Gerhard4
Threadstarter
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- 20.04.2022
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- 144
Hallo zusammen,
wir heizen derzeit unser 1-FH (Baujahr 1955, 105 m² beheizt) mit einer Ölbrennwertheizung VIessmann Vitorondens 200-T (eingebaut 2022).
Da ab 2045 rein fossile Ölheizungen nicht mehr zulässig sein dürfen, suche ich nach einer Lösung, die danach noch zulässig ist.
1. Zum einen kann eine Ölhybridheizung mit 65% regnerativer Energie verwendet werden. Das heißt z.B., dass eine Wärmepumpe mit der vorhandenen Ölheizung kombiniert wird.
2. Weiterhin könnte auch eine neue Ölhybridheizung gekauft werden, die die 65% Klausel erfüllt.
3. Weiterhin könnte auch eine neue Gashybridheizung gekauft werden, die die 65% Klausel erfüllt. Wenn aus dem derzeitigen Gasnetz aber kein Gasgemisch kommt, das die 65% Klausel erfüllt, müsste man die Gashybridheizung als Flüssiggasheizung für biogenes Flüssiggas kaufen.
4. Weiterhin könnte man auch eine Flüssiggasheizung für biogenes Flüssiggas kaufen, um den 65%-Anteil abzudecken, und mit der vorhandenen Ölheizung kombinieren.
Für Variante 4 spricht, dass man gar keine Wärmepumpe bräuchte und auch der Stromverbrauch der Wärmepumpe wäre damit kein Thema.
Damit erübrigt sich auch eine Photovoltaik-Anlage zur Stromversorgung der Wärmepumpe und auch ein neues Dach als Voraussetzung für die Montage einer Photovoltaik-Anlage braucht man nicht. Eine zusätzliche Wärmedämmung des Hauses ist nicht erforderlich und auch keine Fussbodenheizung ist erforderlich. Die vorhandenen Heizkörper kann man ebenfalls ohne Veränderung weiterbenutzen.
Man würde das GEG mit 2 Verbrennern erfüllen: mit der Ölbrennwertheizung 35% und mit der biogenen Flüssiggasheizung die anderen 65%.
Man müßte also folgendes kaufen und installieren:
-- Tank für Flüssiggas
- Heizkessel für biogenes Flüssiggas
- Gemeinsame Steuerung für die beiden Kessel
- eventuell einen Wasserspeicher für das Heizungswasser, falls das unbedingt erforderlich ist.
Man könnte verzichten auf:
- Wärmepumpe
- Photovoltaikanlage
- neues Dach
- zusätzliche Wärmedämmung des Hauses
- Fussbodenheizung
Wie denken die anderen Eigentümer von älteren Häusern über diesen Vorschlag Nummer 4 ? Könnte man damit das GEG ab 2045 erfüllen ? Vorteil von 4. wäre auch, dass man mit 2 Brennstoffen den jeweils günstigeren auswählen kann.
Gruß Gerhard4
wir heizen derzeit unser 1-FH (Baujahr 1955, 105 m² beheizt) mit einer Ölbrennwertheizung VIessmann Vitorondens 200-T (eingebaut 2022).
Da ab 2045 rein fossile Ölheizungen nicht mehr zulässig sein dürfen, suche ich nach einer Lösung, die danach noch zulässig ist.
1. Zum einen kann eine Ölhybridheizung mit 65% regnerativer Energie verwendet werden. Das heißt z.B., dass eine Wärmepumpe mit der vorhandenen Ölheizung kombiniert wird.
2. Weiterhin könnte auch eine neue Ölhybridheizung gekauft werden, die die 65% Klausel erfüllt.
3. Weiterhin könnte auch eine neue Gashybridheizung gekauft werden, die die 65% Klausel erfüllt. Wenn aus dem derzeitigen Gasnetz aber kein Gasgemisch kommt, das die 65% Klausel erfüllt, müsste man die Gashybridheizung als Flüssiggasheizung für biogenes Flüssiggas kaufen.
4. Weiterhin könnte man auch eine Flüssiggasheizung für biogenes Flüssiggas kaufen, um den 65%-Anteil abzudecken, und mit der vorhandenen Ölheizung kombinieren.
Für Variante 4 spricht, dass man gar keine Wärmepumpe bräuchte und auch der Stromverbrauch der Wärmepumpe wäre damit kein Thema.
Damit erübrigt sich auch eine Photovoltaik-Anlage zur Stromversorgung der Wärmepumpe und auch ein neues Dach als Voraussetzung für die Montage einer Photovoltaik-Anlage braucht man nicht. Eine zusätzliche Wärmedämmung des Hauses ist nicht erforderlich und auch keine Fussbodenheizung ist erforderlich. Die vorhandenen Heizkörper kann man ebenfalls ohne Veränderung weiterbenutzen.
Man würde das GEG mit 2 Verbrennern erfüllen: mit der Ölbrennwertheizung 35% und mit der biogenen Flüssiggasheizung die anderen 65%.
Man müßte also folgendes kaufen und installieren:
-- Tank für Flüssiggas
- Heizkessel für biogenes Flüssiggas
- Gemeinsame Steuerung für die beiden Kessel
- eventuell einen Wasserspeicher für das Heizungswasser, falls das unbedingt erforderlich ist.
Man könnte verzichten auf:
- Wärmepumpe
- Photovoltaikanlage
- neues Dach
- zusätzliche Wärmedämmung des Hauses
- Fussbodenheizung
Wie denken die anderen Eigentümer von älteren Häusern über diesen Vorschlag Nummer 4 ? Könnte man damit das GEG ab 2045 erfüllen ? Vorteil von 4. wäre auch, dass man mit 2 Brennstoffen den jeweils günstigeren auswählen kann.
Gruß Gerhard4