Heizung: Austauschpflicht bei Eigentümerwechsel?

Diskutiere Heizung: Austauschpflicht bei Eigentümerwechsel? im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Das neue GEG ist ja noch nicht fertig, von daher sind viele Details noch unklar. Aber was ich immer wieder lese: bei Eigentümerwechsel passiert...

totaler Laie

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Das neue GEG ist ja noch nicht fertig, von daher sind viele Details noch unklar. Aber was ich immer wieder lese: bei Eigentümerwechsel passiert anscheinend einiges was Pflichten angeht. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ein neuer Eigentümer 2 Jahre Zeit, um das neue GEG zu erfüllen. Dazu gehört anscheinend auch diese 65 % Regel bei Heizungen. Das würde ja bedeuten, dass funktionierende Heizungen doch rausgerissen werden müssen.

Bisher ist es ja so, dass 30 Jahre alte Heizungen getauscht werden müssen. Ausnahme: es handelt sich um Brennwertgeräte. Weitere Ausnahme: der Eigentümer wohnte schon vor Februar 2002 in der Hütte (sofern diese weniger als 3 Wohnungen hat).

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird also ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung. In beiden Fällen muss die Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit müsste bei Eigentümerwechsel also innerhalb von 2 Jahren de facto eine Wärmepumpe her.

Was bisher auch noch nicht geregelt scheint: wenn in einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentumswohnung mit eigener Etagengastherme diese 30 Jahre alt wird, dann muss die ausgetauscht werden. Da es ja noch keine Mini Wärmepumpen für den Balkon gibt, müsste dann eine Zentralheizung her. Natürlich als Wärmepumpe. Das ist ja auch im neuen GEG als Havarie geregelt. Nur: was ist mit den anderen Eigentümern, deren Gasheizung vielleicht erst vor 5 Jahren erneuert wurde?

Von daher meine konkrete Fragen:
wird ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung?
muss der Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren eine Heizung nach dieser 65 % Regel einbauen?

Es wäre übrigens schön, wenn dieser Thread nicht wieder zugemüllt würde mit Fundamentalkritik an den Grünen, dem Ukrainekrieg, Putin oder sonstigen politischen Geschichten. Das wird dann nämlich seitenlang unübersichtlich und Antworten auf interessante Fragen muss man dann suchen.
 
cephalopod

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Was willst denn hören, wenn noch nichts fest steht?
 

totaler Laie

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Dann wäre ja die ganze Diskussion, die hier seit Bekanntwerden des Koalitionsvertrags geführt wird, sinnlos. Weil: kann ja ganz anders kommen. Sich vorbereiten und Optionen ausloten ist nun mal wichtig.
 
tricotrac

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Dann wäre ja die ganze Diskussion, die hier seit Bekanntwerden des Koalitionsvertrags geführt wird, sinnlos.
Noch ist da nichts beschlossen oder nachgebessert. Erst wenn es im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, kann man die endgültige Fassung lesen.
Zur Zeit ist alles noch spekulativ.
 

totaler Laie

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totaler Laie

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Ah, ok, jetzt habe ich es selber gefunden. Ich habe einfach in dem oben verlinkten Gesetzentwurf die Suchfunktion genutzt und nach dem Wort Eigentümerwechsel gesucht. Da steht, dass es ja Ausnahmen für über 80-jährige bezüglich Heizungsaustausch gibt. Wenn es aber einen Eigentümerwechsel gibt, dann muss der neue Eigentümer innerhalb von 2 Jahren die Auflagen des neuen GEG erfüllen.
 

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Das neue GEG ist ja noch nicht fertig, von daher sind viele Details noch unklar. Aber was ich immer wieder lese: bei Eigentümerwechsel passiert anscheinend einiges was Pflichten angeht. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ein neuer Eigentümer 2 Jahre Zeit, um das neue GEG zu erfüllen. Dazu gehört anscheinend auch diese 65 % Regel bei Heizungen. Das würde ja bedeuten, dass funktionierende Heizungen doch rausgerissen werden müssen.

Bisher ist es ja so, dass 30 Jahre alte Heizungen getauscht werden müssen. Ausnahme: es handelt sich um Brennwertgeräte. Weitere Ausnahme: der Eigentümer wohnte schon vor Februar 2002 in der Hütte (sofern diese weniger als 3 Wohnungen hat).

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird also ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung. In beiden Fällen muss die Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit müsste bei Eigentümerwechsel also innerhalb von 2 Jahren de facto eine Wärmepumpe her.

Was bisher auch noch nicht geregelt scheint: wenn in einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentumswohnung mit eigener Etagengastherme diese 30 Jahre alt wird, dann muss die ausgetauscht werden. Da es ja noch keine Mini Wärmepumpen für den Balkon gibt, müsste dann eine Zentralheizung her. Natürlich als Wärmepumpe. Das ist ja auch im neuen GEG als Havarie geregelt. Nur: was ist mit den anderen Eigentümern, deren Gasheizung vielleicht erst vor 5 Jahren erneuert wurde?

Von daher meine konkrete Fragen:
wird ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung?
muss der Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren eine Heizung nach dieser 65 % Regel einbauen?

Es wäre übrigens schön, wenn dieser Thread nicht wieder zugemüllt würde mit Fundamentalkritik an den Grünen, dem Ukrainekrieg, Putin oder sonstigen politischen Geschichten. Das wird dann nämlich seitenlang unübersichtlich und Antworten auf interessante Fragen muss man dann suchen.
Alles falsch!!!
 
Defrost

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Das neue GEG ist ja noch nicht fertig, von daher sind viele Details noch unklar. Aber was ich immer wieder lese: bei Eigentümerwechsel passiert anscheinend einiges was Pflichten angeht. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ein neuer Eigentümer 2 Jahre Zeit, um das neue GEG zu erfüllen. Dazu gehört anscheinend auch diese 65 % Regel bei Heizungen. Das würde ja bedeuten, dass funktionierende Heizungen doch rausgerissen werden müssen.

Bisher ist es ja so, dass 30 Jahre alte Heizungen getauscht werden müssen. Ausnahme: es handelt sich um Brennwertgeräte. Weitere Ausnahme: der Eigentümer wohnte schon vor Februar 2002 in der Hütte (sofern diese weniger als 3 Wohnungen hat).

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird also ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung. In beiden Fällen muss die Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit müsste bei Eigentümerwechsel also innerhalb von 2 Jahren de facto eine Wärmepumpe her.

Was bisher auch noch nicht geregelt scheint: wenn in einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentumswohnung mit eigener Etagengastherme diese 30 Jahre alt wird, dann muss die ausgetauscht werden. Da es ja noch keine Mini Wärmepumpen für den Balkon gibt, müsste dann eine Zentralheizung her. Natürlich als Wärmepumpe. Das ist ja auch im neuen GEG als Havarie geregelt. Nur: was ist mit den anderen Eigentümern, deren Gasheizung vielleicht erst vor 5 Jahren erneuert wurde?

Von daher meine konkrete Fragen:
wird ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung?
muss der Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren eine Heizung nach dieser 65 % Regel einbauen?

Es wäre übrigens schön, wenn dieser Thread nicht wieder zugemüllt würde mit Fundamentalkritik an den Grünen, dem Ukrainekrieg, Putin oder sonstigen politischen Geschichten. Das wird dann nämlich seitenlang unübersichtlich und Antworten auf interessante Fragen muss man dann suchen.
totaler Laie, post: 277867, member: 21755"]
Das neue GEG ist ja noch nicht fertig, von daher sind viele Details noch unklar. Aber was ich immer wieder lese: bei Eigentümerwechsel passiert anscheinend einiges was Pflichten angeht. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ein neuer Eigentümer 2 Jahre Zeit, um das neue GEG zu erfüllen. Dazu gehört anscheinend auch diese 65 % Regel bei Heizungen. Das würde ja bedeuten, dass funktionierende Heizungen doch rausgerissen werden müssen.

Bisher ist es ja so, dass 30 Jahre alte Heizungen getauscht werden müssen. Ausnahme: es handelt sich um Brennwertgeräte. Weitere Ausnahme: der Eigentümer wohnte schon vor Februar 2002 in der Hütte (sofern diese weniger als 3 Wohnungen hat).

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird also ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung. In beiden Fällen muss die Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit müsste bei Eigentümerwechsel also innerhalb von 2 Jahren de facto eine Wärmepumpe her.

Was bisher auch noch nicht geregelt scheint: wenn in einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentumswohnung mit eigener Etagengastherme diese 30 Jahre alt wird, dann muss die ausgetauscht werden. Da es ja noch keine Mini Wärmepumpen für den Balkon gibt, müsste dann eine Zentralheizung her. Natürlich als Wärmepumpe. Das ist ja auch im neuen GEG als Havarie geregelt. Nur: was ist mit den anderen Eigentümern, deren Gasheizung vielleicht erst vor 5 Jahren erneuert wurde?

Von daher meine konkrete Fragen:
wird ein Eigentümerwechsel gleich gesetzt mit dem Einbau einer neuen Heizung?
muss der Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren eine Heizung nach dieser 65 % Regel einbauen?

Es wäre übrigens schön, wenn dieser Thread nicht wieder zugemüllt würde mit Fundamentalkritik an den Grünen, dem Ukrainekrieg, Putin oder sonstigen politischen Geschichten. Das wird dann nämlich seitenlang unübersichtlich und Antworten auf interessante Fragen muss man dann suchen.
 
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Was bisher auch noch nicht geregelt scheint: wenn in einer Eigentümergemeinschaft in einer Eigentumswohnung mit eigener Etagengastherme diese 30 Jahre alt wird, dann muss die ausgetauscht werden. Da es ja noch keine Mini Wärmepumpen für den Balkon gibt, müsste dann eine Zentralheizung her.
Natürlich gibt es auch kleine Wärmepumpen. Ob die an der Wand hängen oder auf dem Balkon stehen, ist egal.
 

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tricotrac

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Danke für das Beispielbild. Genauso sollte es nämlich nicht aussehen. Jede Veränderung am Gemeinschaftseigentum bedarf einer Zustimmung mindestens einer Mehrheit der einzelnen Miteigentümer. Selbst auf einem Balkon ist das zustimmungspflichtig, da die Außenwand durchdrungen werden muss zur Leitungsverlegung. Genauso wie die Montage von Markisen ; Verglasung des Balkons (Wintergarten) oder ganz aktuell Balkonkraftwerke.
 
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Wenn der Habeck aber mit seinen Ideen durch kommt, ist das aber die Zukunft. Da werden die Gesetze so gestrickt das es passt.
Wie man es sieht, gibt es schon die ersten Bilder vom neuen heizen. Kleine und größere Wärmepumpen.
 

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tricotrac

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Wenn der Habeck aber mit seinen Ideen durch kommt, ist das aber die Zukunft.
Der hat seine Zukunft bereits verzockt. Ich bin für sofortige Neuwahlen. Weg mit der grünen Familie und Freunde Mafia. Spätestens 2025 wird es bei diesem "Gesetz" die ein oder andere Rolle rückwärts geben müssen.
 

totaler Laie

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Danke für das Beispielbild. Genauso sollte es nämlich nicht aussehen. Jede Veränderung am Gemeinschaftseigentum bedarf einer Zustimmung mindestens einer Mehrheit der einzelnen Miteigentümer. Selbst auf einem Balkon ist das zustimmungspflichtig, da die Außenwand durchdrungen werden muss zur Leitungsverlegung. Genauso wie die Montage von Markisen ; Verglasung des Balkons (Wintergarten) oder ganz aktuell Balkonkraftwerke.
Die Erfahrung musste ich auch machen. Ich wollte in meiner Eigentumswohnung mal eine Klimaanlage installieren lassen, aber die Miteigentümer hatten Bedenken wegen Lärm. Deswegen wurde das nichts. Aber ich denke, dass eine Miniwärmepumpe für eine 85 qm Wohnung zum heizen und Warmwasserversorgung eher nicht zielführend ist. Aber vielleicht verbessert sich die Technik ja recht schnell. Der Bedarf ist ja da.
 
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