Danke für die Antwort, aber wer prüft bzw. wer meldet oder teilt mir mit das es so ist. Das konnte bisher keiner beantworten.Der Vorbesitzer hat bezüglich der Heizung keinerlei Unterlagen hier gelassen und auf Nachfrage bei ihm keine Antwort darauf erhalten ausser er komme an seine Unterlagen nicht hin. Er ist in die USA verzogen.
Fakt ist das der Besitzstand 2002 Endete der Vorbesitzer das Haus 2004 kaufte, somit hätte er schon die Heizung tauschen müssen, da die 30 Jahre 2002 erreicht waren. Baujahr steht 1981 auf der Anlage. Alles sehr verwirrend.
Auszug aus der Gesetzeslage, was aber immer noch nicht erklärt wer das ganze überwacht und den Behörden meldet
Von der Pflicht zum
Heizungstausch ausgenommen sind Hausbesitzer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen schon seit 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnen. Während diese auch weiterhin mit der alten Technik heizen dürfen, müssen neue Eigentümer die Anforderungen der EnEV erfüllen. Was viele nicht wissen, ist, dass das neben Käufern auch Erben betrifft, die schon lange im Haus leben, bisher jedoch keine Eigentümer waren. All jene Personen haben nach dem Eigentumsübergang zwei Jahre Zeit, eine neue Heizungsanlage zu installieren.