Dr Schorni
Experte
@Glori-aaaah vergiss nicht, dass hier etliche Männer für Dich Schlange stehen
Die wollen nicht mich, die wollen nur meine orangene Heizung@Glori-aaaah vergiss nicht, dass hier etliche Männer für Dich Schlange stehen
In den Bauordnungen der Länder ist in der Regel festgelegt, dass die neue Anlage erst in Betrieb genommen werden darf, wenn sie vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde und dieser die Tauglichkeit insb. der Abgasanlage bestätigt hat. Der Schornsteinfeger ist also immer dabei. Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, ihn vorher einzubeziehen. Und unter Umständen will auch der Gasversorger, der den Hausanschluss bereit stellt, über die neue Anlage informiert sein; ggf. sogar vor Tausch. Hier würde ich mal mit dem Heizungsbauer sprechen; möglicherweise kümmert er sich um beides. Wichtig ist aber, dass sich eine(r) darum kümmert ;-)Und mal ne blöde Frage: muss ich eigentlich vor nem Umbau den Schorni fragen? Also den Bezirksschorni, nicht den Dr.
Oh krass, gut zu wissen den Gasversorger hätte ich jetzt ja mal so gar nicht auf dem Schirm gehabt!In den Bauordnungen der Länder ist in der Regel festgelegt, dass die neue Anlage erst in Betrieb genommen werden darf, wenn sie vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde und dieser die Tauglichkeit insb. der Abgasanlage bestätigt hat. Der Schornsteinfeger ist also immer dabei. Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, ihn vorher einzubeziehen. Und unter Umständen will auch der Gasversorger, der den Hausanschluss bereit stellt, über die neue Anlage informiert sein; ggf. sogar vor Tausch. Hier würde ich mal mit dem Heizungsbauer sprechen; möglicherweise kümmert er sich um beides. Wichtig ist aber, dass sich eine(r) darum kümmert ;-)
Eben. Ich würd sagen: da springen doch mindest neue Schuhe für Dich rausWichtig ist aber, dass sich eine(r) darum kümmert ;-)