Gastherme in Mietwohnung defekt. Was kann man auf die Schnelle tun?

Diskutiere Gastherme in Mietwohnung defekt. Was kann man auf die Schnelle tun? im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Wir den Mietvertrag für unsere kleine Wohnung gekündigt und sind nur noch bis Ende März in der Wohnung. Naja, eigentlich sind wir auch jetzt nur...

fuego

Threadstarter
Mitglied seit
21.02.2022
Beiträge
22
Wir den Mietvertrag für unsere kleine Wohnung gekündigt und sind nur noch bis Ende März in der Wohnung. Naja, eigentlich sind wir auch jetzt nur noch zum Packen und Ausziehen drin. Als wir am Wochenende zum Ausräumen dort waren, ist unsere Vaillant Gastherme leider nicht mehr angesprungen. Ist jetzt ein wirklich denkbar ungünstiger Zeitpunkt. Gewartet wurde die Therme das letzte Mal im Spätsommer 2021, also noch nicht so lange her. Es wurde damals aber wirklich nur eine Wartung und keine Reparaturen durchgeführt und keine Verschleißteile getauscht. Ich befürchte, dass irgendwas kaputt gegangen ist.

Der Installateur, der die letzte Wartung durchgeführt hat, ist irgendwie nicht erreichbar. Und uns läuft die Zeit davon. Ich nehme an, selbst machen kann man nicht viel? Und welches Vorgehen wäre jetzt das Beste, sich an den Werkskundendienst oder an ein privates Unternehmen wenden? Oder an den Vermieter? Laut Mietvertrag darf die letzte Thermenwartung bei der Wohnungsrückgabe nicht länger als ein Jahr her sein. Das würden wir erfüllen. Aber kaputt ist die Therme halt gerade trotzdem und selbst wenn wir nur zum Packen und Möbel zerlegen in Wien in der Wohnung sind, ist's halt doch unangenehm kalt.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.562
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
IHR habt alles getan was zu tun war. Informiert den Vermieter, da muss ER sich drum kümmern. Teilt ihm allles mit was die Anlage an Infos hergibt: Anlagendruck, ggf Fehlermeldungen, evtl Auffälligkeiten. Mehr geht nicht.
 

fuego

Threadstarter
Mitglied seit
21.02.2022
Beiträge
22
Kennst du dich mit der rechtlichen Situation in Österreich aus? Ich bin mir nicht so sicher, ob nicht kleinere Reparaturen bei längerer Mietdauer von den Mietern zu tragen sind.

Wir sind jetzt bis Freitag nicht mehr vor Ort in der Wohnung, alle Details kann ich also an den Eigentümer nicht weiterleiten. Aber du hast sicher Recht, dass es am Besten ist, wenn man das jetzt über den Wohnungseigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung laufen lässt oder das weitere Vorgehen zumindest abspricht. Auf einer hohen Rechnung sitzen bleiben will ich nämlich auch nicht. Meinen Erfahrungen aus der Vergangenheit nach wurde es aber bislang noch nach jeden Auszug ein Drama mit den Ex-Vermietern...
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.562
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Wie das im Feinen dann genau rechtlich ist weiß ich nicht, idR regelt das der Mietvertrag. Ist halt immer die Frage was ist verhältnismäßiges Handeln, was ist zuzumuten. Solange der Ausfall nicht durch nachgewiesenen Falschbetrieb entstanden ist würd ich sagen kann man Euch das nicht anlasten dass das Ding vielleicht einfach nur alt ist. Da zum Glück grad eh kein großer Schaden im Sinne von Ausfall bei Vollnutzung ist muss man eigentlich noch froh sein, dass es dann zeitlich nicht gar so sehr pressiert
 

fuego

Threadstarter
Mitglied seit
21.02.2022
Beiträge
22
Stimmt schon, einen totalen Zeitdruck haben wir nicht. Aber bei möglichen Terminen sind wir leider doch eingeschränkt. Wir sind schon in unser neues Zuhause übersiedelt und arbeiten auch in der Nähe vom neuen Wohnort. Bei einem Reparaturtermin müssten wir schauen, wie wir das zeitlich regeln könnten. Installateure und Werkskundendienste werden wahrscheinlich am Wochenende nicht oder nur gegen Aufpreise arbeiten.

Ich werde heute nach Feierabend den Vermieter telefonisch kontaktieren und hoffe dann auf eine Lösung, die für uns alle passt.
 
cephalopod

cephalopod

Experte
Mitglied seit
05.10.2021
Beiträge
14.211
Wenn es eine "Kleinreparaturen"-Klausel gibt, dann MUSS sie im Mietvertrag stehen.
Ansonsten gehen ALLE Reparaturen an der Immobilie (und die Heizung zählt dazu) die NICHT vorsätzlich oder fahrlässig durch den Mieter zu verantworten sind, zu lasten des VER-Mieters.
Fahrlässig wäre z.B. in diesem Sinne das Unterlassen der Wartung. Trifft hier nicht zu.

Wichtig wäre eine SOFORTIGE Meldung an den Vermieter.
Bei einem Unterlassen könnten eventuelle Frostschäden dann tatsächlich zu Lasten der Mieter gehen.

Ein altersgemäßer Verschleiß der Mietsache ist üblich und in den Mietzins eingepreist.
Darüber hinaus kann der Vermieter solche Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hebe

Mitglied seit
20.02.2022
Beiträge
5
In Deutschland ist die Heizungsreparatur allein Sache des Vermieters. Ich weiß das, weil ich selbst Vermieter bin und gerade selbst das Problem habe.
Es gibt in den gültigen Mietverträgen zwar eine Kleinteileklausel, wo sich der Mieter finanziell beteiligen muß, das gilt aber bei Mietsachen, die oft benutzt werden, wie Türklinken, Elektroschalter etc. Das trifft auf eine Heizung ja nicht zu.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.509
Das trifft auf eine Heizung ja nicht zu.
Ach nein, die ist ja nur 24 Stunden und sieben Tage die Woche bei der Arbeit. Türklinken und Elektroschalter sind da noch ganz anderem Stress ausgesetzt. o_O
 

Hebe

Mitglied seit
20.02.2022
Beiträge
5
Die Heizung wird nicht 100 mal am Tag vom Mieter angefasst!
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.509
Die Heizung wird nicht 100 mal am Tag vom Mieter angefasst!
Taktet aber 100 mal am Tag, weil die falsch betrieben wird ; weil das Gerät überdimensioniert ist ; weil der Mieter nie in die Bedienung seines Wärmeerzeugers unterwiesen wurde.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.562
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
weil der Mieter nie in die Bedienung seines Wärmeerzeugers unterwiesen wurde.
Weil auch DAS das Problem in der Sache an SICH ist und somit allein dem Eigentümer zufällt. Ein Mieter MUSS sich NICHT um einen optimalen Anla-genbetrieb kümmern. Allein schon WEISS er hierüber NICHTS weil ja alle über-hebliche großkotzigen pflicht-beteiligten PENNER: Eigentümer, Kunden-dienst, Schornsteinfeger SELBST nichts dazu anstoßen, informieren oder beraten!
 

Techniker 2

Experte
Mitglied seit
26.10.2019
Beiträge
2.469
Um was für ein Hasengerät geht das Eigentlich hier....

1645471151777.png


Etwas mehr Informationen, welche Geräte Type dort Verbaut worden ist... Vielleicht kann so noch der Hase wieder zur Arbeit Überredet werden. Oder Trauert dieser Treue Hase über die gute Behandlung vom letzten Mieter...
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.562
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Ob man den Hasen überhaupt noch befragen kann...
1645471998210.png


kommt halt auch immer drauf an....

1645472048045.png
 
Thema:

Gastherme in Mietwohnung defekt. Was kann man auf die Schnelle tun?

Gastherme in Mietwohnung defekt. Was kann man auf die Schnelle tun? - Ähnliche Themen

  • Welche Gastherme könnt ihr empfehlen

    Welche Gastherme könnt ihr empfehlen: Wir benötigen eine neue Gastherme, welche könnt ihr da empfehlen?
  • Junkers Gastherme: Beim Nachbarn Temperaturanzeige zu hoch oder bei mir zu niedrig?

    Junkers Gastherme: Beim Nachbarn Temperaturanzeige zu hoch oder bei mir zu niedrig?: Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und wir haben alle die gleiche Gastherme von Junkers. Meine befindet sich bei mir im Bad, aber die...
  • gastherme (brennwert)/abluft/unterdruck

    gastherme (brennwert)/abluft/unterdruck: servus allseits und bitte um entschuldigung, ich bin völliger laie, darum die frage. ich wohne in einem zweifamilienhaus , oberer stock, und unser...
  • defekte Gastherme Junkers, verbaut 1984

    defekte Gastherme Junkers, verbaut 1984: Guten Morgen, ich schreibe im Auftrag meines Nachbarn. Wir wohnen in einem 6-Parteienhaus, er im DG. Er bekam nun die Abschlußrechnung für...
  • Raumthermostat + Regler an den Heizungen + Gastherme – Wie vorgehen?

    Raumthermostat + Regler an den Heizungen + Gastherme – Wie vorgehen?: Hallo liebes Forum, gerade war ein Techniker hier, um meine Gastherme zu reparieren und ich habe dann länger mit ihm über richtiges Heizen...
  • Ähnliche Themen

    Oben