totaler Laie
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Das neue GEG ist ja noch nicht fertig, von daher sind viele Details noch unklar. Aber was ich immer wieder lese: bei Eigentümerwechsel passiert anscheinend einiges was Pflichten angeht. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ein neuer Eigentümer 2 Jahre Zeit, um das neue GEG zu erfüllen. Dazu gehört anscheinend auch diese 65 % Regel bei Heizungen. Das würde ja bedeuten, dass funktionierende Heizungen doch rausgerissen werden müssen.
Bisher ist es ja so, dass 30 Jahre alte Heizungen getauscht werden müssen. Ausnahme: es handelt sich um Brennwertgeräte. Weitere Ausnahme: der Eigentümer wohnte schon vor Februar 2002 in der Hütte (sofern diese weniger als 3 Wohnungen hat).
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird also ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung. In beiden Fällen muss die Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit müsste bei Eigentümerwechsel also innerhalb von 2 Jahren de facto eine Wärmepumpe her.
Was bisher auch noch nicht geregelt scheint: wenn in einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentumswohnung mit eigener Etagengastherme diese 30 Jahre alt wird, dann muss die ausgetauscht werden. Da es ja noch keine Mini Wärmepumpen für den Balkon gibt, müsste dann eine Zentralheizung her. Natürlich als Wärmepumpe. Das ist ja auch im neuen GEG als Havarie geregelt. Nur: was ist mit den anderen Eigentümern, deren Gasheizung vielleicht erst vor 5 Jahren erneuert wurde?
Von daher meine konkrete Fragen:
wird ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung?
muss der Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren eine Heizung nach dieser 65 % Regel einbauen?
Es wäre übrigens schön, wenn dieser Thread nicht wieder zugemüllt würde mit Fundamentalkritik an den Grünen, dem Ukrainekrieg, Putin oder sonstigen politischen Geschichten. Das wird dann nämlich seitenlang unübersichtlich und Antworten auf interessante Fragen muss man dann suchen.
Bisher ist es ja so, dass 30 Jahre alte Heizungen getauscht werden müssen. Ausnahme: es handelt sich um Brennwertgeräte. Weitere Ausnahme: der Eigentümer wohnte schon vor Februar 2002 in der Hütte (sofern diese weniger als 3 Wohnungen hat).
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird also ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung. In beiden Fällen muss die Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit müsste bei Eigentümerwechsel also innerhalb von 2 Jahren de facto eine Wärmepumpe her.
Was bisher auch noch nicht geregelt scheint: wenn in einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentumswohnung mit eigener Etagengastherme diese 30 Jahre alt wird, dann muss die ausgetauscht werden. Da es ja noch keine Mini Wärmepumpen für den Balkon gibt, müsste dann eine Zentralheizung her. Natürlich als Wärmepumpe. Das ist ja auch im neuen GEG als Havarie geregelt. Nur: was ist mit den anderen Eigentümern, deren Gasheizung vielleicht erst vor 5 Jahren erneuert wurde?
Von daher meine konkrete Fragen:
wird ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung?
muss der Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren eine Heizung nach dieser 65 % Regel einbauen?
Es wäre übrigens schön, wenn dieser Thread nicht wieder zugemüllt würde mit Fundamentalkritik an den Grünen, dem Ukrainekrieg, Putin oder sonstigen politischen Geschichten. Das wird dann nämlich seitenlang unübersichtlich und Antworten auf interessante Fragen muss man dann suchen.