Ist es erlaubt, im 30 Jahre Zeitfenster, noch eine gewöhnliche Heizung einbauen zu lassen ?

Diskutiere Ist es erlaubt, im 30 Jahre Zeitfenster, noch eine gewöhnliche Heizung einbauen zu lassen ? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Denen gehört fast allen mal der Kopf gewaschen da oben, irgendwie merken die nichts mehr.

1731

Experte
Mitglied seit
05.02.2022
Beiträge
1.591
Kann dir nur zustimmen. Übrigens und das wusste ich gar nicht, nicht der Habeck hat das Desaster verhackstückt, sondern unser aller liebst CDU Angelinchen, die mit ihrem Geschichtsträchtigen Spruch, "Wir schaffen das", das ganze erst in die Wege geleitet hat.
Denen gehört fast allen mal der Kopf gewaschen da oben, irgendwie merken die nichts mehr.
 
kolobezka

kolobezka

Profi
Mitglied seit
19.07.2022
Beiträge
1.511
Hallo.

Was ja vor ein paar Wochen noch nicht so aus sah. Ach übrigens, klar ist mir bewusst, dass euch das Thema bereits zu den Ohren wieder raus kommt. Aber wo wären Foren, wenn sich viele Themen nicht ständig wiederholen würden? Auf' m Kompost. Denn das Rad kann ja nicht immer wieder neu erfunden werden. Als Hobby Bäcker werde ich bereits seit 25 Jahren mit der sich ständig wiederholenden Frage konfrontiert "Warum riecht mein Anstellgut nach Alkohol ?". Ich staune immer wieder, wie sachlich und nachsichtig die User jedes Mal auf diese Standardfrage antworten. Ich hoffe, so wird es mir hier auch ergeh' n. Weiters OT erspare ich euch. Hier ist meine Geschichte. Diese Seite bereitet mir richtig Kummer:


Unsere Buderus Buderus G124- X24 geht 2024 ins 29ste Jahr. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob es sich um eine Niedertemperatur Heizung handelt. Wenn ich mir die google Vorschläge so betrachte, anscheinend ja. Und dieser Heizungstyp soll ja lt. obigem Link von der Umtauschpflicht vorerst befreit sein. Für die Installateure "gut", für uns Kunden schlecht, denn glaubt mir, sonst hätte mir schon längst eine neue (Brennwert) Heizung einbauen lassen. Von diesem ganzen erneuerbarer Energie Gedönsk halte ich absolut nichts. Ich verliere mich in Polemik.

Ich werde definitiv keine Firma mehr finden, die mir noch dieses Jahr die Heizung wechselt. Meine ist noch keine 30. Bedeutet das wenigstens, dass ich noch die nächsten 12 Monate Zeit habe, eine gewöhnliche Heizung einbauen zu lassen, oder komme ich um erneuerbarer Energie nicht drum rum ? Die 2. wichtigste Frage geht in Richtung Finanzierung. Viele Menschen haben sich "durch harte Hände Arbeit" ein kleines Polster für den Ruhestand geschaffen. Zuschüsse hin oder her, dieses Polster wird bei vielen immens schrumpfen. Dann gibt es zum weiteren junge Familien, die noch nicht viel angespart haben konnten und die, die nicht mit Geld umgehen können. Bekommen all diese 3 genannten "Parteien" gleich viel Zuschüsse, oder staffelt sich das ganze, auch bezogen auf die, die den kompletten Umbau gerade mal so selbst finanzieren könnten.

Doch noch' n kleines OT. Das ganze hängt ja auch vom eigenen Alter ab. Meine Frau und ich gehen auf die 65 zu. Meine Annahme basiert nicht auf fundierten Kenntnissen, aber bezogen auf die noch verbliebenen Lebensjahre, was uns der Umbau kosten würde in Bezug zur jährlichen Gaspreiserhöhung, nehme ich doch lieber letzteres in Kauf.

VG
nicht ganz,
bei einem Haus 1-2Fam in dem vor 2002 der Eigentümer selbst drinnen gewohnt hat, wohl nicht

§ 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
(3) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am
1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem
1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem
ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von
30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.


NOVELLE
Entwurf GEG 2024 | 4. Technik | Einbau + Ersatz | Heizungsanlagen
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel
Entwurf GEG 2024 § 72 Betriebsverbot für Heizkessel
Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.
www.geg-info.de
(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum

31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2027 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2028 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2029 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden und
31. Dezember 2030 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden.
(3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum
31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2031 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2032 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2033 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden.
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

 

Thunder2001

Mitglied seit
09.03.2023
Beiträge
17
Was mit dem Gesetz ja auch ein her geht, ist das unternehmische Risiko des Heizungxbauers bei Beauftragung einer Gasheizung. Der Heizungsbauer bestellt die Heizung und die benötigten Teile und just im Moment der Auftragsausführung gibt es beim Kunden eine Wärmebedarfsplanung. Er kann nicht Einbauen und bleibt auf den Sachen sitzen. Alles sehr durchdacht.
 

JohnDoo

Threadstarter
Mitglied seit
21.01.2023
Beiträge
73
Auch mit deiner gezeigten Regelung ist das ein Niedertemperaturkessel im Sinne der Verordnung. Ist das maximal ein Zweifamilienhaus ? Bewohnt von dir als Eigentümer schon vor 2002 ?
Ja, seit 1998.

Frage doch einfach mal bei Deiner Kommune nach, bis wann sie meint ihre Wärmebedarfsplanung abgeschlossen zu haben. Dann weißt Du, wieviel Zeit Du voraussichtlich hast.
Werde ich tun.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Ich baue erst mal für den Moment auf den Niedertemperatur-Heizkessel und das mit der Wärmebedarfsplanung habe ich voll im Visier.

Was mit dem Gesetz ja auch ein her geht, ist das unternehmische Risiko des Heizungxbauers bei Beauftragung einer Gasheizung. Der Heizungsbauer bestellt die Heizung und die benötigten Teile und just im Moment der Auftragsausführung gibt es beim Kunden eine Wärmebedarfsplanung. Er kann nicht Einbauen und bleibt auf den Sachen sitzen. Alles sehr durchdacht.
Der Installateur hat sich überraschenderweise gestern bei mir per WhattsApp gemeldet, ob er die Brennwert Kesselanlage bestellen solle. Ich habe es natürlich grundsätzlich bejaht. Doch hat bisher noch kein detailliertes Gespräch stattgefunden. Ich will mich jetzt nicht tiefer eingraben, habe ihm auch bereits geschrieben, dass man sich noch zusammensetzen müsse, um Hersteller und was da noch so alles dranhängt zu besprechen.
 

JohnDoo

Threadstarter
Mitglied seit
21.01.2023
Beiträge
73
Denen gehört fast allen mal der Kopf gewaschen da oben, irgendwie merken die nichts mehr.
Leider spielt es keine Rolle, wer uns regiert. Eine Opposition wird immer gegen die Entscheidungen der Regierung wettern. Wäre nun dieses komplette Thema in CDU/CSU Hand und die würden das Klimaschutzgesetz durchboxen wollen, wären es die anderen Parteien, also die jetzige Ampel und die AFD, die damit nicht einverstanden wären. Deswegen, ich KANN die gar nicht ernst nehmen, die breite Masse der Bundesbürger wird immer den kürzeren ziehen, egal wer uns regiert.

Ich muss leider noch tiefer ins OT, man möge mir das verzeihen. Ich hatte ja schon geschrieben und es fällt mir wirklich schwer, an mich zu halten, aber dann bekäme ich hier einen drauf. Diesen Spruch von Angie, wir schaffen das. 2 Millionen, ich glaube es ging um Syrer, aber das spielt keine Rolle. Kann sich jemand vorstellen, ich meine wirklich vorstellen, was für Kosten auf uns alle zukommen ? Bei gleichzeitig großen Löchern in der Pflege, Krankenhäusersterben usw. usw.

Und u.a. auch deswegen hasse ich die aktuelle Heizungssituation mit all ihren möglichen Kosten, ihren Fristen, ob jemand vor 2002 eingezogen ist, oder danach und was weiß ich nicht noch alles. Was mich persönlich betrifft, meine Heizung ist eh alt und zwischen 10.000 und 15.000 € gebe ich gerne für eine normale Brennwertheizung aus. Dann bin ich vorerst wieder auf dem neuesten Stand. Und wenn Deutschland nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden darf, habe ich eh bereits das zeitliche gesegnet.
 

watis

Mitglied seit
13.09.2023
Beiträge
7
Meine Frau und ich wohnen in einem ca. 90 Jahre alten Haus, ich beziehe schon seit Jahren eine Rente. Wir haben auch gespart , weil z.B. in einigen Jahren unser Dach fällig wird und auch ansonsten in einem alten Haus etwas anfällt. Aufgrund des neuen GEG's haben wir im März 23 einen Vitoladens 300C (Öl-Brennwertkessel )bestellt, dieser sollte auch in spätestens drei Monaten geliefert werden, nun heißt es, in diesem Jahr wird das wohl nichts mehr! Ab 1.1.24 dürfen wir ihn ja gar nicht mehr einbauen, oder? Bin mir allerdings nicht sicher, die Heizungsfirma meint, natürlich darf er dann noch eingebaut werden! Ich habe ja extra noch auf das GEG2024 verwiesen. Ich habe mich im Internet informiert, dort steht tatsächlich, dass der Verbot nur für Neubauten zählt und Häusern in Neubaugebieten! Aber es heißt doch überall, der Einbau sei nur erlaubt, wenn 65% der Energie erneuerbar sei, z.B. Hybrid! Meine Frage: Ist der Einbau der reinen Vitoladens 300-C ab 01.01.24 noch erlaubt oder nicht?
Btw. Der Grund für die Bestellung liegt darin begründet, dass sowohl zwei Heizungsfirmen, der Schornsteinfeger und ein Energieberater meinten, eine Wärmepumpe sei nicht effizient in unserem großen Haus , die Kosten für Sanierung und Wärmepumpe würden locker bei 100.000 Euro liegen... und das, obwohl wir nicht in einer Bruchbude leben.
Gewiss auch nicht in einem gut sanierten Haus, unser Ölverbrauch ist moderat, da wir auch sparsam leben müssen.
Wir haben uns geschworen, wir werden unser Haus nicht (freiwillig) verlassen...
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.552
Meine Frage: Ist der Einbau der reinen Vitoladens 300-C ab 01.01.24 noch erlaubt oder nicht?
Stand meiner Kenntnis : Bevor die Kommunen ihre Wärmeplanung nicht offiziell abgeschlossen haben (frühestens 2026 in Großstädten über 100.000 Einwohner) geht jeder Einbau von Öl- oder Gasheizungen ohne die 65% erneuerbare Energien. Besondere Vorsicht ist im Bundesland Baden-Württemberg zu beachten, da es die grünen Idioten dort schon vor längerer Zeit angeschoben haben. Waschenlappen-Kretschmann sei Dank !
 

corsa

Experte
Mitglied seit
19.10.2016
Beiträge
2.175
Der Grund für die Bestellung liegt darin begründet, dass sowohl zwei Heizungsfirmen, der Schornsteinfeger und ein Energieberater meinten, eine Wärmepumpe sei nicht effizient in unserem großen Haus , die Kosten für Sanierung und Wärmepumpe würden locker bei 100.000 Euro liegen...
Lass dir das schriftlich bestätigen, das nützt dir vielleicht bei der Härtefallregelung
 
kolobezka

kolobezka

Profi
Mitglied seit
19.07.2022
Beiträge
1.511
Droht Enteignung durch EU-Zwangssanierung?

" Demnach sollen Hauseigentümer ihre Wohnhäuser, die nicht nach neu festgelegten Standards der Energieeffizienz saniert und wärmegedämmt werden, ab 2030 nicht mehr nutzen dürfen. "


Gebäudebestand
Auch bei den Renovierungszielen spricht sich ITRE für einen ambitionierten Pfad aus. Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 bzw. 2030 erreichen. Der Vorschlag der EU-Kommission nennt die Klassen F und E. "


co2.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

buschreiter

Mitglied seit
06.12.2022
Beiträge
245
Droht Enteignung durch EU-Zwangssanierung?

" Demnach sollen Hauseigentümer ihre Wohnhäuser, die nicht nach neu festgelegten Standards der Energieeffizienz saniert und wärmegedämmt werden, ab 2030 nicht mehr nutzen dürfen. "


Gebäudebestand
Auch bei den Renovierungszielen spricht sich ITRE für einen ambitionierten Pfad aus. Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 bzw. 2030 erreichen. Der Vorschlag der EU-Kommission nennt die Klassen F und E. "

Und wenn Du jetzt nicht nur das zitierst, was Dir in Deinen Kram passt, wird alles gut…der zitierte Satz ist die (falsche) Behauptung aus den unsozialen Medien, die in dem eigentlichen Artikel klargestellt und widerlegt wird. Das nur, bevor hier irgendwer auf den üblichen „Empörterbürgerzug“ aufspringt. Das sind eigentlich so typische Vorgehensweisen der Blaunen, wobei ich keine Absicht unterstellen möchte (aber nach dem Gesamteindruck Deiner Beiträge wohl könnte)!
 

JohnDoo

Threadstarter
Mitglied seit
21.01.2023
Beiträge
73
Lass dir das schriftlich bestätigen, das nützt dir vielleicht bei der Härtefallregelung
Ich habe gestern bzgl. der hier vielfach erwähnten Wärmebedarfsplanung unsere Kommune angeschrieben. Mal seh' n, wann die sich bequemen zu antworten und da ich mich nicht mit einer Frage zufrieden geben wollte, habe ich die selbe Frage 1:1 an die Kreisstadt geschickt. :thumbsup: Eine von beiden wird wohl Zeitnah antworten.

Ich hab' mal gerade Neugierde halber bzgl. der Einwohnerzahl gegoogelt und wäre fast vom Glauben abgefallen. Die reine Kreisstadt hat knapp 50.000 Einwohner und der gesamte Kreis mit allen Orten und Einzugsgebieten knapp über 300.000. Ich weiß aber nicht, ob man einen kompletten Kreis mit einer alleinigen Großstadt gleichsetzen darf.
 

JohnDoo

Threadstarter
Mitglied seit
21.01.2023
Beiträge
73
Zumindest unsere Kommune ist relativ fix. Nach spätestens einer Woche kam immer eine Antwort. Für die Kreisstadt mag das möglicherweise nicht gelten, die immerhin 300.000 Schäflein zu versorgen hat.
 

watis

Mitglied seit
13.09.2023
Beiträge
7
5. Beitrag ( damit ich einen Link setzen darf)
 

watis

Mitglied seit
13.09.2023
Beiträge
7
QUOTE="tricotrac, post: 291269, member: 3756"]
Stand meiner Kenntnis : Bevor die Kommunen ihre Wärmeplanung nicht offiziell abgeschlossen haben (frühestens 2026 in Großstädten über 100.000 Einwohner) geht jeder Einbau von Öl- oder Gasheizungen ohne die 65% erneuerbare Energien. Besondere Vorsicht ist im Bundesland Baden-Württemberg zu beachten, da es die grünen Idioten dort schon vor längerer Zeit angeschoben haben. Waschenlappen-Kretschmann sei Dank !
[/QUOTE]

Genau das steht auch in diesem Text :
Die Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien (65-Prozent-Regel) soll erst gelten, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das soll in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern Mitte 2026 der Fall sein und in kleineren Kommunen bis Mitte 2028.
Link:

In anderen Medien steht aber , dass die 65% Regel, bis auf wenige Ausnahmen, schon nächstes Jahr gilt!
Habe es noch am Montag auf der Vissmann Homepage gelesen , finde den Artikel spontan nicht.
 

watis

Mitglied seit
13.09.2023
Beiträge
7
Ausführlich ist es hier erklärt, wenn es denn wirklich so stimmt
65 % Erneuerbare Energien ab 2024

Also doch ein Vorteil, wenn die neue Gastherme oder Ölkessel vor 2024 eingebaut wird.
Wobei wir ja im März 23 den Vitoladens 300-C bestellt haben und bis 18.10.2024 einbauen dürfen , ohne unter die 65% Regel zu fallen , wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe. Unter der Voraussetzung natürlich, dass das wirklich stimmt, was da steht.

Meine Güte, ist das kompliziert
 
Zuletzt bearbeitet:

JohnDoo

Threadstarter
Mitglied seit
21.01.2023
Beiträge
73
Ich mache einen auf Vogel Straus. Denn selbst wenn ich all diese Dringlichkeit für bare Münze nehmen würde, muss erst mal ein Handwerker gefunden werden. Ach nee, geht ja nicht. OT: Heutzutage will ja jeder nur noch studieren. Andere Baustelle, sich dann aber über den Fachkräftemangel wundern. Wie dämlich muss man sein, selbst in den Polit-Talkshows, um das nicht zu kapieren. Und nein, das hat mit Neid nichts zu tun, sondern mit Weitsicht. Jede/r, die/der das erkennt, weiß das auch.
 
Thema:

Ist es erlaubt, im 30 Jahre Zeitfenster, noch eine gewöhnliche Heizung einbauen zu lassen ?

Ist es erlaubt, im 30 Jahre Zeitfenster, noch eine gewöhnliche Heizung einbauen zu lassen ? - Ähnliche Themen

  • Vaillant VKS 16/4-2 XEU noch erlaubt?

    Vaillant VKS 16/4-2 XEU noch erlaubt?: Hallo, wir haben ein Haus geerbt mit einer eingebauten Heizung Vaillant vks 16/4-2 xeu von 1994. Da ich kein Experte bin weiss ich nun nicht ob...
  • Aussenwand und Kaminanschluss Gasöfen noch erlaubt?

    Aussenwand und Kaminanschluss Gasöfen noch erlaubt?: hallo, an unseren älteren Immobilien gibt es noch Gasöfen,teilweise von 1964!, die an der Aussenwand o. dem Kamin angeschlossen sind. Diese haben...
  • Bestehende Ölheizung BJ 1992: Umrüstung auf NT-Technik erlaubt?

    Bestehende Ölheizung BJ 1992: Umrüstung auf NT-Technik erlaubt?: Zur Ausgangslage: Unser Dreifamilien-Mietshaus wird mit einer Öl-Zentralheizung (inkl. Warmwasser) betrieben. Baujahr des Hauses ist 1992...
  • Ab 2024 neue 100 % Ölheizung bei Holzofen erlaubt ?

    Ab 2024 neue 100 % Ölheizung bei Holzofen erlaubt ?: Hallo, ich werde aus dem neuen Gesetz nicht schlau. Wie ist der derzeitige Stand ? Wenn bei meiner reinen Ölheizung ab 2024 der Kessel kaputt...
  • Heizung in 2023 bestellt, aber Teile werden 2024 erst geliefert - Einbau erlaubt?

    Heizung in 2023 bestellt, aber Teile werden 2024 erst geliefert - Einbau erlaubt?: Guten Tag, ich habe eine neue Ölheizung bei unserem Heizungsbauer in Auftrag gegeben. Die Teile wurden bestellt, der Kredit ist von der Bank...
  • Ähnliche Themen

    Oben