Austauschpflicht

Diskutiere Austauschpflicht im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, in unserem Haus ist aktuell eine Ölheizung der Firma Buderus (BJ 1979) verbaut. Laut Typenschild ist es ein Ecomatic Kessel...

Rolama

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Hallo zusammen,

in unserem Haus ist aktuell eine Ölheizung der Firma Buderus (BJ 1979) verbaut.
Laut Typenschild ist es ein Ecomatic Kessel 03.10/43. Eigentumsübernahme fand aktuell (2024) statt

Wir versuchen gerade herauszufinden, ob die Heizung von der Austauschpflicht nach EnEV betroffen ist.
Der zuständige Kaminkehrer hat uns mitgeteilt dass unser Kessel von der Austauschpflicht betroffen sei, konnte es nicht ausreichend begründen. Ein „Weil es eben so ist…“ reicht mir nicht aus. Ich habe erfahren, dass NT-Kessel von der Austauschpflicht nicht betroffen sind. Leider kann mir bisher keiner sagen ob es sich hierbei um ein NT-Kessel handelt.

Nun eben ein Versuch im Forum, Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Ich danke euch schon vorab für eure Antwort
 

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buschreiter

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Hier steht (fast) alles: § 72 GEG - Einzelnorm § 73 GEG beinhaltet eine weitere Ausnahme.
 

buschreiter

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Ergo: Konstantkessel muss raus, Niedertemperatur- oder Brennwert dürfen bleiben.
 
tricotrac

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Stand meiner Kenntnis ist der hier gezeigte Wärmeerzeuger ein Konstanttemperaturkessel. Die angebauten Regelungselemente können den Kessel nicht mit gleitender Kesselwassertemperatur fahren. Sondern nur ein nachgeschaltetes Mischventil für die Heizkreisregelung. Unabhängig davon gehört so eine Energievernichtungsmaschine in den Schrottcontainer.
 

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Ein Foto vom Typenschild des Brenners hilft da wenig!

Ab Kauf hast du 2 Jahre Zeit die Anlage zu tauschen, macht auch so langsam Sinn nach 45 Jahren bzw. dann 47 Jahren.
 
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buschreiter

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Stand meiner Kenntnis ist der hier gezeigte Wärmeerzeuger ein Konstanttemperaturkessel. Die angebauten Regelungselemente können den Kessel nicht mit gleitender Kesselwassertemperatur fahren. Sondern nur ein nachgeschaltetes Mischventil für die Heizkreisregelung. Unabhängig davon gehört so eine Energievernichtungsmaschine in den Schrottcontainer.
Ich denke auch! NT kamen so Mitte der 80iger…Ein neues Gerät amortisiert sich ziemlich flott, denke ich und man tut nebenbei noch etwas für die Umwelt.
 
cephalopod

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Wir versuchen gerade herauszufinden, ob die Heizung von der Austauschpflicht nach EnEV betroffen ist.
Die Austauschpflicht ergibt sich gemäß GMV(*)
Dringend !


(*)
GMV = Gesunder Menschenverstand
 

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Ich denke auch! NT kamen so Mitte der 80iger…Ein neues Gerät amortisiert sich ziemlich flott, denke ich und man tut nebenbei noch etwas für die Umwelt.
Der 03.10 war offiziell ab 1985 ein Niedertemperaturkessel.
Das sich ein neues Gerät relativ flott amortisiert und man etwas für die Umwelt tut, kann man so pauschal nicht sagen.
 

buschreiter

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Der 03.10 war offiziell ab 1985 ein Niedertemperaturkessel.
Das sich ein neues Gerät relativ flott amortisiert und man etwas für die Umwelt tut, kann man so pauschal nicht sagen.
Der hier aufgeführte ist Baujahr 1979! Und der Rest…nun ja…
 
tricotrac

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Das Buderus aber lange gebraucht hat eine witterungsgeführte Regelung dafür in den Markt zu bringen.
Viessmann konnte das ab 1981 mit dem Vitola-biferral und den analogen Regelungen Trimatik und Tetramatik.
 

Brennwärter

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Das Ding ist witterungsgeführt, also NT und damit nicht austauschpflichtig. Bedienfeld, unterste Reihe, mittleres der 3 Teile. Das ist der Regler. Dürfte der Vorgänger der Ecomatic UMB sein. Steinalt, aber vorhanden, und damit ist die Austauschpflicht zum Fenster raus. Ob du die möhre dennoch raus wirfst, weil sie oll, ineffizient und abgenutzt ist, steht auf 'nem anderen Blatt, aber müssen tust du damit erstmal nix. Du darfst das Ding nach aktueller Gesetzeslage auch noch bis 2100 drin lassen, stellt sich halt nur die Frage, ob man das auch sollte.
 
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tricotrac

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Das Ding ist witterungsgeführt, also NT und damit nicht austauschpflichtig. Bedienfeld, unterste Reihe, mittleres der 3 Teile. Das ist der Regler.
Für den nachgeschalteten Mischer.

Dürfte der Vorgänger der Ecomatic UMB sein.
Ich melde da Zweifel an.

Steinalt, aber vorhanden, und damit ist die austauschpflicht zum Fenster raus.
Ich bin da anderer Meinung. Aber eigentlich völlig egal. Solch eine Energievernichtungsmaschine gehört in den Schrottcontainer.
Der hat doch Abgastemperatur bis zum Abwinken.
 

Brennwärter

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Für den nachgeschalteten Mischer.

Ich melde da Zweifel an.
In diesem thread auf den letzten 2 Bildern kannst du schön eine baugleiche Regelung sehen:
DINGEND!!Buderus Heizung Ölheizung Loganatherm Ecomatic: Fußbodenheizung und Heizkörper kalt.

Ich bin da anderer Meinung. Aber eigentlich völlig egal. Solch eine Energievernichtungsmaschine gehört in den Schrottcontainer.
Der hat doch Abgastemperatur bis zum Abwinken.
Kommt m.M.n. drauf an. Ich habe schon so olle Kisten mit 160° AGT und mit 400° AGT gesehen. Verschlissen ist das teil auf jeden Fall, aber ob's effizienter als z.B. ein Biferral ist, kommt doch erheblich auf Wartung und Einstellung an. Habe selber schon Kessel von 380° auf 180° runterbekommen, nur durch Wartung und Brennereinstellung. Eine richtige Antwort, wie 💩 dieser Kessel denn nun ist, liefert wohl nur ein Bild vom weißen Schornizettel oben links am Kessel.
 

1731

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Das Ding ist witterungsgeführt, also NT und damit nicht austauschpflichtig. Bedienfeld, unterste Reihe, mittleres der 3 Teile. Das ist der Regler. Dürfte der Vorgänger der Ecomatic UMB sein. Steinalt, aber vorhanden, und damit ist die Austauschpflicht zum Fenster raus. Ob du die möhre dennoch raus wirfst, weil sie oll, ineffizient und abgenutzt ist, steht auf 'nem anderen Blatt, aber müssen tust du damit erstmal nix. Du darfst das Ding nach aktueller Gesetzeslage auch noch bis 2100 drin lassen, stellt sich halt nur die Frage, ob man das auch sollte.
Da kann man sich jetzt streiten wenn man möchte. Es gibt eine Liste wo aufgeführt ist, ab wann welcher Kessel NT ist und der Buderus 03.10 ist es ab 1985.
Falls du fragst, ich habe diese Liste nicht zur Hand.
 

Brennwärter

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Jepp, 600% Witterungsgeführt. Ecomatic UF in einem PGW418, sogar von Buderus damals als "Kesselregler" bezeichnet. Weiterhin kamen diese Kessel auch mit einem dicken Sticker "Niedertemperaturwärmeerzeuger". Das Schaltfeld GAB es auch als Konstantkessel, das Sah dann SO aus:

Ziemlich leer, wie man sieht.
 

G1967

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Letztlich - wenn man Betriebssicherheit möchte, muß das Ding raus. Wenn da ein Defekt auftritt kann mangels Ersatzteilen keiner mehr helfen. Und die heutigen jungen fachleute kennen das teil auch nicht mehr.
Man sollte auch bedenken, daß momentan erhebliche Lieferzeiten existieren. Wenn es wieder Öl sein muß, je nach Kessel 12 Monate....
 
tricotrac

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aber ob's effizienter als z.B. ein Biferral ist, kommt doch erheblich auf Wartung und Einstellung an.
Viessmann empfahl da immer eine Mindest-Abgastemperatur von 160°C einzuhalten. Aber nicht , weil der Wärmeerzeuger die brauchte, sondern um der sonst eintretenden Kaminversottung vor zu beugen.
 
Thema:

Austauschpflicht

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