Das habe ich doch hier schon mehrfach geschrieben :
Grundlage ist der Paragraph 49 Absatz 2 Nr.2 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daraus leitet sich die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) mit dem Paragraphen 13 Absatz 2 ab. Dieser ist Basis deines Gasliefervertrags mit dem örtlichen Gasgrundversorger (Netzbetreiber). Mit deiner Unterschrift akzeptierst du die Fachbetriebspflicht für Gasleitungen und Gasgeräte. Alle SHK Fachbetriebe (Vertragsinstallationsunternehmen) müssen in einem Installateurverzeichnis beim Versorger gelistet sein, wenn diese an Gasgeräten oder Gasinstallationen arbeiten wollen. Des weiteren gibt es noch die
Technischen-
Regeln-
Gas-
Installation. Dort im Anhang des Arbeitsblatt G 600 Kapitel 5 "Betrieb und Instandhaltung" ist auch klar und deutlich definiert wer was darf.
Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasinstallation vorgenommen werden.
Inspektionen sind vom Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen.
Wartung und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen.
MERKE : Die Fachbetriebspflicht beginnt mit dem Eintritt der Gasleitung ins Gebäude und endet mit der Abgasmündung außerhalb. A L L E S dazwischen unterliegt der Fachbetriebspflicht.