Gasheizung 2023 eingebaut - Abnahme Schornsteinfeger 2024

Diskutiere Gasheizung 2023 eingebaut - Abnahme Schornsteinfeger 2024 im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Wenn man keine Argumente mehr hat, muss man persönlich werden. Also nochmal, das ist von dir ja? "Der HB hatte dich informieren müssen, das ist...

zardoz

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Anscheinend bist du einfach nur unfähig richtig zu verstehen und so ein bißchen auch für das normale Leben.
Wenn man keine Argumente mehr hat, muss man persönlich werden.

Also nochmal, das ist von dir ja?
"Der HB hatte dich informieren müssen, das ist seine Pflicht."

Wie leitest du aus deiner eigenen Aussage nun den schwarzen Peter ab, der bei mir liegen soll?
Li la aber du hättest ja AUCH...? Kindergarten. Ich bitte dich hier nichts mehr zu schreiben, du bist nicht weiterführend hilfreich.
 

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Experte
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Ich soll nichts mehr schreiben aber gleichzeitig stellst du mir eine Frage, du bist ja echt der Hit.
Wie unfähig zu verstehen kann man denn nur sein und so jemand schafft es ein Haus zu halten, echt unglaublich.
 

zardoz

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Ist eine rhetorische Frage. Die Antwort ist glasklar, du hast dir diametral widersprochen. In alle Richtungen geschossen, irgendwann haste mal Recht, nicht wahr?

Und ich hab dich dabei klar erwischt und nun wirste wieder persönlich. Hach ist ja der Hit, hach ist ja unglaublich. So jetzt kannste wirklich still sein. Keine Fragen mehr an dich, du "Experte". (nicht wahr? brauchste nicht beantworten. Aber irgendwie muss man ja auf 1126 Beiträge kommen in kurzer Zeit)
 
BrunoB

BrunoB

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Der Termin 01.01.2024, gilt Adhoc ersteinmal für Neubauten.

Bei Bestandsimmobilien gilt das GEG, sobald die Frist für kommunale Wärmepläne abläuft
oder ein Wärmeplan verabschiedet wurde.
Je nach Größe der Kommune ist das spätestens ab Juli 2026 oder Juli 2028.
So ist mein Stand.
 
tricotrac

tricotrac

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@zardoz : Ball flachhalten und friedlich bleiben. Grundsätzlich bist du als Anlagenbetreiber verpflichtet, das alles mit deiner Feuerstätte in Ordnung ist und auch zukünftig auch bleibt. Beim Tausch eines Wärmeerzeugers bist du in der Betreiberpflicht, sich um alles notwendige zu kümmern. Dafür bedarf es in der Regel fachliche Unterstützung eines beim örtlichen Gasgrundversorger zugelassenen Fachbetriebs. Erster Ansprechpartner ist immer der zuständige Bezirksbevollmächtigte, dann der gewünschte Fachbetrieb.
 

zardoz

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@zardoz : Ball flachhalten und friedlich bleiben. Grundsätzlich bist du als Anlagenbetreiber verpflichtet, das alles mit deiner Feuerstätte in Ordnung ist und auch zukünftig auch bleibt. Beim Tausch eines Wärmeerzeugers bist du in der Betreiberpflicht, sich um alles notwendige zu kümmern. Dafür bedarf es in der Regel fachliche Unterstützung eines beim örtlichen Gasgrundversorger zugelassenen Fachbetriebs. Erster Ansprechpartner ist immer der zuständige Bezirksbevollmächtigte, dann der gewünschte Fachbetrieb.
Ich bin friedlich, aber ich möchte mich auch nicht von jemandem belehren und beleidigen lassen, der hier unsinnige Aussagen tätigt und diese auch noch verteidigt. Eine seiner beiden Aussagen muss unsinnig sein, es ist logisch nicht anders erklärbar.

Ich hab mir mal kürzlich erst die TAF angeschaut. Ob die Querschnittsermittlung gem. DIN4705 gemacht werden soll oder ob der Schacht L30 oder F90 ist, kann ich nicht sagen. Sorry, aber mit gesundem Menschenverstand ist das wohl eher vom Heizungsmonteur auszufüllen (was er getan hat, aber erst danach, nicht davor). Inwiefern hätte ich das ausfüllen können und losschicken sollen?

Dass der Eigentümer eine gewissen Mitverantwortung hat sicher. Ich werd mich allein schon aus Eigeninteresse nicht schlafen legen, wenn ich Gasgerüche wahrnehmen. Aber L30 und DIN4705? Ich bitte euch.
 
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corsa

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Der Termin 01.01.2024, gilt Adhoc ersteinmal für Neubauten
Auch für Bestandsgebäude. Stufenplan bei Einbau vor der Bekanntgabe der Wärmeplanung. Bei Einbau danach 65% EE pflicht. Für gasetagenheizungen gelten wieder andere fristen
 

zardoz

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Auch für Bestandsgebäude. Stufenplan bei Einbau vor der Bekanntgabe der Wärmeplanung. Bei Einbau danach 65% EE pflicht. Für gasetagenheizungen gelten wieder andere fristen
Ich könnte nicht mal sagen, ob in meiner Stadt schon ein Wärmeplan vorliegt. Die Nachrichten dazu sind verschwurbelt ausgedrückt. "Es liegen erste Wärmepläne vor". Ja gut, aber ist das irgendwie offiziell oder hat nur jemand darüber gebrütet und einem Journalisten mal vorgezeigt? Ich weiß es nicht. Und ja, ist eine Gasetagenheizung.
 

corsa

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Ich könnte nicht mal sagen, ob in meiner Stadt schon ein Wärmeplan vorliegt. Die Nachrichten dazu sind verschwurbelt ausgedrückt.
Mit ziemlicher Sicherheit noch nicht. Die Wärmeplanung muss offiziell bestätigt und bekannt gegeben werden. Ich würde sogar vermuten, dass die Kommune bei Verabschiedung dazu entsprechend Post versenden mit Informationen oder Links zur Wärmeplanung
 
tricotrac

tricotrac

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Für gasetagenheizungen gelten wieder andere fristen
Daran ist nun mal eindeutig zu erkennen, das Detailfragen bei den angeblichen Beratungszeiten zum GEG den Abgeordneten nicht ausreichende Informationszeiten eingerichtet waren. dieses ganze unausgegorene GEG gehört in die Mülltonne gekloppt, inclusive dieser unfähigen Hampel-Ampel-Regierung.
 

zardoz

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Auch für Bestandsgebäude. Stufenplan bei Einbau vor der Bekanntgabe der Wärmeplanung. Bei Einbau danach 65% EE pflicht. Für gasetagenheizungen gelten wieder andere fristen
Ich weiß nicht ob für Gasetagenheizungen was anderes gilt. Aber nun da 2023 schon eingebaut wurde und hoffentlich auch abgenommen wird, ist es wohl nicht so wichtig, es sei denn das Neugerät geht wirklich komplett kaputt in absehbarer Zeit. Die Regelungen bzgl Wasserstoff oder klimaneutrale Gase ist doch utopisch, solche Leitungen gibt es hier nicht.
 

zardoz

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@zardoz Grundsätzlich bist du als Anlagenbetreiber verpflichtet, das alles mit deiner Feuerstätte in Ordnung ist und auch zukünftig auch bleibt. Beim Tausch eines Wärmeerzeugers bist du in der Betreiberpflicht, sich um alles notwendige zu kümmern. Dafür bedarf es in der Regel fachliche Unterstützung eines beim örtlichen Gasgrundversorger zugelassenen Fachbetriebs. Erster Ansprechpartner ist immer der zuständige Bezirksbevollmächtigte, dann der gewünschte Fachbetrieb.
Theorie und Praxis scheinen aber weit auseinander zu klaffen. Den Schornsteinfeger hats überhaupt nicht interessiert, es wurde mit keinem Wort erwähnt, dass der TAF-Antrag vom Monteur erst nach dem Einbau zugeschickt wurde. Dass der Heizungsmonteur-Meister den ich per myhammer beauftragt habe, beim örtlichen Gasgrundversorger zugelassen war oder nicht, hat auch niemanden interessiert. Bezirksbevollmächtigte, Gasgrundversorger, der Wärmepumpen-Papst auf dem Weg zur Heiligsprechung oder wer auch immer. In der Praxis, jedenfalls in meinem Fall...naja ich glaube manche Leute lieben es einfach sich zu verkünsteln. Das soll in Deutschland ja manchmal vorkommen. Dass jmd in seinem Bereich einen Meisterbrief erhält, scheint in Deutschland jedenfalls niemanden mehr zu interessieren. Ich hab schließlich nicht Onkel Klaus aus Bottrop-Kirchhellen zum Einbau gerufen...

Zu den anderen Diskussionen: Es wurde auch nicht mal ansatzweise gefragt warum wieder Heizwert und nicht Brennwert. Ebenfalls keine Andeutungen zur Wärmepumpe, kein Wort über Fernwärme, kein Wort über irgendwelche Wärmepläne der Stadt, nix. Ich hab meine Situation nach einer Weile komplett von mir aus erklärt, ich bekam nur Kopfnicken und 100% Zustimmung, sogar viel nettes Lächeln und am Ende das Alles-OK und dass die neue Gastherme hervorragend verbrennt und die Abgase alle im Kamin landen wie es soll.
 

Techniker 2

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Zitat: Dass der Heizungsmonteur-Meister den ich per MyHammer beauftragt habe,

Zitat: ich bekam nur Kopfnicken und 100% Zustimmung,

Sicherlich von (auch) diesem Fachmann....

1699999052079.jpeg


Zitat: Hat auch niemanden interessiert. Bezirksbevollmächtigte, Gasgrundversorger,
der Wärmepumpen-Papst auf dem Weg zur Heiligsprechung oder wer auch immer.

1699999007860.jpeg


Ps. Unsere Forum-Kollegen, wissen schon genau was damit gemeint ist, haltet euch von so ein Kunden (wenn möglich) fern...
 
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zardoz

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Ich weiß nicht was du mit den Bildchen ausdrücken möchtest, aber wie auch immer die neue Gasheizung ist nun offiziell und absolut kritiklos abgenommen worden. Die hier von manchen "Experten" verbreitete Panik wegen Stilllegung erachte ich jetzt nachträglich eher als entlarvend witzig!
 
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tricotrac

tricotrac

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Hoffentlich rückt dir der Gasgrundversorger (Netzbetreiber) mal auf deinen Pelz. Der darf auch dich nach zeitlicher Voranmeldung besuchen kommen.
Der fragt auch neugierigerweise nach der Gasanmeldung und / oder der Rechnung des einbauenden Fachbetriebs. Passt da irgendetwas nicht, dann wird es sehr eng für dich als Anlagenbetreiber.
 

zardoz

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Hoffentlich rückt dir der Gasgrundversorger (Netzbetreiber) mal auf deinen Pelz. Der darf auch dich nach zeitlicher Voranmeldung besuchen kommen.
Der fragt auch neugierigerweise nach der Gasanmeldung und / oder der Rechnung des einbauenden Fachbetriebs. Passt da irgendetwas nicht, dann wird es sehr eng für dich als Anlagenbetreiber.
So ein Gerede! Bedenkenträgerei und leider auch wieder Wichtigtuerei die ich bereits kritisiert habe. Manche "Experten" lassen sich aber ungern kritisieren, auch dann wenn sich rausgestellt hat, dass sie komplett im Unrecht waren.

Der Schornsteinfeger sollte mir das Ding schon abschalten, ist nun leider nicht passiert. Und jetzt? Jetzt hoffen hier manche, dass die Stadtwerke eure Rache umsetzen, die Infrastruktur um die neue Gastherme abschalten. Viel destruktive Phantasie hier im Forum, nun von einem "Fachmann". Die "Experten" haben sich ja schon blamiert, jetzt zieht man sich sowas einfach mal aus der Ritze. Peinlich echt.

Und ja die Rechnung kann ich denen auch gern zeigen und jetzt? Ist die Verzweiflung schon so gross dass jemand mal angeprangert hat, dass hier ein paar Schwätzer unterwegs sind? Jetzt kommen andere Schwätzer und erfinden erneut irgendwas. Ja theoretisch kann alles sein, kann auch sein dass mein Keller radioaktiv versucht ist. Klar, was aber auch sehr gut möglich ist:

Wenn ein Psychologe dich nach zeitlicher Voranmeldung besuchen kommt...passt da irgendetwas nicht, dann wird es sehr eng für dich als freie Privatperson.
 
tricotrac

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Beitrag der Administration gemeldet wegen Beratungsresistenz.
 

zardoz

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Dann melde bitte auch die "Experten und Fachmänner" hier, die von einer 100%-igen Heizungsabschaltungen daherreden, wegen Gründen, die den Schornsteinfeger nicht mal ansatzweise interessiert haben. Schon komisch. Hauptsache Panik gemacht, einen auf Experten gemacht und einen weiteren Zähler in Richtung Superexperte gemacht.

Aber nun kommt ja der Gasgrundversorger, wegen Gründen, zu 100%? Achso nur hoffentlich...auf Gesetzesgrundlage "hoffentlich durch Fachmann". Mehr Emotion als Ahnung ist immer problematisch.
 
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