Zahlungsbedingungen Handwerker Wärmepumpe

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thofu

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Hallo,
ich habe einige Angebote für meinen Heizungstausch von Ölheizung auf WP.
Da soll ich 40% bei Auftragsannahme, 40% bei Materiallieferung und den Rest nach Inbetriebnahme zahlen.
Ist das inzwischen üblich?
Von meinem Hausbau kenne ich das anders, da habe ich immer häppchenweise nach Baufortschritt gezahlt.
Welche Erfahrungen habt ihr da?
VG Thomas
 
Austro-Diesel

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Vor zwei Jahren haben wir dem Heizungsinstallateur 10.000 Euro Anzahlung geleistet und den Rest (über 25.000 Euro) einige Monate (!) nach Fertigstellung und Inbetriebnahme.

Vor zwei Jahren wollte der PV-Dachdecker/Elektriker-Betrieb 35% Anzahlung, das erschien uns viel. Wir haben uns auf 20% des Angebots geeinigt. Es gab nach einem Jahr nach weitgehender Fertigstellung eine Zwischenrechnung, wovon wir wegen Ausführungsmängeln 20% einbehalten haben — sehr zum Unmut des Inhabers. Und gut war's, wir hätten bei vollständiger Bezahlung den Kerl nie wieder bei uns gesehen. Nach einem Jahr der Nachbesserungen ist alles zufriedenstellend abgeschlossen, die Endabrechnung bekamen wir vor zwei Wochen. In dieser Schlussrechnung wurde die Anzahlung großzügig "übersehen" und die musste noch korrigiert werden. Die Rechnungslegung war so nachlässig wie die Arbeiten.

Ich kann nur zu größter Vorsicht raten. Ganz ohne Vorleistung wird es nicht gehen, aber da sind einige "Spezialisten" unterwegs und man sollte sich gut überlegen, worauf man sich einlässt.
 
Hausdoc

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Ist das inzwischen üblich?
Leider ja..

Wir haben auch schon vereinzelt Kunden erlebt, die Geld für eine Wärmepumpenanlage aufgenommen hatten. Durch die teilweisen langen Lieferzeiten von Wärmepumpen, hatten diese "Experten" das Geld zwischenzeitlich anderweitig verplempert. Bei Rechnungsstellung war kein Geld mehr da:oops:
 
cephalopod

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Unbedingt eine Bankbürgschaft bei so großen Anzahlungen.
Es sollen nicht nur Auftraggeber ihr Geld verplempert haben, auch Handwerksbetriebe sind schon pleite gegangen.
Ist in unserer Firma absolut üblich und gängig.
Eine seriöse Firma sollte nichts dagegen haben.
 
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heizregelung

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Ich kann nur zu größter Vorsicht raten. Ganz ohne Vorleistung wird es nicht gehen, aber da sind einige "Spezialisten" unterwegs und man sollte sich gut überlegen, worauf man sich einlässt.
Handwerker, die Vorleistung haben wollen, sind höchst suspekt. Würde ich nie und nimmer machen. Das schreit ja gerade nach Betrug. Dann geh ich lieber zu einem anderen.
Habe ich hier auch noch von keinem gehört. Aber die habecksche Politik führt natürlich zur "Goldgräberstimmung" bei den Heizungsbauern und die Auswüchse nehmen immer weiter zu. Was da so mancher abrechnet mittlerweile ist sowieso unterirdisch. Da werden Leistungen abgerechnet, die nie erbracht wurden. Und mehrmals am Tag wird heimgefahren, weil ständig irgend was vergessen wird (wenn denen die Hand nicht angewachsen wäre, würden die die auch noch vergessen) - alles auf Kosten vom Kunden. Außerdem wird dem Kunden die Pause in Rechnung gestellt. Da gibt es grotten schwarze Schafe. Die verdienen sich Dank Habeck dumm und dämlich.
 
Austro-Diesel

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Nun, da kann ich nicht klagen: Die Rechnung stimmte inhaltlich mit den Arbeiten und dem eingesetzten Material bei PV-Anlage wie Heizung durchaus überein. Und dass bei Aufträgen im 40.000-Euro-Bereich mit entsprechendem Materialeinsatz eine gewisse Verbindlichkeit geschaffen werden soll, das ist ja nichts Ungewöhnliches.

Vor ein paar Wochen bei Hornbach neun neue hübsche Kassetten-Innentüren bestellt, Kaufpreis 4.700 Euro, Anzahlung 1.000 Euro. Finde ich okay.

In letzter Zeit wie auch noch aktuell muss man froh sein, wenn überhaupt einer kommt und einen Auftrag übernehmen will. Besonders Sanierungen sind nicht so gefragt.
 

heizregelung

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Vor ein paar Wochen bei Hornbach neun neue hübsche Kassetten-Innentüren bestellt, Kaufpreis 4.700 Euro, Anzahlung 1.000 Euro.
Hornbach ist ja auch kein Handwerker :) . Leider habe ich bei Handwerkern schon extrem schlechte Erfahrungen gemacht - erheblich mehr schlechte als gute. Ich würde gerne anderes berichten. Es gibt gute und anständige - ganz sicher und ohne Zweifel. Aber die kannst Du suchen wie die berühmte Stecknadel im Heuhaufen. Das zeigen auch immer wieder Berichte in Sendungen wie Markt oder Marktcheck und Co.
 
Austro-Diesel

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Na ja … wenn ich als Handwerker auf eigenes Risiko Material wie einen Kessel, Pufferspeicher, Brauchwasser-Wärmepumpe und den ganzen spezifischen Krimskrams, das nirgendwo sonst brauchbar ist, mit einem Einkaufspreis von vielleicht 15.000 Euro für eine Baustelle kaufen soll ohne, dass der Auftraggeber mir eine finanzielle Absicherung überlässt, dann lass ich das Geschäft eben. Viel zu heiß, die Sache.

Es geht nämlich auch umgekehrt, man besorgt die Teile und bis das Zeug geliefert wird hat sich der Kunde anders entschieden und man steht mit dem Material da.

Das ist eine leider immer schlimmer werdende Erfahrung mit der Kundschaft … frag mal in der Hotellerie, wieviel "Spaßreservierungen" die inzwischen haben.
 

CalibraTraum

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Bei unserem und vielen anderen, wenn nicht alle HB ist es so das er ein Sortiment hat welches er verkauft. Nimmt es der Kunde nicht, bekommt es einer der nächsten.
Lagerkosten fallen an, das ja, ansonsten eher geringes Risiko.
Extrawünsche gibt es nicht im großen Umfang,
Unserer macht nur Ökofen und Atmos, Puffer sind von TML und die Pumpen von Evenes/Wita.

Alles Standartprodukte.

Will ich ein anderes Setup, muss ich woanders hin.
 
Austro-Diesel

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Nun, alleine ETA hat ja ein Dutzend verschiedene Kessel für Pellets, Hackgut und Scheitholz in jeweils -zig verschiedenen Leistungsstufen, der günstigste kostet im Verkauf an die 9.000 Euro, nach oben geht's bis rund 20.000 Euro in der gängigen "Haushaltsgröße". Da auf einem "Langsamdreher" länger sitzen zu bleiben ist selbst bei so einer Sichtweise nicht völlig auszuschließen.

Im Endeffekt egal, real muss man sich eh am Angebot orientieren: Verlangen alle Anzahlung hat man eh keine Wahl. Umso besser, wenn es auch andersrum geht.
 

Etamann

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Anzahlung 15-20% fänd ich ok
und bei Materialanlieferung (bei Dir) hast ja für alle Fälle den großen Gegenwert schon bei Dir(!) stehen, könnte man hier also 60% sagen
und den Rest dann bei Abnahme/Inbetriebnahme
 
Austro-Diesel

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… und bei Materialanlieferung (bei Dir) hast ja für alle Fälle den großen Gegenwert schon bei Dir(!) stehen …
Da stellt sich die gute juristische Frage, ob der Krempel damit auch schon den Besitzer gewechselt hat! Denn wenn nicht nützt dir das im Fall einer Insolvenz wenig.
 

Etamann

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Übergabeprotokoll?
 
Austro-Diesel

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Ich müsste Jurist sein, um das mit Bestimmtheit sagen zu können. Eine Anzahlung und eine Teillieferung bedeuten nicht zwingend, dass die Sache auch ins Eigentum des Käufers gewechselt ist. Es gibt idR so etwas wie den Eigentumsvorbehalt in den AGBs.
 
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cephalopod

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Bankbürgschaft!


Lassen wir uns IMMER ausstellen, wenn wir teurere Maschinen bestellen und anzahlen.

Übrigens:
Solange DU die Ware nicht VOLLSTÄNDIG bezahlt hast, landet sie ggf. in der Insolvenzmasse.
Auch wenn sie schon bei dir eingebaut ist.
 
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wpuser

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Ist das inzwischen üblich?
Das hängt vom Betrag ab. WP´s werden ja derzeit zum Teil in Gold aufgewogen und die Summen stehen manchmal in keinem Verhältnis zum Gegenwert.

Um als Verbraucher sicher zu gehen, sollte Zug um Zug gelten. Der Händler bzw. Heizungsbetrieb muß sich ja gegen den Verbraucher ebenfalls absichern können. Wer allerdings Vorkasse verlangt, bevor er überhaupt auch nur einen Finger krumm macht, sollte gemieden werden. Wegen der Eigentumsverhältnisse sollte das Kleingedruckte unbedingt beachtet werden. Oft steht drin, daß alles Eigentum des Lieferanten bleibt, so lange dessen Forderungen nicht vollständig bedient sind. Dann bringt eine Zug um Zug Zahlung nichts, weil das bereits gelieferte Material kein Kundeneigentum wird.

Dann kommt es auch noch darauf an, ob ein Werksvertrag abgeschlossen wird, also für das funktionierende Endergebnis bezahlt wird, oder Material und Arbeit getrennt abgerechnet werden.

Persönlich würde ich bei Gattungsware (also Ware aus dem Regal) nichts anzahlen. Schließlich kann das weiter verkauft werden. Wenn das Teil extra für mich gebaut wird, muß ich natürlich irgendwie Sicherheit leisten und in Vorleistung gehen.

Bankbürgschaften nutzen bei einer Insolvenz, egal ob nun Firmen- oder Privatinsolvenz, meistens nichts. Die Banken (Bürgen) sichern sich dagegen vertraglich so ab, daß sie bei einer Insolvenz nicht aufzukommen brauchen.

Wie du siehst, ist es nicht so einfach der Frage auf den Grund zu gehen und du bist genau so schlau wie am Anfang.
 
Austro-Diesel

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Also am besten im Online-Handel kaufen, da ist man nach Fernabsatzgesetz am besten abgesichert. Montage selbst oder über die MyHammer-Plattform.
 

heizregelung

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Mit der Auftragsvergabe ist ja normalerweise ein schriftlich von beiden unterschriebener Vertrag verbunden, der zumindest die Gerätschaften beinhaltet. Damit ist rechtsverbindlich klar, dass gezahlt werden muss. Pacta sunt servanda - von beiden Seiten. Da braucht man keine (-> teure) Bankbürgschaften, die rechtlich fragwürdig sind und den Käufer im Zweifel klar benachteiligen.

Ansonsten ist das ganze eigentlich (scheinbar?) ganz einfach zu lösen: der Kunde kauft selbst, wie auch von Austro-Diesel geschrieben, z.B. im Online-Handel ein. Das würde ihn obendrein viel Geld sparen, weil die erheblich günstiger sind. Das wird dann aber wieder (zumindest von meinem) vom HB mit der aus meiner Sicht fadenscheinigen Begründung "Gewährleistung" abgelehnt (de facto geht es darum, dass er über seinen Hof massiv Gewinn macht, weil Phantatsiesummen drauf geschlagen werden - ich nenne das auch Abzocke).
De facto hatte in meinem Fall der aber 0 Ahnung und ist bei allen Problemen zum Hersteller gerannt - der natürlich nicht schuld und daher stinksauer war ob der vielen Einbaufehler. In soweit war es dann vielleicht trotzdem für mich ganz geschickt, weil die Rechnung für den sinnlosen Hersteller-KD-Einsatz dann beim HB kleben blieb (weiß nicht, ob die in diesem Fall Rechnungen ausstellen). Wenn ich die HW selbst gekauft hätte, wäre sie vermutlich mir präsentiert worden und ich hätte die dann dem HB durchreichen müssen. Fälle dieser Art müssten dann auf jeden Fall vorher vertraglich geregelt werden.
 
cephalopod

cephalopod

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Bankbürgschaften nutzen bei einer Insolvenz, egal ob nun Firmen- oder Privatinsolvenz, meistens nichts. Die Banken (Bürgen) sichern sich dagegen vertraglich so ab, daß sie bei einer Insolvenz nicht aufzukommen brauchen.
Dann bist du aber nicht vom Fach.
Unsere Rechtsabteilung hat mir gerade letztens bestätigt, dass die Bank auf jeden Fall für die Anzahlung haftet.
Für was soll man so eine Bürgschaft denn sonst abschließen, wenn nicht dafür?
 
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