen.

Danke Euch allen ...
 

heizungsservice

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Bitte beachten, durch das vorziehen des Termins, verschiebt sich auch das gesamte Zeitfenster, wenn er jetzt acht Monate eher kommt. Nach der Messung laufen die zwei Jahre Pause auch um diese Zeit eher an. Unter den schwarzen Hutträgern gibt es auch ganz pfiffige Kerlchen die so etwas ganz genau ausrechnen.
 
Hausdoc

Hausdoc

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heizungsservice schrieb:
Unter den schwarzen Hutträgern gibt es auch ganz pfiffige Kerlchen die so etwas ganz genau ausrechnen.
Naja....
Er kann sooft messe wie er möchte.
Abrechen kann er jedoch nur alle 2 Jahre.
Dabei ist es eigentlich unbedeutend, wann die Messung stattgefunden hat.
 

condor

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Also, wie bereits gesagt, heißt es ja im Gesetz: ... einmal in jedem 2. Kalenderjahr ...! Gemessen wurde ja bei mir zuletzt direkt nach Neuinstallation im Oktober 14, also ist das 2. Kalenderjahr danach das Jahr 2016. Da bei uns immer im Januar gemessen wurde, bestimmt er auch den Zeitpunkt Januar weiterhin, und dagegen kann ich nichts machen. Es steht ja auch nirgends "nach 2 Kalenderjahren", wie auch ich zuerst glaubte.
Wäre bei uns die Messung immer im Dezember, wäre es eben der Dezember 2016, dann hätte ich 2 Monate gewonnen.

Egal, ich hatte zwischenzeitlich mit meinem Schornsteinfegermeister gesprochen und er hatte das auch so bestätigt. Und deswegen werde ich kaum in die Privat-Insolvenz müssen ...
 

Pfälzer

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Hi.

Wieso 2Monate gewonnen? Du zahlst in 2016, wann ist doch wurscht. Selbst wenn er dann erst im Dezember 2018 wieder kommt, es bleibt sich doch gleich. Imho wurde das eben darum so festgelegt.
 

tobiklein

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Die Sache ist ja nun schon etwas her aber vielleicht interessiert es ja noch jemanden bzw. scheint auch für Dich der Zug noch nicht abgefahren
zu sein.

Nach der Abnahme hätte der bevollmächtigte Schornsteinfeger Dir eigentlich einen Feuerstättenbescheid ausstellen müssen.
Darin steht dann, was wann an Deiner Heizung zu machen ist. Überprüft man diesen Bescheid nicht auf Fehler und legt keinen Widerspruch ein,
ist das was da drin steht erstmal rechtskräftig und schwer wieder zu ändern.

Bei Deiner neuen Therme handelt es sich wohl um eine selbstkalibrierende Brennwerttherme.
Steht auf dem Typenschild etwas von II 2N3P oder Erdgasgruppe N ? Bingo.
Für diese Gasthermen ist überhaupt keine Immisionsschutzmessung gem. BIMSchV mehr vorgeschrieben! Warum auch? Sie kalibriert und überprüft sich ja selbst.
Eine Abgaswegeüberprüfung inkl. einer Abgasmessung ist daher nur noch alle 3 ! Jahre gemäß Anlage 1, 3.3.5 (zu § 1 Absatz 4) KÜO vorgeschrieben.

Nur diese Überprüfung darf also noch im Feuerstättenbescheid stehen und man sollte den Bescheid daher sehr genau überprüfen.

Als Prüfungszeitraum sollte ein Zeitraum von mindestens 3 Monaten während der Heizperiode angegeben werden!
Diese Festlegung ist wie in jedem Bescheid einer Behörde verständlich und nachvollziehbar zu begründen und die Rechtsgrundlage anzugeben!
Das es Deinem Schornsteinfeger gerade in seine Arbeitsplanung passt, ist keine zulässige Begründung, wird aber trotzdem von einigen besonders
dummen Exemplaren dieser unnützen Zunft zumindest auf Nachfrage so angegeben.
Denn Du kannst mit diesen Arbeiten seit 2013 jeden Schornsteinfeger zu individuell auszuhandelnden Preisen beauftragen.
Wenn also Dein Schornsteinfeger alle Leute in der Straße in einem Rutsch abarbeiten will, sollte sich das in einem erheblichen
Preisnachlass niederschlagen.

Der Schornsteinfeger hat sich auch nicht mehr durch seine Zettelchen einfach selbst einzuladen. Ausnahme Feuerstättenschau 2 x in 7 Jahren.
Ansonsten musst du ihn oder einen anderen Feger für die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten in den festgesetzten Zeiträumen beauftragen.
D.h. als Kunde bestimmst Du den Termin mit und hast Dich nicht mehr nach dem Feger zu richten. Die Preise sind frei verhandelbar, vorzugsweise sollte wie bei fast jedem Handwerk ein angemessener Stundensatz und Wegekosten vereinbart werden. Mit der Abrechnung anhand von Arbeitswerten wollen sich die Feger auch weiterhin ihre bisherigen Wucherstundenlöhne sichern.
Eine Gebührenordnung für freie Fegerarbeiten existiert nicht mehr!

Solltest Du noch keinen Feuerstättenbescheid haben, würde ich mich schnellstens mal an den Schornsteinfeger wenden und diesen anmahnen.
Bei abweichenden Prüfvorgaben dann natürlich Widerspruch einlegen.

Gruß

Tobi
 
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