Candy
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Ich habe ein Urteil vom LG Frankfurt aus 2011 gelesen dass eine Heizung als Bauwerk gesehen wird,
genau wie ein Gebäude, und damit verbunden ist. Dementsprechend sei auch die Gewährleistung bzw.
Garantie gemäss BGB 5 Jahre (Werkvertrag). Ich weiss jedoch nicht ob dies weiterhin gültig ist?
Weiss einer verbindlich mehr?
Danke und Grüsse
Candy
genau wie ein Gebäude, und damit verbunden ist. Dementsprechend sei auch die Gewährleistung bzw.
Garantie gemäss BGB 5 Jahre (Werkvertrag). Ich weiss jedoch nicht ob dies weiterhin gültig ist?
Weiss einer verbindlich mehr?
Danke und Grüsse
Candy