Angebot für neue Gasheizung, Buderus oder Brötje?

Diskutiere Angebot für neue Gasheizung, Buderus oder Brötje? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, ich brauche einen Rat von Euch. Ich habe zwei Angebote vorliegen für eine neue Brennwert Gasheizung. 1. - Buderus Logamax plus GB...

Johnny

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Hallo zusammen,
ich brauche einen Rat von Euch. Ich habe zwei Angebote vorliegen für eine neue Brennwert Gasheizung.
1. - Buderus Logamax plus GB 172 i. 2 mit BC400
2. - Brötje Gas-Brennwertkessel WGB EVO 15 I
Gebäudeangaben: Reihenhaus von 1979, modernisiert, gut gedämmt, 150m² beheizte Fläche, 1 Heizkörperkreis, ohne Warmwasser
Bei den Angeboten ist der Preis ist fast identisch.
Ich habe keine Erfahrung mit der Gasheizung. Bis jetzt ist noch eine über 30 Jahre alte Ölheizung am laufen...

Was würdet ihr mir empfehlen?
 

Heizungsdoc

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Buderus als Systempaket mit 5 Jahren Garantie. Vielleicht den 182 er nehmen. Der kann weiter runtermodulieren. Ist besser gegen das Takten. Identisches Gerät aber mit Beschichtung im Kesselkörper. Deswegen bessere Modulation.
 

Johnny

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Danke für deine Meinung. Das Systempaket mit 5 Jahren Garantie war in dem Angebot dabei..
 
Dr Schorni

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Hoffentlich war im Angebot auch der hydraulische Abgleich mit drin. War bekanntlich letztes Jahr in allen Medien und ist technische wie rechtliche PFLICHT, andernfalls ist seine Leistung per se mangelhaft und die Anlage wird NIE die zu erwarteten Verbesserungen und Einsparungen bringen. Es gibt KEIN "Plug-and-play" mehr wie vor 50 Jahren!
 

Wuxel

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Möglicherweise sind diese Infos an mir vorbeigegangen, aber sofern es sich um ein Einfamilienhaus handelt bzw. das Haus nur eine Wohnung hat, wovon ich bei einem Reihenhaus mit 150m² ausgehe, kenne ich bisher keine gesetzliche Grundlage oder Regelung, die einen hydraulische Abgleich für Einfamilienhäuser oder Häuser in denen nur eine Wohnung existiert VERPFLICHTEND vorsieht.
 
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Heizungsdoc

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Genauso sieht es aus. Ein und Zweifamilienhäuser sind nicht verpflichtend. Man kann muss aber nicht. Ein thermischer Abgleich würde aber mindestens Sinn machen.
 

Johnny

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Der hydraulische Abglech hat man mir optional in dem Angebot unterbreitet
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Der rechtliche Sachverhalt ist aber nunmal eindeutig. Wer sich als Fachmann darstellt ist an fachliche Arbeitsausführung gebunden.
Es geht hier ja auch nicht um die Erfüllung einer ledigen Pflicht für andere sondern um die Zielerreichung der notwendigen Effizienz für die eigene Anlage. Wie mit dem Anschnallen im Auto: wer klaren Verstand hat schnallt sich an, nur Deppen machen das widerwillig wegen dem Bußgeld.
 

Wuxel

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Naja der rechtliche Sachverhalt ist zumindest nicht so wie von Dir geschrieben. Rechtlich gibt es nämlich keine PFLICHT einen hydraulischen Abgleich im Reihenhaus durchzuführen. Mir ist dazu bisher keine Regelung bekannt, die das rechtlich oder gesetzlich im Einfamilienhaus oder Reihenhaus vorschreibt.
Ganz konkret ist bei Gebäuden mit weniger als sechs Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend.
Ob ein hydraulischer Abgleich technisch in einem Einfamilienhaus oder Reihenhaus sinnvoll ist, ist sicherlich auch von den Voraussetzungen vor Ort im Haus abhängig. Es wird daher auch nicht immer bei einem Heizungstausch ein hydraulischer Abgleich zwingend notwendig sein, wenn die z.B. Heizungsanlage schon die maximale oder notwendige Effizienz erreicht. Was willst Du da mit einem hydraulische Abgleich noch an Effizienz erhöhen?
Deswegen wurde der hydraulische Abgleich vielleicht auch hier in diesem Fall optional Angeboten.

@Johnny
Wieviel soll denn der optional angebotene hydraulische Abgleich bei Dir kosten? Würde mich mal interessieren.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Dann hast Du es wohl leider nicht verstanden worum es beim hydraulischen Abgleich geht und alle anderen müssen dumm sein. Vielleicht mal noch ein bißchen googeln, da finden sich viele eingängige Erklärungen.
Deswegen wurde der hydraulische Abgleich vielleicht auch hier in diesem Fall optional Angeboten.
Das ist unlogisch, denn um sowas überhaupt zu bewerten müsste er die Anlage genau untersucht und nachgerechnet oder gar Messungen vorgenommen haben und dann gibts immernoch keinen Nachweis weils dazu gar keinen Bewertungsfaktor gibt.
Das ist alles dummes Geschwätz wie vor 40, 50 Jahren mit dem Sicherheitsgurt, wo manche Deppen sich darauf beriefen sie würden im Falle eines Unfalles ja durchs Fenster aus dem Auto in Sicherheit springen. :kopfnuss:
 
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KarlZei

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Naja der rechtliche Sachverhalt ist zumindest nicht so wie von Dir geschrieben. Rechtlich gibt es nämlich keine PFLICHT einen hydraulischen Abgleich im Reihenhaus durchzuführen.
Es ist richtig, dass es kein Gesetz gibt, das den Abgleich explizit fordert. Die Pflicht ergibt sich aus Sicht vieler aber aus Vorgaben/Forderungen gemäß technischen Regeln/Normen (aaRdT), GEG und im weiteren Sinne sogar BGB. Bei Verträgen nach VOB sowieso.
Das ist rechtlich aber eher ein Problem für den Heizungsbauer. Wenn der den Abgleich nicht macht, kann er schnell in eine 'Haftungsfalle' tappen. Siehe z.B. Urteil LG Verden.
Es wird daher auch nicht immer bei einem Heizungstausch ein hydraulischer Abgleich zwingend notwendig sein, wenn die z.B. Heizungsanlage schon die maximale oder notwendige Effizienz erreicht. Was willst Du da mit einem hydraulische Abgleich noch an Effizienz erhöhen?
Der Abgleich ist Voraussetzung für einen effizienten Betrieb und ohne Abgleich lässt sich die Effizienz der Anlage nicht vernünftig optimieren bzw. bewerten.
 

Wuxel

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Dann hast Du es wohl leider nicht verstanden worum es beim hydraulischen Abgleich geht und alle anderen müssen dumm sein. Vielleicht mal noch ein bißchen googeln, da finden sich viele eingängige Erklärungen.
Nein ich glaube Du hast leider nicht wirklich verstanden worum es bzw. um welche Aussage von Dir es konkret geht. Es geht konkret darum, dass Du hier die Behauptung aufgestellt hast, dass ein hydraulischer Abgleich im Einfamilienhaus oder Reihenhaus eine rechtliche PFLICHT ist. Diese Behauptung von Dir ist, insbesondere wenn Du Dich auf die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" beziehst, die ja wohl mit deiner Bemerkeung "War bekanntlich letztes Jahr in allen Medien" gemeint gewesen sein muß, blödsinn. Denn Gebäuden mit weniger als sechs Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern sind von der Verordnung nicht erfaßt oder betroffen. Demzufolge ist dort auch der hydraulische Abgleich nicht rechtlich verpflichtend.
 

buschreiter

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Btw: Die zukünftige „Grundförderung“ für WP wird bei 30% liegen. Vielleicht, wenn man vorzeitig austauscht, 10% höher. Derzeit bei Austausch mit iSFP 40%. Kann der Lindner auch nicht meckern. Ach ja…an Sozialhilfeempfänger und Wohngeldempfänger im Eigenheim (wieviele sind das eigentlich?) gehen auch zusätzlich 10%. Ein Mieter kann sich dann zwischen Pest und Cholera entscheiden. Entweder topmoderne Heizung und hohe Miete oder Gas und hohe Nebenkosten. Das nenne ich mal sozialverträglich!
 
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