Henry123
Threadstarter
- Mitglied seit
- 12.11.2023
- Beiträge
- 11
Hallo,
- mal ganz unabhängig von der Tatsache, dass man bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen darf -
ist es richtig, dass man eine neue Gas- oder Ölheizung in Bestandsgebäude noch bis Oktober 2024 einbauen kann und NICHT unter das GEG und den damit verbundenen Stufenplan (ab 2029 15% regenerativ etc.) fällt, WENN die Heizung vor 19.04.2023 beauftragt wurde? Ein Heizungsbauer nannte mir dies beiläufig.
Wenn ja, was wird hier als Nachweis benötigt und wer prüft dies?
Viele Grüsse
- mal ganz unabhängig von der Tatsache, dass man bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen darf -
ist es richtig, dass man eine neue Gas- oder Ölheizung in Bestandsgebäude noch bis Oktober 2024 einbauen kann und NICHT unter das GEG und den damit verbundenen Stufenplan (ab 2029 15% regenerativ etc.) fällt, WENN die Heizung vor 19.04.2023 beauftragt wurde? Ein Heizungsbauer nannte mir dies beiläufig.
Wenn ja, was wird hier als Nachweis benötigt und wer prüft dies?
Viele Grüsse