Gebäudeenergiegesetz 2024 Erbschaft

Diskutiere Gebäudeenergiegesetz 2024 Erbschaft im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, Ich stehe gerade vor ein Problem. Das Haus meiner Eltern, welches zwar vor 7 Jahren saniert wurde, Neue Ölheizung sowie Dach und Fenster...

tom2e

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Hallo,

Ich stehe gerade vor ein Problem. Das Haus meiner Eltern, welches zwar vor 7 Jahren saniert wurde, Neue Ölheizung sowie Dach und Fenster erneuert. Soll nun an mich vererbt werden. Bzw. Bisher gehört mir die hälfte, die andere soll nun auch zu mir.

Der Hintergrund ist, dass nach meinem Kenntnisstand, auch vererbte Immobilien ab 2024 eine neue Heizung verbauen müssen. Was ja totaler Schwachsinn ist. Wenn z.b Die Ölheizung nur 2 Jahre alt wäre. Würde das für Erben oder Käufer bedeuten diese rauszuwerfen...


Meine Frage ist das so korrekt, müssen die Erben von Immobilien genau so wie neu gebaute oder gekaufte Immobilien ab 2024 eine Wärmepumpe verbauen ?

Zweite Frage kann man umgehen indem man noch in 2023 die Immobilie vererbt ?

Vielen Dank, Gruß Tom
 
Hausdoc

Hausdoc

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Der Hintergrund ist, dass nach meinem Kenntnisstand, auch vererbte Immobilien ab 2024 eine neue Heizung verbauen müssen.
Nein.

Erst nach 2045 könntest du Probleme bekommen.

Bis dahin darf jede Heizung nach Belieben eingebaut werden. Danach sollte man auf fossile Brennstoffe verzichten
 

tom2e

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PatDub

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Und das gilt ab 2024 im Falle einer Erbschaft dann nur für Konstanttemperaturkessel oder jegliche Form der Gas- und Ölheizungen, also auch Niedertemperatur- oder Brennwertkessel?
 
KlausJ

KlausJ

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Nun wie man zur Zeit in der Presse lesen kann ändern sich die Farben der Ampel fast täglich was das Thema angeht.
Also erstmal Füße still halten und abwarten....
 
tricotrac

tricotrac

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Nun wie man zur Zeit in der Presse lesen kann ändern sich die Farben der Ampel fast täglich was das Thema angeht.
Zeigt deren handwerkliche Unfähigkeiten auf. Und unsere Medienvertreter meinen auch jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf jagen zu müssen.
Besser wäre eine ordentliche Recherche zum Thema und ein unvoreingenommener Journalismus. Aber das kann man als Bürger und Steuerzahler von den modernen Tagelöhnern nicht erwarten.
 

Etamann

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um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, würde ich dieses Jahr vererben (Deine Eltern können sich ja Niessbrauch auf die 50% oder lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen)
 

PatDub

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um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, würde ich dieses Jahr vererben (Deine Eltern können sich ja Niessbrauch auf die 50% oder lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen)
Diese Frage hab ich mir eben auch gestellt. Macht es Sinn sicherheitshalber, vorab, zu vererben um diese Eventualität auszuschließen?
 

Etamann

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bei dieser (H)Ampelregierung macht m.E. alles Sinn, was man SELBST steuern kann
 

tom2e

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Das sehe ich, deshalb hab ich nochmals diesem Threads erstellt.

Es ist eh erst der Beginn einer Entwicklung M.m., welche u.a. die Degeneration, sieht man min. in den letzten 7 Jahrzehnten mit einschließt, sowie die Enteignung und die Entwurzelung.

Ich kann mir auch vorstellen, dass eine weitere Krise, EU weit, durch Blackouts oder Kriegszustände. Erstmal Notgesetze hervorbringt, welche Die Regierung festigt bzw. Die Wahlen aushebelt auf unbestimmte Zeit.

Oder Die EU von oben uns Regiert.
 

PatDub

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Wie ist denn überhaupt die aktuelle, gesetzliche Lage, wenn man einen Altbau erbt, der energetisch relativ schlecht dasteht? Welche gesetzlichen Pflichten gelten aktuell, wenn man Stand jetzt eine Immobilie erbt?
 

Etamann

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man konnte sich VOR Covid so vieles nicht vorstellen, was alles in einem demokratischen Land so passieren kann ....
 

Etamann

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Wie ist denn überhaupt die aktuelle, gesetzliche Lage, wenn man einen Altbau erbt, der energetisch relativ schlecht dasteht? Welche gesetzlichen Pflichten gelten aktuell, wenn man Stand jetzt eine Immobilie erbt?
was jetzt gilt:
was demnächst NOCH ZUSÄTZLICH gilt, steht ja noch nicht genau fest ....
 

PatDub

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Nagut, so wie es aussieht, müsste ich bei der betroffenen Immobilie die Zwischendecke zum Dachboden dämmen, der unbewohnt/unausgebaut ist. Soweit mir bekannt, ist da keine Dämmung verbaut, muss ich mal überprüfen. Im Zweifel würde es gesetzlich reichen, wenn ich ein bisschen Mineralwolle kauf und die auf dem Dachboden ausleg?
 

KarlZei

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Nagut, so wie es aussieht, müsste ich bei der betroffenen Immobilie die Zwischendecke zum Dachboden dämmen, der unbewohnt/unausgebaut ist.
Gemäß aktueller Gesetzeslage nur dann, wenn das Dach nicht entsprechend gedämmt ist.
Im Zweifel würde es gesetzlich reichen, wenn ich ein bisschen Mineralwolle kauf und die auf dem Dachboden ausleg?
Die Dämmung muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
 

PatDub

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Gemäß aktueller Gesetzeslage nur dann, wenn das Dach nicht entsprechend gedämmt ist.

Die Dämmung muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Das Dach an sich ist ungedämmt, zwischen Dachboden und Ziegel ist nichts. Ob die Zwischendecke schon gedämmt ist, muss ich mal prüfen.
 

Markustoe

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Wenn das keine 20cm Aufdeckendämmung (und die siehst du) dann ist die fällig
 
Defrost

Defrost

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Also unser Dachboden ist mit Spanplatten ausgelegt, und da drunter ist Mineralwolle. Das ist so 1998 gebaut worden.
Da ist also schon die obere Geschossdecke gedämmt.
 
Thema:

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